
Hohe Zahl an Firmenpleiten könnte zu Erhöhung des Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrags von Unternehmen führen
Sozialministerin Schumann verweist bei Aussprache im Sozialausschuss auf gesetzliche Vorgaben
Die hohe Zahl an Firmenpleiten könnte zu einer Erhöhung des Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrags führen. Zuletzt war der von Arbeitgebern zu leistende Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag Anfang 2022 auf 0,1 % gesenkt worden, nun könnte er wieder steigen. Grund dafür ist, dass die dem Insolvenz-Entgeltfonds zur Verfügung stehenden Mittel 2027 voraussichtlich nicht mehr ausreichen werden, um Ansprüche abzudecken, wie Sozialministerin Korinna Schumann bei einer Aussprache über aktuelle Fragen im Sozialausschuss des Nationalrats erklärte. In diesem Fall ist die Sozialministerin laut Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet, den Beitrag per Verordnung zu erhöhen. Wenn die Vorschau zeige, dass die Mittel nicht ausreichten, sei ein solcher Schritt zu setzen, hielt Schumann in Beantwortung einer Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch fest. Gleichzeitig hob sie die Notwendigkeit hervor, Missbrauch, etwa durch Scheinfirmen, zu unterbinden und den Fonds dadurch zu entlasten. „Daran arbeiten wir“, versicherte sie.
Weitere Themen der Aussprache waren unter anderem die Lage am Arbeitsmarkt, die Reform der Sozialhilfe sowie der geplante Steuerfreibetrag für Personen, die in der Pension weiterarbeiten. Laut Schumann wird der entsprechende Gesetzesentwurf derzeit erarbeitet und soll im zweiten Quartal in Begutachtung gehen, wie sie gegenüber Abgeordnetem Laurenz Pöttinger (ÖVP) ausführte. Der vorgesehene Steuerfreibetrag von 15.000 Ꞓ soll sowohl für unselbstständige Beschäftigte als auch für Selbstständige gelten. Auch „Pensionsaufschieber“ sollen davon profitieren. Voraussetzung werden 40 Pensionsversicherungsjahre sein, wie Schumann erklärte. „Nicht im Regierungsprogramm“ steht laut Schumann die Ausweitung der Teilpension auf Selbstständige. Es gebe zwar Überlegungen in diese Richtung, die Frage der Reduzierung der Arbeitszeit sei aber eine „große juristische Herausforderung“.
Noch zu früh ist es Schumann zufolge, die Wirkung der Reform der Altersteilzeit zu beurteilen. Da es in Folge der Debatte über das Vorhaben zu „relevanten Vorzieheffekten“ gekommen sei, sei die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Altersteilzeitgeld im Jänner 2026 höher gewesen als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Die Zahl der Neuzugänge sei aber unter jener der Vorjahre gelegen.
LAGE AM ARBEITSMARKT
Was die Aktion 55+ für ältere Langzeitarbeitslose betrifft, geht Schumann davon aus, dass bis zu 6.000 kollektivvertraglich entlohnte Arbeitsplätze bereitgestellt werden können. Sie hofft außerdem, dass die anspringende Konjunktur die Lage am Arbeitsmarkt wieder entschärfen wird. Durchschnittlich gibt es Schumann zufolge seit dem Antritt der Bundesregierung um 18.000 Arbeitslose mehr als vorher, zuletzt habe sich der Anstieg aber verlangsamt. Die Ministerin verwies auch auf vom AMS angebotene Qualifizierungsmaßnahmen und auf die Fachkräftestrategie. Es sei gelungen, das AMS-Budget zu stabilisieren.
Zuversichtlich zeigte sich Schumann in Bezug auf die zeitgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie zum Bereich Plattformarbeit. Man sei derzeit im Verhandlungsstatus, ein Gesetzentwurf soll ihr zufolge im dritten Quartal vorliegen. Damit wäre ein Beschluss vor dem 2. Dezember möglich. Gespräche würden unter anderem mit den Sozialpartnern, Anbietern von Plattformarbeit, der Finanzpolizei, der Arbeitsinspektion und Personen, die von Plattformarbeit betroffen sind, geführt.
Auch bei der Umsetzung der Entgelt-Transparenzrichtlinie der EU sieht Schumann ihr Ressort auf gutem Weg. Man sei bei den Verhandlungen „in den letzten Zügen“, teilte sie auf eine entsprechende Frage von Barbara Teiber (SPÖ) mit. Schumann geht davon aus, dass die Umsetzung der Richtlinie dazu beitragen wird, die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu verkleinern.
„Mittendrinnen in den Arbeiten“ ist das Sozialministerium laut Schumann auch, was die Reform des Rehabilitationsgeldes anlangt. Man müsse vermeiden, Betroffene im Kreis zu schicken, sagte sie. Zudem sei es wichtig, die Menschen – etwa durch Programme wie „Fit to work“ – „vorher zu erwischen“, bevor sie arbeitsunfähig würden.
Zum Thema Sozialhilfe merkte Schumann an, auch die Länder wollten zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Wichtig sei, dass alle, die arbeitsfähig sind, in den Arbeitsmarkt kommen. Hier würden derzeit intensive Gespräche zwischen dem AMS und den Ländern laufen, um den Informationsaustausch zu verbessern. Ziel sei die Einrichtung einer „Datenautobahn“ bis 2027.
GUTE NOTEN FÜR „WOHNSCHIRM“
Den „Wohnschirm“ will Schumann wenn möglich weiterführen. Das Ministerium sei gerade dabei, „die Finanzierung für die Zukunft aufzustellen“, informierte sie die SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs. Es handle sich um ein ganz wesentliches Instrument, um Menschen vor einer Delogierung zu bewahren. Insgesamt konnten Schumann zufolge bisher mehr als 37.000 Personen unterstützt werden, darunter viele Familien und Alleinerzieherinnen. Bei einer Evaluierung sei dem Instrument eine „Bestnote“ ausgestellt worden.
Nichts hält Schumann davon, Gesundheitsleistungen für Asylwerberinnen und Asylwerber auf eine Basisversorgung zu reduzieren. Die Frage sei, welche Gruppe treffe es dann als nächstes, warnte sie vor einem Dominoeffekt.
Zum Thema Lohn statt Taschengeld hielt Schumann gegenüber Heike Eder (ÖVP) fest, die eingereichten Projekte befänden sich in Umsetzung. Vorläufig nicht geplant ist ihr zufolge eine gemeinsame Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland mit Unterstützung des Sozialministeriums. Die Nostrifizierung von Pflegeausbildungen soll beschleunigt werden, das liege aber im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsressorts.
FPÖ KRITISIERT UNTÄTIGKEIT DER MINISTERIN IN SACHEN ARBEITSLOSIGKEIT
Mit ihren Ausführungen antwortete Schumann unter anderem auf Fragen der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Manuel Pfeifer, Christoph Steiner und Andrea Michaela Schartel, wobei Wurm der Ministerin vorwarf, zu wenig zu tun, um die „Massenarbeitslosigkeit“ in Österreich in den Griff zu bekommen. Er ortet eine „dramatische Entwicklung“ am Arbeitsmarkt. Seine Fraktionskollegin Belakowitsch mahnte Lösungen ein, um den Insolvenz-Entgeltfonds ohne eine Erhöhung der Lohnnebenkosten ausreichend zu dotieren. Auch braucht es ihrer Meinung nach zusätzliche Maßnahmen gegen Scheinfirmen.
Seitens der Grünen zeigte sich Abgeordneter Markus Koza angesichts der jüngsten Verschärfungen in einigen Bundesländern skeptisch, dass die angestrebte Sozialhilfereform gelingen wird. Er drängte außerdem auf eine bessere sozialrechtliche Absicherung von Plattform-Beschäftigten. Das Thema Pflege schnitt Abgeordneter Ralph Schallmeiner an.
Johannes Gasser (NEOS) wertete es als gute Nachricht, dass der Budgetvoranschlag 2025 sowohl im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen eingehalten bzw. bei den Beamtenpensionen sogar leicht unterschritten wurde. Und das, obwohl das Pensionsantrittsalter in einzelnen Bundesländern nicht gestiegen sei. Für wichtig hält er es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen länger im Arbeitsleben zu halten.
Kritik des FPÖ-Abgeordneten Wurm, wonach im Sozialausschuss zu wenig Zeit für Beratungen sei, wies Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch zurück. Tagesordnungen und Zeitrahmen würden stets einvernehmlich festgelegt, bekräftigte er. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs
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