
Frauenministerin Holzleitner über „Nur Ja heißt Ja“ und Fußfessel für Gefährder
Gleichbehandlungsausschuss behandelt Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Der im November 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss breit diskutiert. Anlass war der von der Regierung vorgelegte Bericht über die geplanten Maßnahmen, zu dem sich die Abgeordneten mit Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutz austauschten. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner kündigte eine Evaluierung des Sexualstrafrechts im zweiten Quartal 2026 an, bei der auch das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ diskutiert werden soll. Außerdem wolle die Regierung schnell Fortschritte bei einer Fußfessel für Gefährder machen.
159 MASSNAHMEN GEGEN GEWALT AN FRAUEN
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) enthält insgesamt 159 Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen in acht Lebensbereichen (III-291 d.B.). So ist vorgesehen, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen und die Gewaltambulanzen flächendeckend auszurollen. Außerdem soll es künftig Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots geben. Rechtliche Konsequenzen will die Regierung bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes schaffen.
Für ein gewaltfreies Leben vom Kindesalter bis zur Hochschule etwa sind ein Kinderschutz auf Tablets und Laptops an Schulen sowie ein Pflichtfach „Demokratie“ vorgesehen. Im Arbeitsbereich sollen Schutzkonzepte für Frauen im Handel, in der Gastronomie, der Pflege und im öffentlichen Verkehr entwickelt werden. Klare Regeln will die Regierung zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen schaffen. Geplant sind auch Maßnahmen, um Mädchen und Frauen mit Behinderung sowie mit Migrationsbiografie zu schützen, etwa durch Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C).
Über den NAP werden die Abgeordneten auch im Plenum kommende Woche noch debattieren. Der Ausschuss beschloss nämlich einstimmig, den Bericht nicht – wie sonst üblich – endzuerledigen.
FRAUENMINISTERIN ÜBER BUDGET, DIGITALES TRACKING UND KONSENSPRINZIP
Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner. Das habe der jüngste Femizid am Sonntag in Innsbruck gezeigt. „Wir schaffen es nach wie vor nicht allumfassend, Frauen so zu schützen, dass ihr Leben gesichert ist“, sagte sie. Doch jeder Femizid sei auch klarer Auftrag, auf politischer Ebene zu handeln. „Messen Sie uns gerne an den Zeitplänen im NAP“, sagte die Ministerin in Richtung der Abgeordneten. Diese seien konkret im Plan vorgesehen. Nicht nur am Zeitplan, sondern auch am Budget wollte Meri Disoski (Grüne) die Regierung messen und erkundigte sich nach Holzleitners Ziel für das Doppelbudget. Sie werde dafür kämpfen, dass das Frauenbudget in den kommenden zwei Jahren steigt, so die Ministerin.
Schnell „ins Tun kommen“ wolle die Regierung laut Holzleitner bei einem digitalen Tracking bzw. einer Fußfessel für Gefährder, nach der sich Sabine Schatz (SPÖ) erkundigte. Die Untersuchungshaft dürfe durch diese Maßnahme nicht ausgehebelt werden, betonte die Ministerin. Im Fokus müsse der Schutz der Opfer und die Unterstützung der Exekutive stehen. Mit welchem Gerät ein elektronisches Monitoring erfolge – etwa einem Armband oder einer „Fußfessel“ – sei ihr egal, sagte Holzleitner. Die Maßnahme müsse nur wirksam sein.
Von Meri Disoski (Grüne) nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gefragt, kündigte Holzleitner eine Evaluierung des Sexualstrafrechts im zweiten Quartal 2026 an, im Rahmen derer über das Konsensprinzip diskutiert werde. Ihre Überzeugung sei klar: Alle sexuellen Handlungen, bei denen nicht beide Personen zustimmen, würden nicht im Konsens passieren. Was eine Verschärfung des Sexualstrafrechts betreffe, müsse man auch über die Höhe der Strafen diskutieren, so Holzleitner.
ABGEORDNETE FRAGEN NACH EVALUIERUNG, GEWALTAMBULANZEN, MIGRATION UND WEITEREN THEMEN
Die Ministerin legte auf Nachfrage von Lisa Schuch-Gubik (FPÖ), Mario Lindner und Petra Oberrauner (beide SPÖ) dar, wie die im NAP vorgesehenen Maßnahmen evaluiert werden. Es gebe dazu in ihrem Haus eine Koordinierungsstelle, die laufend monitore. Einzelne Gewaltschutzmaßnahmen würden zusätzlich noch separat geprüft. So laufe derzeit etwa eine Evaluierung der Gewaltambulanzen durch die Gesundheit Österreich GmbH.
Nach der flächendeckenden Ausrollung der Gewaltambulanzen erkundigten sich Katrin Auer (SPÖ) und Irene Eisenhut (FPÖ). Die Modellregion Ost und Süd könne weitergeführt werden, berichtete Holzleitner. In weiteren Bundesländern gebe es derzeit teilweise die Situation, dass die dort eingerichteten Stellen nicht den Bundesstandards entsprechen und daher nicht vom Bund gefördert werden können.
Die FPÖ-Abgeordneten Tina Angela Berger und Markus Leinfellner sprachen das Thema Migration an. Berger wollte etwa wissen, wie ein zusätzliches Schulfach „Demokratie“ Gewalt an Frauen verhindern solle, wenn die Probleme doch in Integrationsdefiziten lägen. Holzleitner sah darin eine gewaltpräventive Maßnahme, indem die Lösung von Konflikten mit Worten statt mit Taten gestärkt werde. Zur Abschiebung von straffälligen Asylwerbenden, nach der sich Leinfellner erkundigt hatte, verwies die Ministerin auf das Innenressort.
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) fragte nach Maßnahmen gegen Gewalt an älteren Frauen. Hier seien Peer-To-Peer-Beratungen und Sensibilisierungsmaßnahmen geplant, so Holzleitner. Außerdem werde die Demenzstrategie einen Schwerpunkt auf Gewaltschutz legen. Von Romana Deckenbacher (ÖVP) nach der Bekämpfung von Gewalt im digitalen Raum gefragt, verwies die Ministerin insbesondere auf den Plan, rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes zu schaffen.
EXPERTINNEN UND EXPERTEN AUS GEWALTSCHUTZ UND TÄTERARBEIT GEBEN AUSKUNFT
Umfassend zum Nationalen Aktionsplan Stellung nahmen auch Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutzbereich. Die Rechtsanwältin für Familienrecht und Opferschutz Sonja Aziz ortete insbesondere Reformbedarf in familienrechtlichen Verfahren. Denn dort müssten gewaltbetroffene Frauen mit dem Täter gemeinsam im Saal sitzen und eine Einigung über die Obsorge erzielen, ohne dass erlebte Gewalt ein Thema wäre. Aziz sprach sich zudem für verstärkte Schulungen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus. Die Expertin ist in der kostenlosen Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt tätig. Um diese kostenlosen Hilfsangebote bekannter zu machen, brauche es ein einfacheres Wording und das wiederholte Anbieten, etwa auch bei der Ladung durch Gerichte, so Aziz.
Die Vorstandsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen Elisabeth Cinatl fand es wichtig, ressort-, institutionen- und parteiübergreifend gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Verbessern müsse man das Schnittstellenmanagement, damit Frauen niederschwellig Unterstützung erhalten und wissen, wohin sie sich bei Gewalterfahrungen wenden müssen. Außerdem brauche es mehr Sensibilisierung für ökonomische Unabhängigkeit und das Thema „Mental Load“. Denn gleichberechtigte Partnerschaften würden das Gewaltrisiko stark minimieren. Cinatl plädierte auch dafür, mehr über die Verantwortung von Männern zu sprechen. Die meisten gewaltausübenden Menschen seien Männer, das müsse man immer wieder benennen, betonte sie.
Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren Österreichs, legte ihre Positionen zum Konsensprinzip und zum elektronischen Monitoring von Gefährdern dar. Sie sprach sich für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ aus und betonte, dass es nicht um eine Formalisierung sexueller Interaktionen etwa durch schriftliche Erklärungen gehe. Vielmehr brauche es den normativen Grundsatz, dass sexuelle Handlungen ausschließlich mit Einwilligung passieren dürfen. Zum elektronischen Monitoring gab sie der Regierung einige offene Fragen mit. So sei etwa zu bedenken, dass Täter und Opfer ein entsprechendes Gerät tragen müssten. Daher dürfe dies ausschließlich mit der Zustimmung der Opfer und nur in Hochrisikofällen zur Anwendung kommen. Gölly plädierte für eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu dem Thema.
Für Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart in Niederösterreich und Burgenland, trägt der NAP der Entwicklung Rechnung, dass Gewalt zunehmend im digitalen Raum passiere. Wichtig sei eine Rechtsprüfung von digitalen Gewaltformen wie Identitätsdiebstahl und Deep Fakes sowie die Prüfung eines Verbots von nicht einvernehmlichen sexuell motivierten Bildaufnahmen. Grohs strich die Bedeutung der Täterarbeit hervor. Henrike Brandstötter (NEOS) erkundigte sich beim Experten über Erfahrungen mit der sogenannten „Manosphere“, also antifeministischen Gruppen, überwiegend in sozialen Netzwerken. Dort getätigte Äußerungen, etwa dass Frauen unterlegen seien, seien längst im Alltagsdiskurs angekommen, so Grohs. Es sei wichtig, mit Burschen und Männern analog darüber zu sprechen, was digital wahrgenommen werde, sagte der Experte auch in Richtung des Abgeordneten David Stögmüller (Grüne), der sich nach Wegen erkundigt hatte, um ein gesundes Bild von Männlichkeit zu vermitteln. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) kar
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