
Familienausschuss: Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Väterbeteiligung sollen Ende des Jahres vorliegen
FPÖ will Sektenstelle abschaffen, Grüne für besseren Schutz von Kindern im digitalen Raum und Social Egg Freezing
Mit einer aktuellen Aussprache startete heute Sitzung des Familienausschusses, bei der Bundesministerin Claudia Bauer den Abgeordneten Rede und Antwort stand. Neben Maßnahmen zur Steigerung der Väterbeteiligung ging es auch um Vorschläge zur Einführung eines Mutterschutzes bei Fehl- und Totgeburten sowie um die Auswirkungen der neuen Bestimmungen in Sachen Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene. Weiters nahm die Ressortchefin zu Forderungen Stellung, die auch in Form von oppositionellen Anträgen auf der Agenda standen. So trat die FPÖ nicht nur für die Abschaffung der Bundesstelle für Sektenfragen ein, sondern auch für eine verstärkte Unterstützung und Beratung von Schwangeren, die Einführung eines verpflichtenden Beratungsgesprächs sowie eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen zwischen der Anmeldung und der Durchführung eines Aborts.
Die Grünen drängten abermals auf die Legalisierung des sogenannten Social Egg Freezing. Dies würde Frauen die Möglichkeit eröffnen, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung auch ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren zu lassen. Ein besonderes Anliegen war ihnen auch der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum, was in einem umfassenden Drei-Punkte-Plan sowie in dem Wunsch nach einer strengeren Regulierung von „Lootboxen“ zum Ausdruck kam.
Während die Forderung der FPÖ nach Abschaffung der Bundesstelle für Sektenfragen von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde, beschloss der Ausschuss mehrheitlich, die restlichen Anträge zu vertagen.
MINISTERIN BAUER SIEHT STEIGERUNG DER VÄTERBETEILIGUNG ALS GESAMTGESELLSCHAFTLICHE AUFGABE
Ministerin Bauer stimmte mit Bernhard Herzog (SPÖ) darin überein, dass die derzeit niedrige Väterbeteiligung in Österreich gesteigert werden sollte. Dazu wurde auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren konkrete erste Ergebnisse bis Ende 2026 vorliegen sollen. Man sei derzeit gut im Zeitplan, informierte sie. Allerdings sehe sie dieses Thema auch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Steigerung der Väterbeteiligung hätte aber sicher auch einen positiven Effekt auf die Geburtenrate.
Der FPÖ-Abgeordneten Rosa Ecker gegenüber bekräftigte Bauer, dass in Sachen Kinderbetreuung die Wahlfreiheit das oberste Gebot sei. Die Familien selbst wüssten am besten, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Die Politik müsse aber die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, wie etwa die treffsichere finanzielle Förderung von Familien oder den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine ausreichende zeitliche und örtliche Verfügbarkeit von Plätzen sei Voraussetzung dafür, dass Frauen wieder rasch in den Beruf einsteigen können, wenn sie das wollen, stellte die Ministerin in Richtung der Abgeordneten Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) fest.
Positiv äußerte sich Bauer bezüglich des Vorschlags von Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) sich Regelungen für den Mutterschutz bei Schwangerschaftsverlust zu überlegen. Man könne sich dabei an Deutschland orientieren, das ein gestaffeltes Modell ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt habe. Zudem müsste es aber auch eine Opt-out-Regelung geben.
Was den von Paul Stich (SPÖ) und Barbara Neßler (Grüne) angesprochenen „runden Tisch“ zu den Vorfällen in SOS-Kinderdörfern angeht, so müsse man zunächst die Ergebnisse des Endberichts abwarten.
Auf eine Frage der Abgeordneten Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) hin, führte die Ministerin aus, dass die seit November geltenden neuen Bestimmungen für Ukraine-Vertriebene hinsichtlich des Bezugs von Familienleistungen eine positive Wirkung hätten. Nachdem die Voraussetzungen an eine Erwerbstätigkeit oder eine Meldung beim AMS geknüpft worden sind, seien per Stand Februar 7.000 Personen und 10.700 Kinder anspruchsberechtigt.
Die Zuständigkeit für die Gruppe der „NEETs“, also für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden, liege grundsätzlich beim Arbeitsministerium. Dennoch werde etwa auch im neuen Integrationsprogramm großer Wert darauf gelegt, dass ein Job oder eine gemeinnützige Arbeit angenommen werden müssen. Andernfalls würden Sanktion drohen, führte Bauer gegenüber Abgeordneter Ricarda Berger (FPÖ) aus. Ihr teilte sie auch mit, dass mit dem Betreiber des Betriebskindergartens im BKA wegen der Verwendung eines Ramadan-Kalenders ein Gespräch geführt worden sei.
FPÖ WILL BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN ABSCHAFFEN
Die FPÖ ist schon seit längerem der Ansicht, dass die Bundesstelle für Sektenfragen ihren „ursprünglichen Auftrag über Bord geworfen hat und als Akteur auf der politischen Bühne gegen unliebsame weltanschauliche Gegner vorgeht“. Diese Kritik formulierten sie auch in Form eines Initiativantrags (661/A), der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Darin wird im Konkreten das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen gefordert.
FPÖ-Abgeordneter Harald Thau verwies auf die Erläuterungen des im Jahr 1998 beschlossenen Gesetzes, in denen klargestellt worden sei, dass es bei der Tätigkeit der Sektenstelle „um Gefahren für Personen im Umfeld von Gruppierungen gehe, nicht um abstrakte gesellschaftliche Risiken“. In den vergangenen Jahren habe die Bundesstelle diesen gesetzlichen Auftrag jedoch eigenmächtig ausgedehnt, indem sie den Gefährdungsbegriff auf allgemeine gesellschaftliche, politische oder institutionelle Bereiche ausgeweitet habe, kritisiert die FPÖ. Hinzu komme der Mangel an Transparenz sowie die Bezugnahme auf „pseudowissenschaftliche Quellen“ wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), argumentierte Thau. Wenn staatliche Einrichtungen zur Diskreditierung unbequemer Meinungen oder Weltanschauungen missbraucht würden, dann sollte man sie abschaffen.
Die Bundesstelle für Sektenfragen leiste eine sehr wichtige Arbeit und biete Betroffenen sowie deren Angehörigen eine großartige Unterstützung, war Bernhard Herzog (SPÖ) überzeugt. Zahlreiche positive Rückmeldungen würden dies belegen. Die Forderung der FPÖ, eine so kompetente und serviceorientierte Einrichtung abschaffen zu wollen, könne er daher in keinster Weise nachvollziehen.
Zu einem ähnlichen Urteil kam Margreth Falkner (ÖVP), die zudem die gestiegenen Beratungsfälle in den letzten Jahren ins Treffen führte. Gerade im digitalen Raum würden zunehmend neue Gefahren entstehen, für die es ausgewiesene Expertinnen und Experten brauche. Besonders in Zeiten von Fake News und Verschwörungstheorien würde es noch mehr Beratungsangebote brauchen, betonte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Sie verwahrte sich entschieden dagegen, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands als „pseudowissenschaftlich“ zu bezeichnen.
Wenn man das DÖW als wissenschaftlich wertvolle Institution einstufe, dann könne man genauso sagen, dass der ORF unpolitisch sei, hielt Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) ihrer Vorrednerin entgegen. Die Bundesstelle untergrabe ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit, da sie Menschen, die gegen die Corona-Impfung protestiert haben, sektenähnliches Vorhalten vorwerfe. Offenbar werde derzeit „jeder Strohhalm gesucht, um die FPÖ mit Dreck zu bewerfen“.
Auch Barbara Neßler (Grüne) betonte mit Nachdruck, dass das DÖW auf Basis von wissenschaftlichen Methoden arbeite. Sie hielt die Einrichtung der Bundesstelle für dringend notwendig, da es die zahlreichen Gefahren, die von sektenähnlichen Gruppierungen ausgingen, klar aufzeige. Diese reichten von Kindesmissbrauchsfällen in Ferienlagern, frauenfeindlichen und sexistischen „Manfluencern“ bis hin zu teuren Pseudo-Coaching-Angeboten. Wohin könnten sich all diese Personen wenden, wenn es diese Einrichtung nicht mehr gibt, fragte Neßler.
Kritik sei immer zulässig, erklärte Bundesministerin Claudia Bauer, aber die Bundesstelle für Sektenfragen leiste eine enorm wichtige Arbeit. Auch aus Sicht der Politik sei es notwendig, ein Auge auf gesellschaftliche Entwicklungen zu haben. Genau dies tue die Sektenstelle, indem sie auf Extremfälle hinweise und Beratung anbiete. Es sei weiterhin unbestritten, dass man Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber stehen könne. Wenn dann aber von einer „geplanten Pandemie“ die Rede sei oder wenn Kinder im häuslichen Unterricht jeglicher sozialer Kontakt verwehrt werde, dann handle es sich um bedenkliche Entwicklungen, die aufgezeigt werden sollen. Was den radikalen Islam betrifft, so finde er keinen Niederschlag im Sektenbericht, da es dafür eine eigenen Stelle gebe, informierte die Ministerin.
FPÖ: VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR SCHWANGERE UND VERPFLICHTENDES BERATUNGSGESPRÄCH
Die Freiheitlichen vertreten die grundsätzliche Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche aus ethischer sowie auch aus gesellschaftspolitischer Sicht – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – möglichst vermieden werden sollen. Dabei gehe es ihnen aber nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, bekräftigte Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ) in einem Entschließungsantrag (706/A(E)), sondern um konkrete Angebote für die Schwangeren, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern könnten. Überdies müsse ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Mutterschaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive sichtbar gemacht werde, hebt Berger hervor.
Im Konkreten setzt sie sich für die Einführung einer anonymen statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, zumal es in Österreich eine erhebliche Lücke in der Datengrundlage gebe. Schätzungen gingen aber davon aus, dass rund 30.000 Abbrüche pro Jahr durchgeführt werden. Weiters fordern die Freiheitlichen die Implementierung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards für ergebnisoffene Beratungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, den Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots sowie eine verstärkte Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwangerschaftskonfliktberatung. Insbesondere sollte es ein verpflichtendes Beratungsgespräch sowie eine Bedenkzeit von mindestens drei Kalendertagen zwischen der Anmeldung und der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs geben.
Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Psychotherapeutin sei sie zur Überzeugung gekommen, dass Frauen oft mehr Zeit zum Nachdenken brauchen würden, meinte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) . Da viele Frauen, die im jungen Alter schwanger werden, oft vor existenziellen Problemen stehen würden, sollten „viel mehr“ Mittel zur Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Für Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) steht die Selbstbestimmung der Frauen im Vordergrund. Die Einführung einer Bedenkzeit lehnte sie ab, da sich keine Frau leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheide würde. Ebenso wie Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) machte sie darauf aufmerksam, dass es bereits viele Anlaufstellen für Betroffene gebe. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sah keinen Änderungsbedarf und hielt es für gut, dass es ein Beratungsgespräch auf freiwilliger Basis gebe.
GLEICHE CHANCEN AUF FAMILIENPLANUNG: SOCIAL EGG FREEZING LEGALISIEREN
Geht es nach den Grünen, dann soll es Frauen in Hinkunft erlaubt werden, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung aus Gründen der Familienplanung auch ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren (kryokonservieren) lassen zu können (525/A(E)). Das sogenannte Social Egg Freezing würde es Frauen mit Kinderwunsch somit erlauben, ihre Fertilität zu verlängern, erläuterte Barbara Neßler (Grüne). Auch wenn der Verfassungsgerichtshof nun eine Frist bis April 2027 gesetzt habe, so sollte im Sinne der Frauen schon früher eine Lösung gefunden werden.
Rosa Ecker (FPÖ) konnte dem Anliegen wenig abgewinnen. Ihrer Meinung nach gebe es kein Recht von Eltern auf Kinder, sondern nur ein Recht der Kinder auf Eltern. Außerdem könne niemand garantieren, dass mit den eingefrorenen Eizellen viele Jahre später ein gesundes Kind auf die Welt komme.
Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Daniela Gmeinbauer (ÖVP) plädierten dafür, die Zeit nun zu nutzen, um eine gute Lösung in dieser Frage zu finden. Auch wenn es für sie schneller gehen könnte, so sollte man nun die Gelegenheit ergreifen, um eine Gesamtreform des Reproduktionsrechts auf die Beine zu stellen, schlug Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) vor.
In dieser Frage seien primär das Justiz- und das Gesundheitsressort zuständig, merkte Familienministerin Claudia Bauer an. Sie sei aber sicher, dass an einer gewissenhaften Umsetzung des Urteils des VfGH gearbeitet werde.
ANTRÄGE DER GRÜNEN IN SACHEN DIGITALER KINDERSCHUTZ UND LOOTBOXEN
Im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen setzen sich die Grünen für eine strengere Regulierung von sogenannten Lootboxen ein. Dabei handelt es sich um virtuelle Überraschungskisten in Videospielen, die gegen Zahlung von realem Geld erworben werden können. Zahlreiche Studien würden darauf hinweisen, dass damit suchtförderndes Verhalten begünstigt werde, da gezielt Mechanismen eingesetzt werden, die mit Glücksspielsucht vergleichbar seien. Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne) fordert daher die zuständige Ministerin dazu auf, nicht nur die Informations- und Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche sowie für Erziehungsberechtigte zum Thema Lootboxen zu verstärken, sondern sich auf EU-Ebene für eine rasche europäische Lösung bzw. Regulierung einzusetzen (726/A(E)).
Nachdem Kinder und Jugendliche zunehmend in einer digital geprägten Welt aufwachsen, müssten nach Ansicht der Grünen auch die Social-Media-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Dennoch würde die Einführung eines Mindestalters für die Nutzung von Social-Media zu kurz greifen, da die Risiken breit gefächert seien und von KI-basierten Anwendungen über Online-Games bis zu Fake News reichen würden. Digitaler Kinderschutz müsse daher ganzheitlich gedacht werden, heißt es in einem weiteren Antrag (745/A(E)). Die Grünen schlagen daher die Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans vor, der unter anderem den systematischen Ausbau von Medien- und Digitalkompetenz enthält.
Während sie dem Antrag zu den Lootboxen zustimmen könne, stünde sie der Einführung von Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media-Plattformen sehr skeptisch gegenüber, gab Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) zu bedenken. In diesem Zusammenhang führte sie auch ins Treffen, dass sich Jugendliche ab 14 Jahren während der Corona-Krise ohne Zustimmung Eltern in den Impfbussen impfen lassen konnten.
Daniela Gmeinbauer (ÖVP) hielt dem entgegen, dass in den Familien über Gesundheitsthemen wohl häufiger diskutiert werde und dass viele Eltern über digitale Angebote vielleicht auch weniger Bescheid wüssten. Bezüglich der Einführung von Altersgrenzen werde europaweit schon länger diskutiert, führte ihr Fraktionskollege Norbert Sieber aus. Sollte von der Kommission kein Vorschlag kommen, dann werde an einer nationalen Regelung gearbeitet.
Es gehe ihm vor allem darum, dass die mächtigen Tech-Konzerne ihre Verantwortung gegenüber den Jugendlichen auch wahrnehmen, unterstrich Süleyman Zorba (Grüne). Es würde schon jetzt Altersgrenzen geben; diese könnten aber leicht umgangen werden.
Es sei bewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die keine Social Media mehr benutzen könnten, unter Entzugserscheinungen wie Drogenabhängige leiden würden, konstatierte Bundesministerin Claudia Bauer. Die Risken seien bekannt und würden von falschen Schönheitsidealen, Fake News bis hin zu sexueller Belästigung reichen. Der Kinder- und Jugendschutz habe daher für sie größte Priorität, betonte die Ressortchefin. Gleichzeitig müssten den Kindern und Jugendlichen, aber auch den Eltern, digitale Kompetenzen vermittelt werden. Bezüglich der Einführung von Altersgrenzen für Social Media wolle man nicht warten, sondern bereits auf nationaler Ebene in Vorlage treten. (Schluss) sue
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