
Nationalrat beschließt neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte
Umsetzung europäischer Vorgaben zu Nachhaltigkeits-Ratings und zum Fiskalrat genehmigt
Der Nationalrat sprach sich heute mehrheitlich für die Umsetzung des europäischen „Listing Act“ in nationales Recht aus. Entsprechende Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen steigern und den Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.
Mehrheitlich grünes Licht gab es zudem für die Umsetzung zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich.
Die einhellige Zustimmung der Abgeordneten erhielt eine Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes, die ebenfalls zur Umsetzung von EU-Vorschriften erforderlich ist. Der Fiskalrat soll demnach alle fünf Jahr evaluiert werden, seine Kernaufgaben bleiben dabei jedoch weitgehend unverändert.
EU-LISTING-ACT: ERLEICHTERUNGEN FÜR BÖRSENGÄNGE
Im Zentrum des Gesetzespakets zur Umsetzung des „Listing Act“ steht die Erleichterung von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. Ꞓ angehoben werden, während für Veranlagungsprospekte eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt wird,um den Anlegerschutz zu stärken. Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren. Zudem soll der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ pro Kalenderjahr angehoben werden.
Das Gesetzespaket sei ein wesentlicher Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zeigten sich ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner und Andreas Ottenschläger überzeugt. Auch aufwendige Dokumentationspflichten würden laut Ottenschläger vereinfacht. Gleichzeitig stellten die Anpassungen ein „klares Bekenntnis zum Anlegerschutz“ dar, so Baumgartner. Zudem seien sie in einer „dramatischen geopolitischen Situation“ laut Barbara Teiber (SPÖ) ein wichtiger Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes. Gerade in Krisenzeiten müsse Europa „näher zusammenrücken“, bestätigte Selma Yildirim (SPÖ).
Unternehmen würden oftmals Europa verlassen, sobald sie erfolgreich werden, da hier ausreichend Kapital für weiteres Wachstum fehle, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Das Gesetzespaket würde dieser Problematik entgegenwirken. Markus Hofer (NEOS) führte aus, dass ein funktionierender Kapitalmarkt auch für die Bewältigung der „Transformationsherausforderungen“ wesentlich sei. Das Gesetzespaket schaffe Erleichterungen für Börsegänge insbesondere von KMUs und halte gleichzeitig die vorhandenen Standards aufrecht, betonte Finanzminister Markus Marterbauer. Auch Arnold Schiefer (FPÖ) bewertete die Anpassungen positiv.
Kritisch betrachtete Nina Tomaselli von den Grünen insbesondere die Senkung des Mindeststreubesitzes auch beim Handel von Aktien und die „Verschlechterungen“ bei der Prospektpflicht. Sie warf der Koalition vor, damit „Gold-Plating“ zu betreiben und „auf der Seite der Großinvestoren“ zu stehen. Andreas Minnich (ÖVP) und Christoph Pramhofer (NEOS) widersprachen Tomasellis Darstellung.
WIRKSAME ANWENDUNG DER EU-VERORDNUNG ZU NACHHALTIGKEITS-RATINGS
Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) unmittelbar. Diese soll mit dem ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz in Österreich umgesetzt werden. Die FMA wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken.
Die FPÖ verschließe sich dem Gesetz, erklärte ihr Abgeordneter Alexander Petschnig, da es „die juristische Verkörperung einiger ökonomischer Grauslichkeiten“ darstelle. Er verwies auf den „dramatischen Irrweg“ des europäischen Green Deal oder die Lieferkettenrichtlinie, die in Summe ein „Bürokratiemonster“ schaffen würden, wie auch Arnold Schiefer (FPÖ) bestätigte. Gerade angesichts der schwierigen Situation für viele Unternehmerinnen und Unternehmer, sei dies nicht tragbar, ergänzte Manuel Litzke (FPÖ). Profitieren würden von dem Gesetz nur große Konzerne und Ratingagenturen, die sich auf das „komplexe Berichtssystem“ spezialisiert hätten, während kleine Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten trügen.
Finanzminister Marterbauer sprach sich ebenso wie Maximilian Köllner (SPÖ) hingegen für den Green Deal aus. Dieser gehöre „nicht weg, sondern muss endlich her“, um die Energiewende weiter voranzutreiben, so Köllner. Das Gesetz stärke „Glaubwürdigkeit und Transparenz“ für Investoren, betonten Andreas Minnich (ÖVP) und Petra Bayer (SPÖ). Gerade Unternehmen, die „es sich herausnehmen, andere Unternehmen zu bewerten, sollten eine gewisse Transparenz an den Tag legen“, erklärte auch Christoph Pramhofer (NEOS).
Sein Parteikollege Markus Hofer und Ernst Gödl (ÖVP) sahen überbordende Bürokratie ebenso kritisch wie die FPÖ, bei dem vorliegenden Gesetz würde es jedoch nicht darum gehen. Im Zentrum stehe die Nachvollziehbarkeit von Ratings, damit Praktiken wie „Greenwashing“ vermieden werden könnten, so Gödl. Die FPÖ solle „einfach offen sagen“, dass sie Umwelt- und Klimaschutz ablehne, wenn sie sich gegen jegliche Maßnahmen in diesem Bereich stelle, appellierte Jakob Schwarz (Grüne) an die Freiheitlichen.
FISKALRAT SOLL KÜNFTIG ALLE FÜNF JAHRE EVALUIERT WERDEN
Zur Umsetzung von EU-Regeln soll es künftig alle fünf Jahre zu einer externen Evaluierung des Fiskalrats kommen. Geprüft werden soll dabei die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats. Zudem soll geprüft werden, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Neu verankert werden soll durch die Novelle die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durchführen.
Finanzminister Marterbauer unterstrich die Bedeutungen der Arbeit sowie der Empfehlungen des Fiskal- und des Produktivitätsrats ebenso wie Arnold Schiefer (FPÖ), Petra Bayr, Selma Yildirim. Barbara Teiber (alle SPÖ) und Markus Hofer (NEOS). Maximilian Linder (FPÖ) zeigte sich erfreut, dass einige Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren eingearbeitet worden seien. Jakob Schwarz (Grüne) betonte, dass sich durch die Novelle nichts an der Rolle des Fiskalrats ändere. (Fortsetzung Nationalrat) wit
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