
Parlament: TOP im Nationalrat am 23. April 2026
Wohnschirm, Pflegegeld, Privatschulen, Public Viewing, EU-Außenpolitik, Imam-Ali-Zentrum, Geothermie, Europastunde, Petitionen
Der Nationalrat wird in seiner nächsten Sitzung unter anderem über eine Verlängerung des „Wohnschirms“ und erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege beraten. Außerdem soll im Vorfeld der Fußball-WM die Gewerbeordnung novelliert werden, um Public Viewing über die gesamte Dauer der WM zu ermöglichen. Auch eine Novelle zum Privatschulgesetz und zahlreiche Entschließungen stehen zur Diskussion. Dabei geht es etwa um den Bereich Geothermie, das Imam-Ali-Zentrum in Wien und den umstrittenen Beschluss Israels zur Todesstrafe. Zudem sprechen sich die Abgeordneten anlässlich des 40. Jahrestags des katastrophalen Reaktorunfalls in Tschernobyl vom 26. April 1986 einhellig dafür aus, den Anti-Atom-Kurs Österreichs konsequent weiterzuführen. Ein Bericht von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger gibt den Abgeordneten die Gelegenheit, um über die EU-Außenpolitik zu debattieren. Vorerst in der Warteschleife bleiben hingegen das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts.
Zu Sitzungsbeginn ist eine Trauerminute für den verstorbenen ehemaligen Justizminister und langjährigen FPÖ-Abgeordneten Harald Ofner geplant.
AKTUELLE STUNDE
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählt die FPÖ.
AKTUELLE EUROPASTUNDE
Daran anschließend findet eine Aktuelle Europastunde statt, deren Themenauswahl der ÖVP zukommt.
VERLÄNGERUNG DES „WOHNSCHIRMS“
Bereits seit dem Jahr 2022 stellt das Sozialministerium Mittel bereit, um Haushalte, die mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten sind, zu unterstützen. Ziel ist es, sie vor einer Delogierung bzw. Wohnungslosigkeit zu bewahren. Dieser sogenannte „Wohnschirm“ würde mit Jahresende auslaufen und soll nun um weitere drei Jahre – bis Ende 2029 – verlängert werden. Jeweils 28 Mio. Ꞓ will die Regierung in den Jahren 2027, 2028 und 2029 dafür bereitstellen. Damit sollen auch Projekte wie „Housing First“ für obdachlose Personen finanziell abgesichert werden. Ebenso wird mit der Novelle des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetzes die Schulstarthilfe für Kinder aus Sozialhilfehaushalten fortgeführt: Dabei handelt es sich um Sachleistungen in Form von Gutscheinen bzw. einer Bezahlkarte für Schulartikel in der Höhe von 150 Ꞓ, die zweimal jährlich gewährt werden und rund 50.000 Schülerinnen und Schülern zugutekommen.
Sozialministerin Korinna Schumann verbuchte es im Sozialausschuss als Erfolg, dass der Wohnschirm fortgeführt werden kann. Auch alle fünf Parlamentsfraktionen unterstützten das Vorhaben. Dennoch wird der Wohnschirm Ende 2029 voraussichtlich endgültig auslaufen: Sowohl die ÖVP als auch die NEOS verwiesen im Ausschuss auf die grundsätzliche Verantwortung der Länder. In diesem Sinn fand auch der gemeinsam mit der Regierungsvorlage in Verhandlung stehende Antrag der Grünen, den Wohnschirm dauerhaft im Sozialbudget zu verankern, im Ausschuss keine Mehrheit.
NOVELLE ZUM BUNDESPFLEGEGELDGESETZ
Ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Sozialausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz an das Plenum weitergeleitet. Neben legistischen Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus bringt sie insbesondere eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege. So soll die für Kontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt werden, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht. In diesem Sinn wird die SVS auch mehr Daten als bisher – etwa zum Allgemeinzustand der pflegebedürftigen Person, ihrer Wohnsituation und ihren sozialen Kontakten – erheben dürfen.
Um die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern und eine aufeinander abgestimmte Steuerung des Pflege- und Gesundheitssystems zu erleichtern, sieht die Gesetzesnovelle überdies vor, regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem der Sozialversicherung (PFIF) an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und an das Sozialministerium zu übermitteln. In Bezug auf den Angehörigenbonus wird unter anderem explizit festgelegt, dass ein etwaiger Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die geltende Einkommensgrenze – zuletzt waren das knapp 1.711 Ꞓ im Monat – überschritten wurde.
ANTI-ATOM-KURS ÖSTERREICHS KONSEQUENT WEITERFÜHREN
Österreich müsse weiterhin eine starke und klare Stimme gegen Atomenergie sein, gegenüber seinen Nachbarn ebenso wie innerhalb der Europäischen Union. ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ halten dies in einem Antrag fest, den sie im Umweltausschuss basierend auf einer Forderung der Grünen für eine konsequente Anti-Atompolitik eingebracht haben. Auch dem neuen Antrag zufolge soll sich die Bundesregierung weiterhin für eine konsequente Anti-Atompolitik einsetzen, konkret etwa gegen den Bau weiterer AKWs sowie gegen Pläne der EU-Kommission, AKW-Neubauten über den EU-Haushalt zu finanzieren. Im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH im Beihilfeverfahren zu Paks II fordern die Abgeordneten, rechtliche Schritte in Bezug auf potenziell genehmigte Beihilfen für den Bau von Atomkraftwerken in anderen EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Außerdem möge die Bundesregierung für höchste Sicherheitsstandards hinsichtlich der Bedingungen für AKW-Neubauten und gemeinsam mit Regierungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten proaktiv für den Ausbau Erneuerbarer Energien eintreten. Während der Antrag der Grünen in der Minderheit blieb, wurde der neue Antrag im Ausschuss einstimmig angenommen.
POTENZIALE DER GEOTHERMIE BESSER NUTZEN
Den Grünen ist es außerdem ein Anliegen, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geothermie zu verbessern, zumal sie in dieser Energieform ein enormes Potenzial sehen, das derzeit nicht genutzt werde. Die geltende Gesetzeslage führe nämlich dazu, dass Bohrungen nach Öl und Gas besser gestellt seien, als jene für Tiefengeothermie. Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition zwar abgelehnt, darauf basierend brachten jedoch alle fünf Parteien einen gemeinsamen Antrag ein, der einhellige Zustimmung fand. Darin wird die Bundesregierung ersucht, die im Regierungsprogramm, im Ministerratsvortrag vom 25. März 2026 sowie in der Industriestrategie vorgesehenen rechtlichen Anpassungen im Bereich der Geothermie – insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz – zeitnah einer Begutachtung zuzuführen. Ziel sollte eine Beschlussfassung noch im heurigen Jahr sein, um die Nutzung der erheblichen Potenziale der tiefen Geothermie in Österreich zu ermöglichen.
EU-VORHABENSBERICHT 2026 FÜR AUSSENPOLITIK
Die Lage im Nahen Osten, die Situation nach den Wahlen in Ungarn sowie die weitere Unterstützung der Ukraine waren einige der Themen der Debatte im Außenpolitischen Ausschuss zum EU-Vorhabensbericht für 2026 aus dem Ressort von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. Der Bericht thematisiert neben den zentralen politischen Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung des ökologischen Wandels sowie der strategischen Unabhängigkeit der Union die Schwerpunkte der EU-Außenpolitik sowie die jeweilige österreichische Position. Neben den Entwicklungen im Nahen Osten und der Ukraine werden dabei etwa auch der EU-Erweiterungsprozess mit den Westbalkanländern, Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas sowie die bilateralen Beziehungen der EU genannt. Der Bericht wurde im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis genommen. Durch ein Verlangen der Grünen auf Nicht-Enderledigung im Ausschuss wird der Bericht im Nationalratsplenum weiterdiskutiert.
FPÖ FÜR ENDE DER RUSSLAND-SANKTIONEN
Wenig Aussicht auf eine Mehrheit hat ein Antrag der Freiheitlichen für ein Ende der Russland-Sanktionen: Im Außenpolitischen Ausschuss sprachen sich alle anderen Fraktionen dagegen aus. Laut FPÖ haben die Russland-Sanktionen die Energiepreise in Europa dauerhaft auf ein Niveau gehoben, „das für unseren Industriestandort toxisch ist“. Während die USA von billigem Gas profitiere und Asien russische Rohstoffe kaufe, verliere Europa – und insbesondere auch Österreich – seine Wettbewerbsfähigkeit. Österreich müsse daher zur Sicherung der heimischen Energieversorgung und des Wirtschaftsstandorts „aus dem Wirtschaftskrieg aussteigen“ und zur „Realpolitik“ zurückkehren. Konkret werden in dem FPÖ-Antrag der Bundeskanzler und die Außenministerin aufgefordert, auf europäischer Ebene einen strategischen Kurswechsel einzuleiten, der die Sicherung einer langfristigen und leistbaren Energieversorgung für die österreichische Bevölkerung und Industrie „über geopolitisches Wunschdenken stellt“. Das beinhalte auch den aktiven Einsatz für ein Ende der Russland-Sanktionen.
ENTSCHLIESSUNG FÜR WELTWEITE ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE
Die Grünen brachten im Außenpolitischen Ausschuss mit einem Antrag ihre Ablehnung zur jüngsten Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht zum Ausdruck. Besonders bedenklich sei, dass Palästinenserinnen und Palästinenser unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafen unterworfen seien, machten die Grünen geltend. Daran anknüpfend fassten ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam mit den Grünen mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrags eine Entschließung, der auch die FPÖ zustimmte. Die Bundesregierung möge demnach mit gleichgesinnten Partnern auf all jene Länder einwirken, die die Todesstrafe nach wie vor vollziehen, mit dem Ziel – über den Zwischenschritt eines Moratoriums -,dort die Todesstrafe abzuschaffen bzw. Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Des Weiteren sollten laut Antrag jene Staaten, die den Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung bewegt werden. Betreffend die israelische Regierung sollte die Bundesregierung dem gemeinsamen Antrag zufolge klar zum Ausdruck bringen, dass die dortige Ausweitung der Todesstrafe schwere Bedenken hervorrufe.
PUBLIC-VIEWING-VERANSTALTUNGEN
Ein von allen fünf Parlamentsparteien gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag sieht eine Änderung der Gewerbeordnung vor, um die zulässige Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen zu verlängern. Der Tourismusausschuss hat das Vorhaben einstimmig ins Plenum geschickt. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher organisiert werden, so der Antrag. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu verändern. Im Ausschuss wurde etwa von Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die kommende Fußball-WM angesprochen, die länger als vier Wochen dauere. Auch Österreich sei bei der WM dabei. Die Verlängerungsmöglichkeit für Public Viewings sei eine gute Chance für gute Stimmung, für das Geschäft und für den Tourismus.
BERICHT DES PETITIONSAUSSCHUSSES
In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss des Nationalrats über seine Beratungen zu drei Bürgerinitiativen und zwei Petitionen. Dabei geht es etwa um die Verbesserung der Luftqualität an Schulen und Kindergärten und Förderungen für Drohneneinsätze, um Rehkitze und andere Wildtiere vor dem „Mähtod“ zu schützen. Auch die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Wohnmobile und ein Widerspruchsrecht gegen den Einbau smarter Stromzähler (Smart Meter) gehören zu den Bürgeranliegen.
Im Sozialausschuss weiterberaten werden soll eine Petition zur EU-Lohntransparenzrichtlinie. Diese muss noch heuer von Österreich umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, den Gender Pay Gap, also die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt, zu verringern.
EXTREMISMUS UND GEWALTVERHERRLICHENDER FRAUENHASS
Von Seiten des Innenausschusses liegt ein Appell an Innenminister Gerhard Karner vor, Verbindungen zwischen gewaltbereitem Frauenhass und extremistischen Strömungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Dass sich in der sogenannten „Manosphäre“ verschiedene Männergruppen online zusammenschließen, die sich als Opfer einer liberalisierten Welt mit zu ausgeprägten Frauenrechten begreifen und damit ihren Frauenhass und dementsprechende Gewaltfantasien rechtfertigten, sei auch eine Gefahr für die Demokratie, machen die Koalitionsparteien und die Grünen in einer Vier-Parteien-Initiative geltend. Zumal sich eine besondere Form des gewaltbereiten Frauenhasses gegen in der Politik aktive Frauen richte, die durch Drohungen bei der Ausübung ihres Mandats eingeschüchtert würden. Daher solle sich der Verfassungsschutz diesem Thema genauer widmen. Gefordert sehen die Abgeordneten außerdem das Justizressort: Es soll prüfen, ob frauenfeindliche Motive bei Morden oder schweren Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen ausreichend als Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt sind.
Dem Entschließungsantrag stimmte im Innenausschuss auch die FPÖ zu, wiewohl sie diesen als „Symbolpolitik“ wertete.
KRISEN- UND BLACKOUT-PLAN
Lediglich die Zustimmung der Oppositionsparteien erhielt im Innenausschuss ein Entschließungsantrag der FPÖ, der auf die Vorlage eines „nationalen Krisen- und Blackout-Plans“ abzielt. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage sei das Risiko großflächiger Krisenlagen erheblich gestiegen, begründen die Freiheitlichen diese Initiative. Es brauche einen ressortübergreifenden Plan mit klaren Koordinationszuständigkeiten im Krisen- und Katastrophenfall sowie abgestimmte Abläufe zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Koalitionsparteien sehen allerdings keinen Handlungsbedarf, ihrer Meinung nach sind die Zuständigkeiten im Bundes-Krisensicherheitsgesetz klar geregelt. Zudem wird das Krisenmanagement der SPÖ zufolge laufend weiterentwickelt.
PRÜFUNG EINER SCHLIESSUNG DES IMAM-ALI-ZENTRUMS
Einig sind sich die Mitglieder des Innenausschusses, was das Imam-Ali-Zentrum in Wien betrifft. Auf Initiative der Grünen soll Innenminister Gerhard Karner aufgefordert werden, rechtliche Schritte zur Schließung des Zentrums bzw. ein Verbot des Trägervereins „Zentrum der islamischen Kultur Imam Ali“ samt damit verbundener Strukturen zu prüfen. Die Grünen verweisen in diesem Zusammenhang auf Berichte der Dokumentationsstelle Politischer Islam und des Verfassungsschutzes, wonach es Verbindungen des Zentrums zur iranischen Regierung sowie zur Hisbollah gebe. Mit der jüngsten Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in die „EU-Terrorliste“ sei jetzt ein guter Zeitpunkt, eine Schließung zu prüfen, meinen sie.
VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN IM PRIVATSCHULGESETZ
Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1962 stammende Privatschulgesetz soll den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die von der Regierung dazu vorgelegte Novelle, die der Bildungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ ins Plenum geschickt hat, soll vor allem für Verwaltungsvereinfachungen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Damit komme man laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr auch einem Wunsch nach, der im Rahmen der Initiative „Freiraum Schule“ häufig geäußert worden sei.
Im Konkreten wird ab nächstem Jahr ein Genehmigungsverfahren für die Gründung und Führung von Privatschulen geschaffen, das an die Stelle der bisherigen Errichtungsanzeige tritt. Im Zuge dessen kann gleichzeitig auch ein Antrag auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gestellt werden, wobei die Zuständigkeit den Bildungsdirektionen übertragen wird. Außerdem sollen die Regelungen nun auch auf private Schülerheime, die bisher ausgenommen waren, weitgehend Anwendung finden.
TELEPRÄSENZSYSTEME IN SCHULEN
Um chronisch kranken Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht in einem gewissen Ausmaß zu ermöglichen, müssten beim Einsatz von Telepräsenzsystemen bzw. Schulavataren verbindliche rechtliche Regelungen gelten, thematisierten die Grünen in einem Antrag. Berichtet wurde dazu etwa von einem Schüler, der schwer an ME/CFS erkrankt sei und aufgrund der datenschutzrechtlichen Einwände von einigen Eltern nicht mehr über Zoom-Meetings am Unterricht teilnehmen könne. Basierend auf dem Antrag der Grünen brachten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Bildungsausschuss einen gemeinsamen Antrag ein, der ebenfalls auf die Ausarbeitung von praxisnahen Regelungen zum Einsatz von Avataren an Schulen abzielt und im Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Der Bildungsminister wird darin ersucht, bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein entsprechendes Unterstützungspaket vorzulegen, das auch die Klärung der datenschutzrechtlichen und schulrechtlichen Voraussetzungen umfasst.
PRÜFUNG VON HEERESBESCHAFFUNGEN
Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz zu ändern. Zum einen will sie Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gesetzlich dazu verpflichten, die jährlichen Berichte der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) dem Parlament vorzulegen. Zum anderen soll klargestellt werden, dass jedes Kommissionsmitglied selbstständig Beschaffungsvorgänge beim Bundesheer überprüfen darf.
Eine Mehrheit für die Initiative ist allerdings nicht zu erwarten, die Koalitionsparteien sehen keinen legistischen Handlungsbedarf. Die BPK sei kein parlamentarisches Kontrollinstrument, sondern ein Beratungsgremium für die Verteidigungsministerin und arbeite bereits jetzt unabhängig, argumentierten sie bei den Ausschussberatungen. Um weiterhin Transparenz sicherzustellen, fordert der Verteidigungsausschuss die Ministerin aber dazu auf, auch die künftigen Berichte der BPK dem Parlament vorzulegen, wobei dies jeweils „ehestmöglich“ – unter Bedachtnahme auf Fristen für Kommentare und Entgegnungen – geschehen soll. Initiiert haben diese Entschließung ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne.
WEITERENTWICKLUNG DER HEERESAPOTHEKE
Ein weiters Anliegen ist dem Verteidigungsausschuss die Weiterentwicklung der Heeresapotheke. Verteidigungsministerin Tanner soll in diesem Sinn gemeinsam mit Gesundheitsministerin Korinna Schumann geeignete Maßnahmen prüfen, um eine „bedarfsgerechte, rechtssichere und resiliente“ Arzneimittelversorgung im Bundesheer sicherzustellen. Insbesondere geht es den Abgeordneten um zeitnahe bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und eine stärkere Integration der Heeresapotheke in die militärische Sanitätslogistik. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen diesem Vorstoß zu.
Basis für die Entschließung bildete eine weitergehende Initiative der FPÖ, die selbst im Ausschuss jedoch keine Mehrheit fand und damit auch im Plenum in der Minderheit bleiben dürfte. Die Freiheitlichen sprechen sich für die Einrichtung einer umfassend ausgestatteten Zentralapotheke mit erweiterten Labor-, Produktions- und Lagerflächen aus, um das Bundesheer unabhängiger von zivilen Strukturen zu machen. So könnten ihnen zufolge auch medizinischer Sauerstoff und Blutkonserven beim Heer gelagert werden. Das geht nach Ansicht der Koalition allerdings über den Grundauftrag der Heeresapotheke hinaus und würde zu „systemfremden Parallelstrukturen“ führen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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