Nationalrat beschließt Paket für mehr Schutz bei Verbraucher-Kleinkrediten

Grünes Licht auch für Novelle zu Gebäude-Energieausweisen

Für zwei Gesetzespakete aus dem Justizressort hat der Nationalrat heute mit den Stimmen der Dreierkoalition grünes Licht gegeben. Zum einen wird das Verbraucherkreditgesetz vollständig überarbeitet, um etwa auch Online-Geschäftsmodelle wie „Buy Now, Pay Later“ zu erfassen. Eine Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz soll für mehr Transparenz in Bezug auf den Gesamtenergiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen sorgen.

ANPASSUNG DES RECHTSRAHMENS AN NEUE DIGITALE KREDITPRODUKTE

Ziel des Gesetzespakets zu Verbraucherkrediten ist es, Konsumentinnen und Konsumenten auch bei den zunehmend populären Online-Geschäftsmodellen umfassend und angemessen zu schützen. Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen sollen künftig – auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden – unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden. Erfasst werden sollen damit in erster Linie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“. Mit dem Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere Gesetzesmaterien geändert.

Justizministerin Anna Sporrer hielt dazu fest, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt werde. So werden künftig erhöhte Anforderungen an die Willenserklärung der Konsumentin bzw. des Konsumenten gestellt. Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen außerdem deutlich ausgedehnt und die Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden dürfen, näher festgelegt werden. Vorgesehen ist zudem ein Kreditvergabeverbot bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Werbung sind technische Einschränkungen von Geräten wie Mobiltelefonen bei Standardinformationen zu berücksichtigen. Weitere Änderungen in dem umfassenden Paket betreffen Verpflichtungen zu Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Heute reiche ein Klick am Smartphone, um Schulden zu machen, so Sporrer. Junge Menschen würden das oft unterschätzen und im Hintergrund „Phantomschulden“ aufhäufen. Mit dem Gesetz würden Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei diesen zunehmend populären Geschäftsmodellen geschützt. Parallel werde der Verbraucherschutz weiter gestärkt, indem etwa Informationspflichten ausgeweitet und die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, so die Ministerin. Auch im Hinblick auf KI würden die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse angepasst.

Aus seiner Sicht sei die Umsetzung sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch für Unternehmen „ein Schuss ins eigene Knie“, meinte demgegenüber Markus Tschank (FPÖ). Die Verbraucher-Schutzmechanismen seien unzureichend, zumal an das Kreditvergabeverbot keinerlei zivilrechtliche Sanktion geknüpft sei. Statt eine Rückabwicklung sicherzustellen, werde eine Verwaltungsstrafe eingeführt, sodass ein rechtswidriger Kredit aufrecht bleibe. Außerdem sei in der Vorlage kein Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen übermäßig hohe Zinsen vorgesehen, obwohl das Tschank zufolge laut der Richtlinie geregelt hätte werden können. Peter Wurm (FPÖ) wies unter anderem auf Anmerkungen des VKI hin und kritisierte in Richtung der SPÖ, dass das Paket eine Verschlechterung des Konsumentenschutzes darstelle. Ähnlich wie Tschank sieht er die bürokratische Belastung für Unternehmen steigen. Vor allem aber würden die Konsumentinnen und Konsumenten schlechter gestellt, so Wurm.

Jakob Grüner (ÖVP) hielt fest, dass der Rechtsrahmen an die veränderten Gegebenheiten und an Modelle wie „Buy Now, Pay Later“ angepasst würde. Die bewährten Regeln würden künftig für jede Form des Zahlungsaufschubs und jede Finanzierungshilfe gelten. Gerade junge Menschen seien anfällig, mit schnellen Mausklicks in die Schuldenfalle zu geraten, so Muna Duzdar (SPÖ). Daher werde der Konsumentenschutz auf Kleinkredite und zinsenfreie Kredite ausgeweitet, die Untergrenze von 200 Ꞓ entfalle. Das schütze im Sinne des Verbraucherschutzes Menschen vor zu rasch getroffenen Entscheidungen. Zum Thema Zinsmarkt meinte Christoph Pramhofer (NEOS) gegenüber Tschank, dass bei einer Festlegung eines Zinswertes genau jene, die einen Kredit brauchen, keinen mehr bekommen könnten. Man habe im Vergleich zu einem früheren Entwurf für weniger Bürokratie und insgesamt für einen besseren Schutz vor Überschuldung gesorgt, zeigte er sich überzeugt.

Alma Zadić (Grüne) erachtete die Umsetzung der Richtlinie in einigen Punkten für unzureichend. Sogar das Konsumentenschutzministerium könne ihr zufolge dem Entwurf aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht zustimmen, damit sei „wirklich alles gesagt“, so Zadić. Auch aus ihrer Sicht würde eine Umsetzung beim Thema der übermäßig hohen Sollzinsen fehlen. Auch Süleyman Zorba (Grüne) hält es für problematisch, dass die Richtlinie in Österreich nicht in ihrer ganzen Qualität umgesetzt werde und wies ebenso auf Kritik des Konsumentenschutzministeriums hin. Die Grünen würden der nationalen Umsetzung so nicht zustimmen.

BESSERE INFORMATION DURCH ENERGIEAUSWEISE

Die Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen für Gebäude zielt auf eine bessere Information zur Energieeffizienz ab. Mit einem Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Justizausschuss das Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.

Mit den entsprechenden Änderungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sollen EU-Bestimmungen umgesetzt werden. So soll künftig auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass relevante Informationen immer aktuell zur Verfügung stehen, erörterte Justizministerin Sporrer. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll laut Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf – die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors könne dafür entfallen. Ausgegangen werde vom Regelfall eines digitalen Energieausweises, dieser soll bei Bedarf aber auch auf Papier auszuhändigen sein. Da Energieausweise grundsätzlich zehn Jahre gültig sind, sind die neuen Vorgaben für Verkaufs- und Vermietungsanzeigen laut Gesetzentwurf erst nach Ablauf bestehender Energieausweise zu erfüllen. Mit den Übergangsbestimmungen sorge man für Rechtssicherheit, so Sporrer. Man stärke insgesamt die Transparenz am Immobilienmarkt und entspreche den Entwicklungen der Digitalisierung.

Als „entbehrliche Regelungswut der EU“ ohne erkennbaren Nutzen sei der Energieausweis 2012 eingeführt worden, meinte Harald Stefan (FPÖ). Die entsprechende Bürokratie werde jetzt noch ausgeweitet, indem es bei Verlängerung des Mietvertrags einen Energieausweis geben müsse. Dieser unnötigen Bevormundung werde man seitens der FPÖ nicht zustimmen.

Lukas Hammer (Grüne) wiederum gehen die nunmehrigen Maßnahmen nicht weit genug. So sei nicht klar, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliere und die Strafen seien seit 2012 nicht angepasst worden. Außerdem gebe es noch immer keine bundeseinheitliche Datenbank, bemängelte er.

Wenn das Gesetz der FPÖ zu weit, den Grünen zu wenig weit gehe, sei das wohl eine Punktlandung, meinte Lukas Brandweiner (ÖVP). Der Energieausweis biete Mieterinnen und Mietern Informationen über die Energieeffizienz. Die Umsetzung erfolge ohne zusätzliche nationale Verschärfung. Das Thema betreffe viele Menschen, zumal Mieterinnen und Mieter wissen wollen, welche Energiekosten auf sie zukommen, so Manfred Sams (SPÖ). Die Anpassungen bringen aus seiner Sicht mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Es gehe bei dem Thema sowohl um Digitalisierung, als auch um Ökologisierung, so Janos Juvan (NEOS). Er sprach sich dafür aus, gemeinsam daran zu arbeiten, eine bundeseinheitliche Energiedatenbank zu erstellen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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