Klares Signal gegen Abmahnmissbrauch in der Causa „Google Fonts“
Es ist entschieden: Anlässlich der „Abmahnwelle Google Fonts“ wurde festgestellt, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung als rechtsmissbräuchlich gelten. Es bestehen damit in solchen Fällen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hatte das Verfahren für einen niederösterreichischen Mitgliedsbetrieb finanziert. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in diesem Musterverfahren zur „Abmahnwelle Google!-->…