EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

04.05.2026 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch [1]EQS
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 („Gesellschaft“)

Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 38. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 3.
Juni 2026, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4,
Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport Conference & In-novation Center, Raum
Runway 1.

 

I.              Tagesordnung

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2025
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2025
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2026
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 16

 

II.         Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen
auf der Internetseite

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab

13. Mai 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter [3] www.viennaairport.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2025, beinhaltend:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

• Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2025,
• Bericht des Aufsichtsrats 2025,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
• Vergütungsbericht 2025,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter
des IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der
Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
• vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III.     Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 24. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens
am 29. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) aus-schließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 12 Abs 2 genügen lässt
Per
E-Mail: [4]anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen
bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50
ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder
MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung zur Verfügung.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Aus-stellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten
(§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kre-ditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000VIE62 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

Identitätsnachweis

Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität
der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
 

IV.    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
einzuhaltende Verfahren

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III.
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die-selben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht
ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: [5]anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Vollmacht bitte
im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung zur Verfügung.

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juni 2026, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung
übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
spätestens ab 13. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung eines der
Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber
im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, er-geben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger – IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungs-gebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
spätes-tens ab 13. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder E-Mail
knap.flughafenwien@hauptversammlung.at.

 

V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

1.              Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 13.
Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,
Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur an die E-Mail-Adresse [6]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse CPTGDE5WXXX, zugeht. „Schriftlich“
bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598
oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung bei-liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

2.              Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 22. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,
Generalsekretariat, oder per E-Mail an
[7]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern
für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

3.              Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann
insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und
individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an [8]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com übermittelt werden.

 

4.              Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
im Sinne der Einberufung.

Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß
§ 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 

5.              Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
[9] www.viennaairport.com/datenschutz.

 

VI.    Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft € 152.670.000,– und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die Gesellschaft hält 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird
in dieser bekannt gegeben werden.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

Schwechat, im Mai 2026 Der Vorstand

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04.05.2026 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/23126
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: investor-relations@viennaairport.com
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT00000VIE62
WKN: A2AMK9
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München,
Stuttgart, Tradegate BSX; London, Nasdaq OTC, Wiener Börse
(Amtlicher Handel)

 
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2318756  04.05.2026 CET/CEST

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References

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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
5. anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
6. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
7. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
8. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9f402de68a1b1ad151965439262163e3&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
10. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5d03c7477b4928434c75be37c7cc2eb6&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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