
Umweltausschuss gibt grünes Licht für UN-Hochseeschutz-Übereinkommen
Fraktionen sprechen sich gemeinsam gegen ungarisches Atomkraftwerk Paks II aus, Forderungen von FPÖ und Grünen vertagt
Umweltausschuss gibt grünes Licht für UN-Hochseeschutz-Übereinkommen
Fraktionen sprechen sich gemeinsam gegen ungarisches Atomkraftwerk Paks II aus, Forderungen von FPÖ und Grünen vertagt
Ein Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse sicherstellen. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten die Abgeordneten des Umweltausschusses des Nationalrats heute die Ratifikation dieses UN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig hob die Bedeutung des Abkommens hervor und sprach von einem Meilenstein des multilateralen Umweltrechts. Keine Zustimmung erhielt die Ratifikation von den Freiheitlichen, die die Kosten angesichts der budgetären Situation hinterfragten.
Außerdem sprachen sich alle Abgeordneten des Umweltausschusses für einen im Ausschuss eingebrachten Vier-Parteien-Antrag aus. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen,, dass die Europäische Kommission (EK) einem EuGH-Urteil zum Bau des Atomkraftwerks Paks II Rechnung trägt. Sie müsse die Genehmigung von staatlichen Beihilfen Ungarns zurücknehmen. Die Entschließung knüpft an einen Antrag der Grünen an, der aufgrund des EuGH-Entscheids einen Baustopp von Paks II fordert. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Weitere Forderungen der FPÖ und den Grünen wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt. So fordern die Freiheitlichen die Abschaffung des Emissionshandelssystems ETS 2, da dieses zunehmend private Haushalte belaste. Auch befürchten sie eine drohende Kostenexplosion bei der Fernwärmeerzeugung aufgrund von EU-Vorgaben, gegen die Österreich daher auftreten solle. In die Warteschleife geschickt wurde auch eine von der FPÖ vorgelegte Petition für den Bürokratieabbau bei Feuerwehren.
Die Grünen mahnen Maßnahmen ein, um Österreich wieder auf „Klimakurs“ zu bringen Außerdem sprachen sie sich für die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen aus.
ÖSTERREICH SCHLIESST SICH UN-HOCHSEESCHUTZ-ÜBEREINKOMMEN AN
Die Bundesregierung hat dem Parlament das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – kurz Hochseeschutz-Übereinkommen – zur Genehmigung vorgelegt (385 d.B.). Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Übereinkommen enthält vier Regelungsbereiche. Dazu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See und der Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer. Die „Hohe See“ umfasse mehr als 60 % der Weltmeere, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Bislang seien aber weniger als 1 % dieser Gebiete wirksam geschützt gewesen, wodurch diese besonders anfällig für Überfischung, Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und die Folgen des Klimawandels seien. Das Übereinkommen sei auch für Binnenstaaten wie Österreich von großer Bedeutung, wird in den Erläuterungen betont.
Von einem „Meilenstein des multilateralen Umweltrechts“, der erstmals einen verbindlichen Rahmen in diesem Bereich schafft, sprach Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig im Ausschuss. Auch für ein Binnenland wie Österreich sei der Schutz bedeutend, betonte der Minister mit Verweis auf den Stellenwert für die Wirtschaft und die Wissenschaft.
Auch Michael Bernhard (NEOS) begrüßte die Ratifikation und hob die Möglichkeiten zur Mitsprache daraus hervor. Ein bisher weitgehend ungeregelter Bereich erhalte nun eine Ordnung. Julia Elisabeth Herr (SPÖ) wies auf die Bedeutung der Ozeane für das Weltklima und die Luftqualität hin und sah insgesamt einen hohen Nutzen des Abkommens in Relation zu den Kosten. Einen Meilenstein sah auch Lukas Hammer (Grüne) in dem Abkommen. Globale Probleme können nur auf einer globalen Ebene gelöst werden, sagt er.
Insgesamt kritisierte Hammer wie auch Thomas Spalt (FPÖ), dass nach einem Jahr Bundesregierung bis auf dieses Abkommen keine wesentlichen Vorlagen dem Umweltausschuss vorgelegt worden seien. Spalt sah im Unterschied zu den anderen Fraktionen die Ratifikation angesichts der aktuellen budgetären Situation kritisch. Er bemängelte, dass die Kosten aus dem Abkommen ungenügend dargestellt würden. Totschnig informierte den Abgeordneten infolge, dass mit maximalen Gesamtkosten von 149.000 Ꞓ jährlich zu rechnen sei.
Die Ratifikation wurde schließlich mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürwortet.
FRAKTIONEN WENDEN SICH GEGEN DAS ATOMKRAFTWERK PAKS II
Das ungarische Atomkraftwerk Paks II war Inhalt eines Vier-Parteien-Antrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Er war auf Basis eines Antrags der Grünen formuliert worden. Wie Carina Reiter (ÖVP) ausführte, wäre es aufgrund des grundsätzlichen Konsenses auch möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Mit dem nunmehrigen Antrag wolle man die gemeinsame Linie bekräftigen. Seitens der FPÖ betonte Thomas Spalt, dass auch seine Fraktion den Konsens gegen den Ausbau der Atomkraft teile.
Im Antrag der Grünen führt Lukas Hammer aus, dass Ungarn trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Bau der Reaktoren von Paks II fortsetze. Aufgrund des EuGH-Entscheids müsste eigentlich das gesamte Verfahren neu begonnen werden, betonte Hammer. Der EuGH habe der österreichischen Argumentation recht gegeben und in seinem Urteil festgestellt, dass laut EU-Recht die Europäische Kommission (EK) die staatliche Beihilfe Ungarns zum Projekt im Jahr 2017 gar nicht hätte genehmigen dürfen. Konkret gehe es um 12,5 Mrd. Ꞓ an Mitteln für den Ausbau, von denen 10 Mrd. Ꞓ aus einem Darlehen Russlands für Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens kommen würden. Laut dem EuGH sei es auch unzulässig gewesen, ein solches Projekt ohne Vergabeverfahren durchzuführen und es direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom zu vergeben. Die österreichische Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission infolge der Entscheidung des EuGH die Genehmigung der Förderungen zurücknimmt (677/A(E)). Ziel müsse ein Baustopp sein.
Die an den Antrag der Grünen anknüpfende Entschließung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wertet das EuGH-Urteil als „ein starkes Signal für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der EU“. Die Bundesregierung wird ersucht, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen und diplomatischen Mitteln auf EU- und bilateraler Ebene gegen den geplanten Bau des AKW Paks II einzusetzen. Insbesondere solle sie sich darum bemühen, dass die Entscheidung des EuGH bezüglich Paks II so rasch wie möglich umgesetzt wird und die EK die Beihilfe für das Projekt neu bewertet.
Der Ausschussantrag wurde einstimmig angenommen. Der ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur von diesen und der FPÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
FPÖ: CO2-KOSTEN ZERSTÖREN ÖSTERREICHISCHEN WIRTSCHAFTSSTANDORT UND SCHÄDIGEN PRIVATE HAUSHALTE
Für eine gänzliche Abschaffung des geplanten Emissionshandelssystems ETS 2 spricht sich FPÖ-Mandatar Paul Hammerl in einem Entschließungsantrag (432/A(E)) aus. Ab 2027 werde auch der Bereich Gebäudewärme sowie der Verkehr in den Emissionshandel einbezogen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte führen, kritisiert er. Für die produzierende Industrie wiederum würden die hohen CO2-Kosten einen massiven wirtschaftlichen Nachteil gegenüber Nicht-EU-Ländern bedeuten. Es gelte, den Wirtschaftsstandort vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen sowie die privaten Haushalte zu entlasten, statt eine „ideologiegetriebene Klimadebatte“ zu führen.
Carina Reiter (ÖVP) sagte, die Diskussionen über die Weiterentwicklung des gesamten ETS-Systems seien noch im Laufen, weshalb sie für die Vertagung des Antrags sei. Ines Holzegger (NEOS) meinte gegenüber den Freiheitlichen, sie würden keine Antworten haben, wie man den notwendigen Klimaschutz betreiben solle.
FPÖ BEFÜRCHTET „KOSTENEXPLOSION“ BEI NACHHALTIGER FERNWÄRMEERZEUGUNG
Die Europäische Kommission plane, die CO2-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll ab 2028 in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Das würde für die Fernwärmeerzeugung eine „Kostenexplosion“ von rund 40 % bedeuten, kritisieren die Freiheitlichen. Das Vorhaben sei ein Beispiel, welche „eigenartigen Blüten“ der Emissionshandel treibe, sagte Paul Hammerl (FPÖ). Für Österreich würde es bedeuten, dass die kostengünstige Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung in Frage gestellt werde. Die über Fernwärme genutzte Abwärme ersetze jedoch fossile Heizsysteme und spare so Emissionen. Letztlich sei auch mehr Deponierung bzw. eine Verlagerung von Müll in Länder mit schlechteren Entsorgungsstandards zu befürchten. Österreich solle sich daher gegen die EU-Pläne wenden (391/A(E)). Harald Schuh (FPÖ) sagte, die Kosten der Müllentsorgung für die Haushalte seien bereits jetzt hoch. Eine CO2-Bepreisung würde nur eine weitere inflationstreibende Maßnahme darstellen.
Ines Holzegger (NEOS) betonte, die EK sei sich des Problems bewusst, dass es zu einer Verlagerung der Müllentsorgung Richtung Deponien kommen könnte. Sie habe einen Bericht dazu bis Mitte des Jahres angekündigt, bis dahin sei die Vertagung des Antrags sinnvoll.
Lukas Hammer (Grüne) meinte, auch mehr Müllverbrennung sei nicht die Lösung, sondern Müllvermeidung. Für die Erzeugung von Fernwärme werde in Zukunft Biogas und die Nutzung der Tiefengeothermie an Bedeutung gewinnen. Hier sei ein besserer gesetzlicher Rahmen notwendig. Er wollte vom Umweltminister wissen, wie die Verhandlungen dazu stehen.
Bundesminister Totschnig stellte fest, für die Nutzung von Geothermie seien die aktuellen Gesetze kein Hindernis. Allerdings müssten noch begleitende Maßnahmen, etwa im Wasserschutzgesetz, umgesetzt werden. Zum Zeitpunkt der Vorlage einer Novelle wollte er sich nicht festlegen.
GRÜNE WOLLEN ÖSTERREICH WIEDER „AUF KLIMAKURS“ BRINGEN
Österreich werde laut einer Analyse des Umweltbundesamts bis 2030 das EU-Klimaziel von -48 % C02-Äquivalenten verglichen mit 2005 nicht erreichen und dieses um mindestens 6,9 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen verfehlen, thematisierte Leonore Gewessler (Grüne). Es brauche daher umgehend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen und den Zukauf von Emissionszertifikaten bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, mahnt die Abgeordnete. Mittels Entschließungsantrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen aktualisierten Plan vorzulegen, in dem dargestellt wird, welche Maßnahmen die Bundesregierung in welchem Zeitraum und mit welcher Wirkung setzt. Zudem fordert Gewessler eine Auflistung jener Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm, die die Treibhausgas-Emissionen erhöhen (670/A(E)). Das sei insbesondere deshalb wichtig, weil derzeit von einer Vorverlegung der Budgetverhandlung die Rede sei. Da diese Maßnahmen massive budgetäre Auswirkungen hätten, bestehe dringender Handlungsbedarf.
Carina Reiter (ÖVP) verwies auf die Arbeiten am Klimafahrplan, die bereits im Gange seien. Aufgrund der laufenden Gespräche sei die Vertagung des Antrags gerechtfertigt.
GRÜNE FORDERN ABSCHAFFUNG KLIMASCHÄDLICHER SUBVENTIONEN
In einem Entschließungsantrag erneuern die Grünen ihre Forderung nach Abschaffung klimaschädlicher Subventionen (674/A(E)). Diese von Expertinnen und Experten seit Jahren geforderte Maßnahme könnte zu einer Gegenfinanzierung des Industriestrompreises und der Umsatzsteuersenkung beitragen, argumentiert Antragstellerin Leonore Gewessler (Grüne). Österreich habe sich im Nationalen Energie- und Klimaplan verpflichtet, durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen Treibhausgasreduktionen von mindestens zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 zu erreichen. Die Grünen fordern daher unter anderem die Abschaffung des Diesel- und des Dienstwagenprivileg. Die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene auch für ein Ende der steuerlichen Begünstigungen des Flugverkehrs einsetzen.
Abgeordnete Julia Herr sagte, die Debatte über Subventionen sei zweifellos wichtig. Allerdings müsse auch immer der soziale Effekt mitbedacht werden. Zur Überarbeitung der Förderrichtlinien sei bereits eine Arbeitsgruppe Kontraproduktive Subventionen unter Federführung des Bundesministeriums für Finanzen tätig. Bis zum Vorliegen erster Ergebnisse sei die Vertagung des Antrags gerechtfertigt.
Umweltminister Totschnig bekräftigte gegenüber Abgeordneter Gewessler, dass sein Ressort mit der Arbeitsgruppe in ständigem Austausch sei. Details wolle er nicht nennen, da er den Diskussionen nicht vorgreifen wolle.
FPÖ DRÄNGT AUF BÜROKRATIEABBAU BEI DEN FEUERWEHREN
Eine von Harald Thau (FPÖ) überreichte Petition verfolgt das Ziel, den bürokratischen Aufwand der Feuerwehren zu reduzieren (5/PET). Derzeit darf Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen nur im akuten Brandfall entnommen werden, nicht aber für Übungen – außer mit zeitlich befristeter Genehmigung. Gefordert wird, dass das Löschwasser künftig auch zu Übungszwecken bewilligungsfrei – und somit unbürokratisch – entnommen werden darf.
Thau kritisierte, dass die Verhandlungen nach nunmehr zwei Jahren noch immer keine Lösung gebracht hätten. Michael Bernhard verwies auf unterschiedliche Zugänge der Feuerwehr-Landesverbände, die noch der Abstimmung bedürften, und stellte einen Vertagungsantrag. (Schluss Umweltausschuss) pst/sox
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender