Schlag gegen illegale Beschäftigung und Zollvergehen – Finanzpolizei deckt Betrug in der Zustellbranche auf

Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktkontrolle ist dem Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzpolizei, ein Schlag gegen Schwarzarbeit und Abgabenbetrug in der Zustellbranche gelungen. Ermittlungen der Finanzpolizei Feldkirch führten zur Aufdeckung mehrerer Verstöße gegen sozialversicherungs- und abgabenrechtliche Bestimmungen. Betroffen sind eine Vorarlberger Einzelunternehmerin sowie ein weiteres Unternehmen aus deren familiärem Umfeld. Die vorläufige Gesamtsumme der verhängten Strafen und Nachforderungen beläuft sich auf rund 118.000 Euro.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Kontrolle im November 2025: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei Feldkirch hielten ein Zustellfahrzeug mit Schweizer Kennzeichen an. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Lenker entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet worden war.

Die daraufhin eingeleiteten weiteren Ermittlungen bei der verantwortlichen Einzelunternehmerin brachten ein systematisches Fehlverhalten ans Licht. Insgesamt konnten bei elf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer verschiedener Nationalitäten festgestellt werden, die erst nach einer sogenannten „Probephase“ zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Aufgrund dieser Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wurde ein Strafantrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gestellt. Die beantragte Strafhöhe beträgt 12.500 Euro.

Darüber hinaus stellte die Finanzpolizei fest, dass die Unternehmerin mindestens acht Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dauerhaft im Inland einsetzte, ohne die dafür erforderlichen abgabenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Der österreichische Zoll bestätigte die widerrechtliche Verwendung der Fahrzeuge. Pro Fahrzeug wurde eine Zollabgabe von 9.000 Euro festgesetzt, wodurch sich eine Gesamtsumme von 72.000 Euro ergibt. Weitere Verfahren in diesem Zusammenhang sind derzeit noch anhängig.

Im Zuge der Ermittlungen weitete die Finanzpolizei ihre Kontrollen auf ein weiteres Unternehmen aus – die GmbH des Sohnes der Unternehmerin. Auch dort wurden mehrere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten festgestellt. Insgesamt wurden sieben Fälle nicht ordnungsgemäßer Anmeldung von Beschäftigten dokumentiert. Die Finanzpolizei stellte dafür einen Strafantrag an die Bezirkshauptmannschaft in Höhe von 6.730 Euro.

Zusätzlich wurden auch in diesem Unternehmen Zollverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen festgestellt, die zu weiteren Zollabgaben von 27.000 Euro führten. Weitere Verdachtsmomente – unter anderem im Zusammenhang mit möglicher Steuerhinterziehung sowie einem fehlenden Sachbezug – wurden an die zuständigen Stellen zur weiteren Prüfung übermittelt.

Mit einer derzeitigen Gesamtsumme von 118.230 Euro an Strafen und Abgaben setzen das Amt für Betrugsbekämpfung und der Zoll ein klares Zeichen gegen unfairen Wettbewerb und den Missbrauch von Sozial- und Abgabensystemen. Die Kontrollen in der Zustellbranche sowie die Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung ausländischer Kennzeichen werden weiterhin konsequent fortgesetzt.

„Gezielte Kontrollen in besonders risikobehafteten Branchen sind ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Betrugsbekämpfung. Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß anmeldet oder Fahrzeuge abgabenwidrig im Inland nutzt, verschafft sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekt arbeitenden Unternehmen. Genau dagegen gehen wir konsequent vor“, so Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei.

„Wir fahren eine klare Linie: Null Toleranz gegenüber Steuer- und Abgabenbetrug. Wer sich nicht an die Regeln hält und sich auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile erhofft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bekämpfung von Steuerbetrug ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

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