EQS-Adhoc: ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über
1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und
untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

19.05.2026 / 21:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch [1]EQS News – ein Service der [2]EQS
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange

ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über
1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und
untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

• Aufgestocktes Angebot von vorrangigen unbesicherten
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit
Fälligkeit 2032 und einem Kupon von 7,250 % pro Jahr.
• Die Erlöse sollen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden
vorrangigen USD 12,250%-Schuldverschreibungen sowie zur teilweisen
Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen EUR
10,500%-Schuldverschreibungen verwendet werden.
• Reduzierung der jährlichen Zinszahlungen um 40 Mio. EUR und
Optimierung des Fälligkeitsprofils

 

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (19. Mai 2026) — ams
OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über
1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und
untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027.

„Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission
unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren in unsere
Digital‑Photonics‑Strategie und die konsequente Umsetzung unserer Pläne.
Die Platzierung der Anleihe zu einem attraktiven Kupon beschleunigt unser
Schuldenabbauprogramm und wird die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um
rund 40Mio.EUR senken. Durch die Stärkung unserer Bilanz und unseres
Cashflow‑Profils unterstützt diese Transaktion unsere Ambition,
Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics zu erschließen, und
untermauert gleichzeitig unseren klaren Weg zu einem positiven Free
Cashflow – ohne Erlöse aus Desinvestitionen – ab 2027“, sagte Rainer Irle,
CFO von ams OSRAM.

 

ams OSRAM hat heute die erfolgreiche Preisfestsetzung von vorrangigen
unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit
Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr (die
„Schuldverschreibungen“) zu einem Ausgabepreis von 98,81%, deren
Emissionsvolumen aufgrund der hohen Nachfrage erhöht wurde, als Teil
seines regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am
30. April 2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.

Voraussichtlich am oder um den 1. Juni 2026 wird das Angebot der
Schuldverschreibungen vollzogen und die Schuldverschreibungen begeben
werden. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der
Schuldverschreibungen zusammen mit den in der Bilanz ausgewiesenen
Barmitteln zur (i) vollständigen Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000
USD 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii)
zur teilweisen Rückzahlung der ausstehenden  1.025.000.000 EUR 10,5000%
vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur
Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen,
einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden.

Die angekündigte Transaktion ist ein weiterer Baustein unseres umfassenden
Plans zum Schuldenabbau und zur Stärkung der Bilanz. Sie reduziert die
jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40Mio.EUR, adressiert einen
wesentlichen Teil der Fälligkeiten im Jahr 2029 frühzeitig zur Erreichung
eines ausgewogenen Fälligkeitsprofils und ergänzt die kürzlich
angekündigten Desinvestitionen sowie die Verlängerung unserer Revolving
Credit Facility.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine
Aufforderung zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder
in einer anderen Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person,
der gegenüber ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein
solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische oder andere
geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden
und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner
geänderten Fassung („Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der
Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

Europäischer Wirtschaftsraum („EWR“) – Diese Bekanntmachung stellt weder
ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die „EU-Prospektverordnung“) dar und
wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der
EU-Prospektverordnung.

Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
Verfügung gestellt wird.

Vereinigtes Königreich („UK“) – Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch
unter keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product
Disclosure Sourcebook („DISC“) der Financial Conduct Authority („FAC“) für
das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder
deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich erforderliches Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann
das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder
deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich nach DISC und den Consumer Composite Investments (Designated
Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde
auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen
im Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public Offers and
Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist
kein Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to Trading on a
Regulated Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen
Informationen weder genehmigt noch überprüft.

UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des
Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes („FIDLEG“) und stellt weder
ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch
unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt
noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten
werden und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der
Schuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder
multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt.

Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese
gerichtet. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind,
und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an
Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung)
sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i)
Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Order“) fallen;
(ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth
companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii)
Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit
im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem
Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder
mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen vernünftigerweise
davon ausgegangen wird, dass es sich um „qualifizierte institutionelle
Käufer“ (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt (alle
diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die
Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten
Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser
Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit
diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind,
sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung
verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die „Gesellschaft“
und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der „Konzern“) oder den
Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder
enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf
historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie „plant“, „zielt“,
„strebt an“, „glaubt“, „erwartet“, „antizipiert“, „beabsichtigt“,
„schätzt“, „wird“, „kann“, „setzt fort“, „sollte“ und ähnliche Ausdrücke
gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu
dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf
die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten,
das Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne,
Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum;
wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte
des Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des
Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete
Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung
beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren
Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung
historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in
den Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur
Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese
Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen
diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken,
Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die
schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle
des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und
andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität
des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche
erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann
keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen
eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf
das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von
zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der
diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen,
Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen,
widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben,
dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten
oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der
Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des
Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht
zulässig ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme
durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie
eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen
Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der
Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden, sie muss
jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der
Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung
der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher
Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung
muss vom Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen des
Stabilisierungsmanagers handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren
Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

 

Über ams OSRAM

Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von
innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital
Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung,
um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und
Sensortechnologien zu bieten.

„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen
Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir
Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung
bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke
OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen
entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität,
Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das
spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider.
Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem
Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von
3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange
notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

Mehr über uns erfahren Sie auf [3] https://ams-osram.com

ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG.
Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete
oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier
genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder
eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

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Für weitere Informationen  
Investor Relations Media Relations
ams-OSRAM AG ams-OSRAM AG
Dr. Jürgen Rebel Bernd Hops
Senior Vice President Senior Vice President
Investor Relations Corporate Communications
T: +43 3136 500-0 T: +43 3136 500-0
[6]investor@ams-osram.com [7]press@ams-osram.com
     

 

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A3EPA4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart,
Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2330172

 
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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2330172&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d3a037c64875941641231f2939f6c402&application_id=2330172&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2e38dcb34f79060ddc9490cdb693d91b&application_id=2330172&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=928a9cd78ac8af8e0181c5f67885e5fb&application_id=2330172&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. investor@ams-osram.com
7. press@ams-osram.com
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2330172&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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