„teilhaben teilsein“: Wie es zu „Wählen mit 16“ kam

Zunächst politisch umstritten, später breiter Konsens, Vorreiter Kärnten und die Steiermark

Seit dem Jahr 2007 dürfen Jugendliche in Österreich an bundesweiten Wahlen teilnehmen. Mit dem Wahlrechts-Änderungsgesetz 2007 und einer begleitenden Verfassungsnovelle wurde damals der Weg für eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 bei Nationalratswahlen, EU-Wahlen und Bundespräsidentenwahlen geebnet. Im Parlament gab es damals einen breiten politischen Konsens in dieser Frage, das war allerdings nicht immer so. Bis zuletzt wurden in der öffentlichen Debatte Skepsis und Zweifel geäußert. Die Parlamentskorrespondenz hat sich im Rahmen der Serie „teilhaben teilsein“ angesehen, wie sich die Diskussion über die Wahlaltersenkung entwickelt hat und welche Bundesländer Vorreiter waren. Ein interessantes Detail am Rande: Es war die kleine steirische Gemeinde Oberzeiring, in der 16- bis 18-Jährige – im März 2002 – erstmals zu den Urnen schreiten durften.

ERSTE DEBATTEN IN DEN 1990ER-JAHREN

So richtig begonnen hat die politische Diskussion in Österreich über „Wählen mit 16“, nimmt man die APA als Quelle, Mitte der 1990er-Jahre. Zwar hatte es schon davor immer wieder einzelne Vorstöße, etwa von Jugendorganisationen und den Grünen, gegeben, öffentlichen Widerhall fanden diese aber nur wenig. Erst im Zuge der Auseinandersetzung über einen Wahlrechtsentwurf der SPÖ in Wien nahm die Diskussion Fahrt auf. So forderten sowohl die Grünen als auch das Liberale Forum damals, Jugendlichen bereits mit 16 die Möglichkeit zu geben, an Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen teilzunehmen. Nur wenig später trat der damalige stellvertretende Landeshauptmann Michael Außerwinkler (SPÖ) in Kärnten mit der Ankündigung einer Gesetzesinitiative eine Debatte los, die auch auf Salzburg, Vorarlberg und die Bundesebene ausstrahlte. Sieht man sich die damaligen Argumente an, änderte sich über die Jahre hinweg an der Diskussion wenig.

Außerwinkler wollte den 16-Jährigen bereits bei den bevorstehenden Kärntner Gemeinderatswahlen 1997 das Wahlrecht einräumen und wurde dabei auch von der oppositionellen FPÖ unterstützt. Wenn etwa ein Lehrling mit 16 Jahren voll in das Berufsleben integriert sei, sollte er auch über die Frage, wer seine Interessen in den politischen Gremien vertritt, entscheiden dürfen, hielt der damalige FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag Martin Strutz fest. Die mitregierende ÖVP, die damals mit Christof Zernatto auch den Kärntner Landeshauptmann stellte, zeigte sich allerdings skeptisch. Man wolle den Wahlkampf nicht in die Schulen tragen, hieß es unter anderem von Seiten der Volkspartei. Nachdem Jugendliche bei Wahlen nur Erwachsene wählen könnten, wäre es außerdem zielführender, sie in anderer Form in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, etwa über Jugendgemeinderäte, argumentierte sie. Auch der Klagenfurter Gemeinderat Reinhold Gasper von der grünen Partei VGÖ äußerte deutliche Bedenken. Seine 27-jährige Erfahrung mit Lehrlingen sage ihm, dass 16-Jährige noch nicht reif zum Wählen seien, machte er in einer Aussendung geltend.

Die Kritikerinnen und Kritiker von „Wählen mit 16“ beriefen sich überdies auf Umfragen in der Bevölkerung. Demnach lehnten in einer im September 1996 durchgeführten Blitzumfrage des Humaninstituts Klagenfurt 58 % von 650 befragten Personen eine Herabsetzung des Wahlalters ab. Lediglich 32 % befürworteten den Vorschlag. Auch die Jugendlichen selbst konnten laut einer Studie der Universität Innsbruck zum Thema „Jugend und Politik in Westösterreich“, die von der ÖVP Vorarlberg in die Debatte eingebracht wurde, mit einer Wahlaltersenkung nicht viel anfangen. Gleich 74 % Ablehnung von Seiten der Jugendlichen wies diese Studie aus, wobei als Begründung in den meisten Fällen „fehlendes politisches Wissen“ und „politische Unreife“ angegeben wurden. Allerdings gab es von Jugendorganisationen auch andere Stimmen: So berichtete die APA etwa im Oktober 1996 darüber, dass die Arbeitsgemeinschaft katholischer Jugend (AKJÖ) das damalige Wahlalter von 18 Jahren als zu hoch ansieht und eine Senkung auf 16 Jahre verlangt.

ES KOMMT SCHWUNG IN DIE SACHE

Verhindern ließ sich der Siegeszug von „Wählen mit 16“ durch die skeptischen Stimmen allerdings nicht. Wobei es wiederum das Land Kärnten war, das eine Pionierrolle einnahm. Zwar war es Außerwinkler 1996 nicht gelungen, seine Forderung durchzusetzen, vier Jahre später, im Jahr 2000, war es – unter dem Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) – jedoch soweit. Als erstes Bundesland senkte Kärnten das Wahlalter für Gemeinderatswahlen auf 16 Jahre. 2001 folgte die Steiermark, 2002 dann das Burgenland. Im selben Jahr wurde außerdem vom Wiener Landtag „Wählen mit 16“ beschlossen, wobei der Beschluss erstmals nicht nur für Gemeinderats-, sondern auch für Landtagswahlen galt. Auch Salzburg gehörte zu jenen Bundesländern, die noch vor dem Bund eine Senkung des Wahlalters in ihre Wahlgesetze schrieben.

PREMIERE IN OBERZEIRING

Wo und wann durften die 16- bis 18-Jährigen aber erstmals zur Urne schreiten? Richtet man den Blick auf die Bundesländer, so hat das Burgenland die Nase vorne, wo bereits im Oktober 2002 Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen nach den neuen Regeln stattfanden. Tatsächlich ist es aber eine kleine steirische Gemeinde mit damals rund 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich mit dem Prädikat „Premiere“ schmücken darf. Exakt 22 Jugendliche zwischen 16 und 18 waren am 17. März 2002 dazu aufgerufen, bei der Gemeinderatswahl in Oberzeiring ihr Kreuzerl zu machen, wie die APA seinerzeit berichtete.

Dass im März 2022 in nur einer einzigen steirischen Gemeinde gewählt wurde, hatte einen einfachen Grund. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl in Oberzeiring im Jahr 2000 mit der Begründung aufgehoben, dass ein übergroßer Gemeinderat gewählt wurde. Da die Gemeinde bei der letztgültigen Volkszählung weniger als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner hatte, hätte das Gremium nur neun Köpfe umfassen dürfen, gewählt wurden jedoch 15 Gemeinderätinnen und -räte. Nachdem der steirische Landtag zwischen Wahl und Wahlwiederholung das Wahlrecht geändert hatte, waren nun auch die 16- bis 18-jährigen Gemeindebürgerinnen und -bürger wahlberechtigt.

Wie viele von ihnen ihr Wahlrecht tatsächlich nutzten, ist nicht bekannt. Die Gemeinde hatte sich aber offenbar bemüht, sie zum Wählen zu bewegen und sie zu einer Zukunftswerkstätte eingeladen. Wohl durchaus mit einigem Erfolg, war die Wahlbeteiligung laut APA im Vergleich zur ursprünglichen Wahl doch von 87,3 % auf 88,65 % gestiegen. Dabei hatten sich die steirischen Jugendlichen nur wenige Wochen zuvor in Bezug auf ihr neues Wahlrecht insgesamt „weitgehend ahnungslos“ gezeigt, wie die APA ebenfalls informierte. Praktisch niemand unter den potenziellen Jungwählern habe bei einer in Graz durchgeführten Umfrage von der 2001 beschlossenen Wahlaltersenkung gewusst, heißt es in einer Meldung zur Premiere in Oberzeiring.

DEBATTE AUF BUNDESEBENE

Im Parlament wurde vermutlich erstmals 1992 über eine Senkung des Wahlalters auf 16 diskutiert, und zwar im Rahmen der großen Wahlrechtsreform 1992, mit der unter anderem die Regionalwahlkreise in Österreich eingeführt wurden. Abgeordneter Gustav Vetter (ÖVP) empörte sich in der Plenardebatte darüber, dass die Grünen im Unterausschuss, in dem die Reform vorberaten worden war, eine Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre verlangt hätten. Im Plenum war davon aber ohnehin nicht mehr die Rede. Grünen-Verfassungssprecher Johannes Voggenhuber und seine Fraktionskollegin Christine Heindl beantragten lediglich, Jugendliche bereits dann wählen zu lassen, wenn sie im Wahljahr das 18. Lebensjahr – und nicht wie schließlich beschlossen das 19. Lebensjahr – erreichen. Es sei nicht einzusehen, dass man 18-Jährigen, die ehemündig und wehrdienstpflichtig seien und die in überwältigender Mehrheit im Berufsleben stünden, die Wahl ihrer politischen Vertretung vorenthalte, argumentierte Voggenhuber letztendlich vergeblich.

Danach blieb es einige Jahre eher ruhig, erst im Zuge der Diskussion in den Bundesländern intensivierte sich auch auf Bundesebene die Debatte wieder. So machte sich etwa Maria Schaffenrath vom Liberalen Forum im Herbst 1996 in einer Pressekonferenz für eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 stark. Und die Bundesgeschäftsführerin der Grünen und spätere Abgeordnete Ulrike Lunacek brachte zur selben Zeit ein Argument in die Diskussion ein, das später durch die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zusätzlich an Bedeutung gewann. „Wählen mit 16“ bedeute ohnehin ein durchschnittliches Erstwahlalter von 18, hob sie in einer Aussendung hervor. Viele könnten heute erst mit 20 oder 21 Jahren das erste Mal wählen, „obwohl sie bereits Kredite unterzeichnet, geheiratet und Arbeitsverträge unterschrieben haben“.

ERSTE ABSTIMMUNG

Erstmals im Nationalrat über eine Senkung des Wahlalters auf 16 abgestimmt worden sein dürfte im Jahr 1999. Damals brachte FPÖ-Abgeordneter Martin Graf im Zuge der Debatte über den Dritten Bericht zur Lage der Jugend in Österreich einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. Schon ein Jahr davor hatten Liberale und Grüne beantragt, die Altersgrenze für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens auf 16 zu senken.

Viel Erfolg war dem Entschließungsantrag der FPÖ allerdings nicht beschieden. In einer namentlichen Abstimmung stimmten bei 167 abgegebenen Stimmen nur 50 Abgeordnete dafür und 117 dagegen. Zwar sei auch die SPÖ perspektivisch für eine Senkung des Wahlalters, sagte Abgeordnete Brigitte Tegischer, letztendlich stimmte ihre Fraktion aber gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner ÖVP gegen den Vorstoß. Die Herabsetzung des Wahlalters sei kein Mittel gegen Politikverdrossenheit, es sei nicht zu erwarten, dass jene, die mit 18 nicht wählen, es mit 16 tun, begründete ÖVP-Abgeordnete Rosemarie Bauer die Haltung ihrer Partei.

KLEINER ZWISCHENSCHRITT IM JAHR 2003

Auch in den Folgejahren gab es immer wieder Initiativen der Opposition. So brachten die Grünen etwa im März 2000 einen Gesetzesantrag für ein Senkung des Wahlalters auf 16 ein, dem im Dezember 2000 ein Entschließungsantrag der SPÖ folgte. ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl und der damalige Familienminister Herber Haupt (FPÖ) sprachen sich allerdings dafür aus, zunächst Erfahrungen mit dem herabgesetzten Wahlalter in der Steiermark und in Kärnten zu sammeln und zu prüfen, inwieweit sich ein solcher Schritt auf die tatsächliche politische Partizipation junger Menschen auswirkt.

Im September 2003 kam es immerhin zu einem kleinen Zwischenschritt: Auf Basis eines All-Parteien-Antrags beschloss der Nationalrat, als Stichtag für das notwendige Erreichen des Wahlalters künftig den jeweiligen Wahltag festzulegen. Bis dahin konnte man sich, wie bereits oben angeführt, nur dann an Nationalratswahlen, EU-Wahlen und Bundespräsidentenwahlen beteiligen, wenn man vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Mit der gemeinsamen Initiative reagierten die Abgeordneten nicht zuletzt auf die Herabsetzung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre im Jahr 2001. Die alte Stichtagsregelung habe „zur absurden Situation geführt“, dass auch Volljährige nicht wählen dürfen, machte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer im Zuge der Beratungen über den Antrag geltend.

Weiterhin auf die lange Bank geschoben wurde hingegen die Forderung nach einer Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Innerhalb der FPÖ gebe es dazu unterschiedliche Ansichten, sagte FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner damals. Und ÖVP-Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer brachte erstmals die Einführung der Briefwahl ins Spiel. Bevor man den Kreis der Wahlberechtigten ausdehne, solle man die Wahlbedingungen für bereits Wahlberechtigte verbessern, betonte sie.

AUF DER ZIELGERADEN

Erst knappe vier Jahre später nahm die Senkung des Wahlalters auf Bundesebene konkrete Formen an, wobei es schließlich schnell gehen sollte. Zwischen der Einbringung eines Ministerialentwurfs Ende März 2007 durch den damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und den abschließenden Beratungen im Bundesrat lagen nicht einmal drei Monate.

Die Herabsetzung des Wahlalters war Teil einer großen Wahlrechtsreform, auf die sich SPÖ und ÖVP im Zuge der Regierungsverhandlungen nach der Nationalratswahl 2006 verständigt hatten. Sie brachte neben vielen kleineren Maßnahmen auch eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre und die Einführung der Briefwahl. Außerdem wurde das passive Wahlalter – also die Möglichkeit, selbst als Abgeordnete bzw. Abgeordneter zu kandidieren – von 19 auf 18 Jahre gesenkt.

Vorausgegangen war dem Ministerialentwurf ein zähes Ringen. Zwar bekamen die Befürworterinnen und Befürworter einer Wahlaltersenkung Rückenwind aus manchen Bundesländern, wo 16- bis 18-Jährige 2005 in Wien und im Burgenland erstmals auch bei Landtagswahlen wählen konnten. Und auch der Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents Franz Fiedler sah zumindest für Gemeinderatswahlen eine bundesweite Verpflichtung zu „Wählen mit 16“ vor. Viele Experten wie der Politologe Fritz Plasser und auch die Bevölkerung blieben aber weiterhin skeptisch. So ergab eine Anfang 2005 durchgeführte Umfrage des OGM-Instituts für den ORF-Report mit knapp 500 Telefoninterviews, dass 71 % eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre komplett ablehnen. Nur 16 % konnten sich vorstellen, dass zumindest auf Landes- oder Gemeindeebene schon mit 16 gewählt wird.

Und noch im Jänner 2007, als Landwirtschaftsminister Josef Pröll (ÖVP) bereits ein Einlenken seiner Partei signalisierte, stieg der frühere Nationalratspräsident und damalige Chef des ÖVP-Seniorenbundes Andreas Khol bei den laufenden Regierungsverhandlungen mit der SPÖ auf die Bremse. Er befürchtete eine „totale Politisierung“ der Gymnasien und berufsbildenden höheren Schulen, sollte das Wahlalter herabgesetzt werden.

Schließlich erzielten SPÖ und ÖVP aber doch noch eine Einigung in der Sache, wobei der ÖVP die Durchsetzung der Briefwahl und der SPÖ die Senkung des Wahlalters zugeschrieben wurde. Bei der Präsentation des Pakets im Ministerrat Mitte März 2007 zeigten sich jedenfalls sowohl Gusenbauer als auch Vizekanzler Andreas Molterer (ÖVP) mit der vereinbarten Wahlaltersenkung zufrieden. Auch weiterhin skeptische Reaktionen von Seiten der Bevölkerung bei Umfragen konnten am Konsens nichts mehr ändern.

PARLAMENTARISCHE BERATUNGEN

Die parlamentarischen Beratungen über das Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 und die begleitende Verfassungsnovelle verliefen unspektakulär. Am 24. Mai 2007 nahm der Verfassungsausschuss die beiden am 2. Mai eingebrachten Regierungsvorlagen in Verhandlung, zwei Wochen später, am 5. Juni, fand die Plenardebatte statt. Wobei hauptsächlich die Verlängerung der Legislaturperiode und teilweise auch die Einführung der Briefwahl für kritische Anmerkungen seitens der Opposition sorgten. Die Wahlaltersenkung war hingegen weitgehend unumstritten, auch wenn der nunmehrige BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner bei den Ausschussberatungen meinte, er hätte mit diesem Schritt gerne noch ein bisschen gewartet und zunächst Erfahrungen auf Länderebene gesammelt. Auch einzelne FPÖ-Abgeordnete wie Manfred Haimbuchner und Norbert Hofer zeigten sich nicht hundertprozentig überzeugt.

Letztlich stellten sich FPÖ und BZÖ aber genauso hinter die Wahlaltersenkung wie die anderen Fraktionen. Die Maßnahme sei der einzige positive Punkt im Gesetzespaket, hielt beispielsweise FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Plenardebatte fest. Auch BZÖ-Klubobmann Peter Westenthaler und Grünen-Chefin Eva Glawischnig-Piesczek zeigten sich über „Wählen mit 16“ erfreut. Man habe endlich eingesehen, dass junge Menschen bei jenen Instrumenten, die ihre Lebenswelt betreffen, miteinbezogen werden müssten, hob Glawischnig hervor.

Von Seiten der SPÖ führte Verfassungssprecher Peter Wittmann ins Treffen, dass junge Leute auch Steuer zahlten. Daher sollten sie auch mitbestimmen können, was mit den Steuern geschehe. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Grossmann wies unter anderem auf das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren hin.

Auch die lange Zeit skeptische ÖVP begrüßte das Vorhaben ausdrücklich. Man gebe den jungen Leuten die Möglichkeit, in das demokratische System hineinzuwachsen, hielt beispielsweise der vormalige Bundeskanzler und damalige ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel fest. Es sei eine Entscheidung für mehr Generationengerechtigkeit, unterstrich August Wöginger. Als „eine tolle Sache“ qualifizierte die Bundesobfrau der Jungen ÖVP Silvia Fuhrmann den Beschluss. Und der für Wahlen zuständige Innenminister Günther Platter (ÖVP) war überzeugt, dass die Jugendlichen Interesse an Politik hätten und bereit seien, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mit der Herabsetzung des Wahlalters signalisiere die Politik, „wir leihen der Jugend nicht nur unser Ohr, sondern geben ihr auch eine Stimme“.

Einig waren sich die Abgeordneten aber auch, dass begleitend zur Wahlalterssenkung politische Bildung forciert werden müsse. Die FPÖ warnte außerdem davor, Wahlkämpfe in die Schulen hineinzutragen. Welcher Partei letztlich die Urheberschaft für „Wählen mit 16“ zukommt, blieb offen, die Parlamentskorrespondenz berichtete seinerzeit über einen „positiven Vaterschaftsstreit“. Gleich mehrere Parteien wollten sich die ursprüngliche Idee zu „Wählen mit 16“ auf die Fahnen heften (siehe dazu auch: #MehralseinKreuzerl: Österreich als Vorreiter für Wählen mit 16).

Endgültig vom Nationalrat beschlossen wurde das Wahlrechtspaket schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ. Zuvor hatte in Zweiter Lesung auch die FPÖ für die Senkung des Wahlalters gestimmt. Der Bundesrat erteilte am 21. Juni 2007 seine Zustimmung. Die Zahl jener Jugendlichen, die von der Wahlaltersenkung profitieren sollten, gaben ÖVP und SPÖ mit rund 180.000 an.

BUNDESLÄNDER MÜSSEN NACHZIEHEN

Mit der Verabschiedung der Verfassungsnovelle waren auch jene Bundesländer gefordert, die bisher das Wahlalter auf Gemeinde- und Landesebene noch nicht gesenkt hatten. Laut dem in der Verfassung verankerten Homogenitätsprinzip dürfen die Wahlgesetze der Länder nämlich nicht restriktiver sein als jene des Bundes. Nur großzügigere Regelungen sind gestattet. Niederösterreich hatte das entsprechende Vorhaben bereits vor dem Nationalratsbeschluss in Angriff genommen und beschloss noch im Herbst 2007 „Wählen mit 16“. 2008 folgten Tirol und Vorarlberg. Gleichzeitig wurde in der Steiermark und Kärnten die Senkung des Wahlalters auf Landtagswahlen ausgeweitet. Als letztes Bundesland änderte Oberösterreich sein Wahlrecht: Ab 2009 konnten 16- bis 18-Jährige schließlich auch dort bei Gemeinderats- und Landtagswahlen wählen.

Auf Bundesebene fand die Premiere übrigens früher als ursprünglich geplant statt. Aufgrund des Platzens der Koalition wurden die Österreicherinnen und Österreicher schon Ende September 2008 wieder zu den Urnen gerufen. Bei diesen Nationalratswahlen waren dann erstmals auch die 16- bis 18-Jährigen wahlberechtigt. (Schluss) gs

HINWEIS: Unter dem Titel „teilhaben teilsein“ rückt das Parlament die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026 finden Sie unter www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt. Im Webportal des Parlaments gibt es auch eine Grafik mit einer Zeitleiste zu „Wählen mit 16“.

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