Nationalrat: Einhellige Zustimmung zur Verlängerung des „Wohnschirms“

Auch Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte wird fortgeführt, erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege

Der Nationalrat hat zum Auftakt der heutigen Plenarsitzung für eine dreijährige Verlängerung des sogenannten „Wohnschirms“ gestimmt. Eine entsprechende Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz erhielt die Zustimmung aller Fraktionen. Ziel der vom Sozialministerium gewährten Unterstützungsleistungen ist es, Haushalte, die mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten sind, vor einer Delogierung bzw. Wohnungslosigkeit zu bewahren. Auch die Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte in Form von zweimal jährlich gewährten Sachleistungen in der Höhe von 150 Ꞓ wird bis Ende 2029 fortgeführt. Anträge der Grünen, die beiden Maßnahmen unbefristet zu verlängern, fanden keine Mehrheit. Auch ein Entschließungsantrag der Grünen zur Aussetzung des Zuverdienstverbots für Arbeitslose blieb in der Minderheit.

Ebenfalls einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten eine Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes. Sie bringt unter anderem eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege und legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus. Rasch beschlossen werden soll laut Sozialministerin Korinna Schumann auch das Recht, zu diversen Begutachtungen – etwa in Zusammenhang mit einem Antrag auf Invaliditätspension – eine Vertrauensperson mitzunehmen: Ein entsprechender Koalitionsantrag wurde bereits im Parlament eingebracht.

28 MIO. Ꞓ PRO JAHR FÜR WOHNSCHIRM

Eigentlich wäre der „Wohnschirm“ Ende dieses Jahres ausgelaufen. Nun will die Regierung auch in den Jahren 2027, 2028 und 2029 jeweils 28 Mio. Ꞓ dafür bereitstellen. Zur Finanzierung der Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte sind 15 Mio. Ꞓ pro Jahr veranschlagt. Ab 2030 dürfte mit beiden Unterstützungsleistungen allerdings Schluss sein, die entsprechenden Bestimmungen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes sollen mit Ende 2029 außer Kraft treten.

Begründet wurde die beschlossene Befristung von ÖVP und NEOS mit der grundsätzlichen Verantwortung der Länder für die Bereiche soziale Absicherung und Wohnungsversorgung. Es sei gut, wenn der Bund in Ausnahmesituationen einspringe, wie das etwa infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs der Fall gewesen sei, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Er sprach sich gemeinsam mit Johannes Gasser (NEOS) aber gegen eine Verankerung des Wohnschirms als Dauerinstrument aus. Der Bund sei in der Vergangenheit schon oft genug eingesprungen, wenn die Länder ihren Aufgaben nicht nachgekommen seien, pochte Gasser auf eine klare Grenze 2029.

Gödl machte zudem geltend, dass Österreich „ein sehr eng geknüpftes“ soziales Netz habe. Der Sozialstaat müsse aber auch finanziert werden und das soziale Netz im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler „fair gestaltet“ sein. „Hilf den Hilflosen, aber sorge dich nicht um die Sorglosen“, muss seiner Meinung nach das Motto lauten.

Der Wohnschirm an sich wurde von Gasser positiv beurteilt. Damit würden Delogierungen frühzeitig verhindert und hohe Folgekosten von Wohnungslosigkeit vermieden. Und zwar unabhängig davon, woher diese Personen kämen und welche Staatsbürgerschaft sie hätten, hielt er in Richtung der Freiheitlichen fest. Was die Schulstart-Gutscheine betrifft, ist Gasser zufolge deren Finanzierung bis Ende 2029 durch den Europäischen Sozialfonds gesichert.

FPÖ KRITISIERT SOZIALLEISTUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE

Zuvor hatte sich FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch darüber empört, dass der Wohnschirm auf der Website mit einem Bild von einer Frau mit Kopftuch beworben werde. Auch dass das Sozialministerium im Zuge der Gewährung der Unterstützungsleistung nicht die Staatsbürgerschaft der Betroffenen erhebt, ist für sie nicht einsichtig. Belakowitsch berichtete zudem von Fällen, wo Gutscheine für die Schulstarthilfe auf der Plattform „Willhaben“ verkauft worden seien.

Auch generell übten Belakowitsch und weitere FPÖ-Abgeordnete Kritik an Sozialleistungen für ausländische Staatsangehörige. Der Wohlfahrtstaat sei für die Österreicherinnen und Österreicher aufgebaut worden, meinte sie. Mittlerweile würde aber ein großer Anteil der Sozialhilfe an ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gehen. Ihr Fraktionskollege Peter Wurm sprach in diesem Zusammenhang von „Milliarden“. Für Nichtösterreicherinnen und Nichtösterreicher scheine das Geld immer da zu sein, sagte Michael Gmeindl (FPÖ). Wenn es um die eigene Bevölkerung gehe, werde hingegen gespart.

Michael Oberlechner (FPÖ) brachte vor, dass der Wohnschirm „nur die schlimmsten Folgen der verfehlten Politik der Regierung“ lindere. In diesem Sinn bezeichnete er ihn als „politisches Placebo“. Die Mieten seien hoch, der tägliche Einkauf werde zu einer immer größeren Herausforderung und immer mehr Menschen hätten Angst vor dem Abstieg, machte er geltend.

WOHNSCHIRM HALF BISLANG RUND 40.000 MENSCHEN

Von Seiten der SPÖ wies Sozialsprecher Josef Muchitsch darauf hin, dass der Wohnschirm seit März 2022 in 16.000 Fällen helfen habe können. Insgesamt hätten rund 40.000 Menschen davon profitiert, davon ein Drittel Kinder und Jugendliche. In vielen Fällen seien schon Räumungsverfahren eingeleitet gewesen, in 4.000 Fällen habe es sogar bereits einen Delogierungstermin gegeben. Es sei daher gut, dass der Wohnschirm und der Schulstartfonds verlängert würden, bekräftigte er. Es gehe „um die Schwächsten in diesem Land“, man müsse vermeiden, dass „Menschen auf der Straße stehen und kein Dach über den Kopf haben“. Das hoben auch seine Parteikollegen Michael Seemayer und Andreas Haitzer hervor.

GRÜNE SEHEN BEFRISTUNG KRITISCH

Erfreut über die Verlängerung des Wohnschirms und der Schulstarthilfe zeigten sich auch die Grünen. Die Abgeordneten Nina Tomaselli und Markus Koza bedauerten aber, dass diese Unterstützungsleistungen nicht dauerhaft abgesichert werden. Beides seien schließlich wichtige Projekte zur Bekämpfung von Armut, sagte Koza. Ein von den Grünen eingebrachter Abänderungsantrag zum Gesetzesentwurf fand aber ebenso wenig eine Mehrheit wie der mit der Regierungsvorlage mitverhandelte Entschließungsantrag der Grünen.

Kritisch sieht Tomaselli in diesem Zusammenhang auch, dass mit den Einnahmen aus der Wohnbauförderung „Budgetlöcher gestopft“ würden, statt sie für den Wohnbau zu verwenden. Auch Norbert Sieber (ÖVP) plädierte dafür, mehr Wohnungen zu bauen.

Die Grünen nutzten die Debatte darüber hinaus dazu, um weitere Ausnahmen vom Zuverdienstverbot für Arbeitslose zu fordern. Das geltende Gesetz sei „untauglich und praxisfern“ und müsse ausgesetzt werden, bis eine sachliche und zielgerichtete Lösung gefunden worden sei, mahnte Koza. Ihm zufolge hat das weitreichende Zuverdienstverbot bereits negative Auswirkungen in der Praxis: So würden etwa Kindergartengruppen „Springerinnen“ für Urlaubszeiten fehlen. Auch müssten sich Pflegeeltern, die arbeitslos werden, entscheiden, ob sie Arbeitslosengeld beziehen oder die Pflegeelternschaft fortführen.

SCHUMANN: GUTSCHEINE WERDEN ZU ÜBER 95 % EINGELÖST

Auch Sozialministerin Korinna Schumann begrüßte die Verlängerung des Wohnschirms ausdrücklich. „Wir verhindern Wohnungslosigkeit und Energieabschaltung“, bekräftigte sie. Die Aktionen „Schulstart klar“ und „Schulstart plus“ ermöglichten es Sozialhilfehaushalten außerdem, notwendige Schulartikel bzw. zum Teil auch Lebensmittel und Hygiene-Artikel einzukaufen. Im vergangenen Jahr seien die Gutscheine zu über 95 % eingelöst worden, berichtete sie. Diese seien ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Schumann hob zudem die generelle Bedeutung des Sozialstaats hervor: Gäbe es diesen nicht, drohten auch viele Angehörige des Mittelstands in die Armut zu rutschen, ist sie überzeugt.

NOVELLE ZUM BUNDESPFLEGEGELDGESETZ

Mit der ebenfalls einstimmig angenommenen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wird die für Qualitätskontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege einer Person, die in häuslicher Umgebung gepflegt wird, ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht. In diesem Sinn wird die SVS auch mehr Daten als bisher – etwa zum Allgemeinzustand der pflegebedürftigen Person, zu ihrer Wohnsituation und zu ihren sozialen Kontakten – erheben dürfen.

Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem der Sozialversicherung (PFIF) an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und an das Sozialministerium zu übermitteln, um die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern und eine aufeinander abgestimmte Steuerung des Pflege- und Gesundheitssystems zu erleichtern. In Bezug auf den Angehörigenbonus wird unter anderem explizit festgelegt, dass ein etwaiger Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist.

FPÖ FORDERT PFLEGESCHECK FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Zustimmung erhielt die Gesetzesnovelle von allen Fraktionen. Allerdings wertete die FPÖ diese als unzureichend. So vermisst Dagmar Belakowitsch etwa Maßnahmen, um „willkürliche“ Einstufungen beim Pflegegeld zu verhindern. Ihr Fraktionskollege Christian Ragger warb für ein Pflegescheck-System für pflegende Angehörige. 800.000 Menschen würden zu Hause gepflegt, der überwiegende Teil davon von Frauen, skizzierte er. Die pflegenden Angehörigen seien aber nicht sozial abgesichert und würden vielfach auch keine finanzielle Unterstützung erhalten. Kritisch äußerte sich Belakowitsch außerdem zu Förderungen für das „queere“ Grazer „Radio Helsinki“, das ihr zufolge zwischen 2019 und 2024 für einen Pflegeschwerpunkt mehr als 107.000 Ꞓ Förderung bekommen hat.

16.000 PERSONEN ERHALTEN ANGEHÖRIGENBONUS

Seitens der Koalitionsparteien räumten Josef Muchitsch (SPÖ) und Heike Eder (ÖVP) ein, dass die vorliegende Gesetzesnovelle keine schlagzeilenträchtigen Änderungen bringe. Die neuen Bestimmungen würden aber in einigen Punkten Klarheit schaffen und Abläufe in manchen Bereichen verbessern, betonte Eder. Muchitsch zog einen Vergleich mit der Instandhaltung eines Hauses: Auch das Bundespflegegeldgesetz müsse gewartet werden. So werde etwa klargestellt, dass der Angehörigenbonus in jedem Fall bis Monatsende gebühre, auch wenn die gepflegte Person Mitte des Monats verstorben sei. Nachzahlungen könnten bis zu einem Jahr erfolgen. Laut Muchitsch haben im vergangenen Jahr 16.000 Menschen den Angehörigenbonus erhalten, 25 Mio. Ꞓ seien ausgezahlt worden.

Eder und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum wiesen darüber hinaus auf die Bedeutung des Angehörigengesprächs hin. Es sei wichtig zu fragen, wie es pflegenden Angehörigen gehe, betonten sie. Hausbesuche würden zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualitätssicherung der Pflege leisten, führte Nussbaum aus. Viel Lob für pflegende Angehörige gab es auch von Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) und Barbara Teiber (SPÖ).

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler wies darauf hin, dass man derzeit sehr wenig über die Pflegesituation von pflegebedürftigen Menschen wisse. Es brauche aber Daten über deren Lebensumstände, um eruieren zu können, ob die Mittel des Pflegefonds bei den Betroffenen ankommen und wo es etwaige Lücken in der Versorgung gebe. In diesem Sinn begrüßte sie die geplante Verbesserung der Datenlage.

GRÜNE HABEN NACH WIE VOR DATENSCHUTZRECHTLICHE BEDENKEN

Zustimmung zur Gesetzesnovelle kam auch von den Grünen, wiewohl Abgeordneter Ralph Schallmeiner nicht alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sah. Er drängte außerdem vehement auf Verbesserungen bei Begutachtungen, etwa in Zusammenhang mit Pflegegeldverfahren oder der Zuerkennung einer Invaliditätspension. Vieles liege hier „im Argen“, beklagte er und nannte etwa „das systematische Wegwischen vorhandener Diagnosen“ oder einen respektlosen Umgang mit den Betroffenen. Aus dem Sozialministerium habe es dazu „wochenlanges dröhnendes Schweigen“ gegeben. Schallmeiner zufolge braucht es unter anderem eine unabhängige Ombudsstelle, damit die Betroffenen „nicht vor Gericht ziehen müssen“.

59.000 HAUSBESUCHE

Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) schon seit Jahren im Auftrag des Sozialministeriums Hausbesuche durchführe und dabei auch pflegende Angehörige berate. 2025 wurden ihr zufolge 59.000 derartige Hausbesuche durchgeführt. Sowohl die Beschäftigten im Pflegebereich als auch pflegende Angehörige würden Anerkennung verdienen, bekräftigte sie.

Die Kritik an den Begutachtungsverfahren der PVA nehme sie sehr ernst, versicherte Schumann. Eine respektvolle und wertschätzende Behandlung der betroffenen Menschen sei für sie eine Selbstverständlichkeit, sagte sie. Um Verbesserungen zu erreichen, habe sie bereits ein Maßnahmenpaket initiiert. Dazu gehört ihr zufolge auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Mitnahme einer Vertrauensperson bei diversen Begutachtungen. Das soll laut Schumann nicht nur für Anträge auf eine Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension oder für Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation gelten, sondern auch für Verfahren beim Sozialministeriumservice, etwa was Parkausweise betrifft. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien liege bereits vor. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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