
Kleinen Energiehändlern geht die Luft aus
WKÖ-Fachverband und Bundeswettbewerbsbehörde haben früh gewarnt – genau dieses Szenario ist jetzt Realität
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Risiken der Margenbegrenzungsverordnung von Beginn an klar erkannt. In ihrer Stellungnahme hält sie unmissverständlich fest:
„Die gestiegenen Margen entstehen zum größten Teil bei den Raffinerien. Da die Kraftstoffversorgung in Österreich auch wesentlich von Importen abhängt, kommt es bei ins Ausland reichenden Lieferketten potenziell zu Verzerrungen: Manche Tankstellen bzw. Zwischenhändler können betroffene Kraftstoffe zu niedrigeren Einkaufspreisen beziehen, andere nicht.“ Und weiter: „Konkret sind davon kleine und mittlere, nicht vertikal integrierte Tankstellen betroffen, die nicht zu margenreduzierten Konditionen einkaufen können.“
Tatsächlich ist dieses Szenario, vor dem auch der Fachverband Energiehandel stets warnte, nun Realität: „Unseren Energiehändlern geht sprichwörtlich die Luft aus, da sie die 5 Cent Reduktion nicht von ausländischen Raffinerien bekommen. Wir reden mittlerweile nicht einmal mehr von Gewinnen, sondern von fehlender Kostendeckung. Der Wettbewerb ist massiv zugunsten der großen, vertikal integrierten Konzerne verzerrt“, warnt Jürgen Roth, Obmann des Energiehandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Statt Reduktion der Spritpreise muss ein Teil des Marktes wohl beim Staat Regressieren, was überhaupt nicht im Sinne der Verordnung ist.“
„Unsere Händler sind der Garant für den Wettbewerb gegen die Großen, stehen aber mit dem Rücken zur Wand. Wenn diese Wettbewerbsverzerrung noch einen weiteren Monat anhält, rechnen wir mit dem Schlimmsten bis hin zu Versorgungsengpässen“, so Roth. Genau diese Entwicklung hat die Bundeswettbewerbsbehörde bereits zu Beginn der Verordnung prognostiziert – und sie ist nun zu 100 % Realität geworden. Aber auch dieses Szenario wurde von der BWB ausdrücklich angesprochen: „Jedoch ist davon auszugehen, dass dann auch der Markt das Unternehmen zwingen würde, unter Kosten bzw. ohne angemessenen Gewinn anzubieten. Dadurch besteht das Risiko, dass Unternehmen aus dem Markt ausscheiden und der Wettbewerb dauerhaft geschwächt wird.“
Das Fazit aus Sicht des Energiehandels ist eindeutig: „Die Politik muss diese Wettbewerbsverzerrung sofort beenden. Die Verordnung muss ausgesetzt oder grundlegend überarbeitet werden, damit der Energiehandel überhaupt überleben kann“, so Jürgen Roth abschließend. (PWK187/DFS)
Die Stellungnahme der BWB: Betreff: Verordnung der Bundesregierung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen
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