
EQS-HV: Kontron AG: Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Kontron AG: Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung
29.05.2026 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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– ein Service der [2]EQS Group.
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Kontron AG
Linz
FN 190272 m
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ
Einberufung
der 27. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Kontron AG am Dienstag, den 30. Juni 2026, um 10:00
Uhr, im
Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis,
Kirchenplatz 5a.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2026
6. Wahl des Prüfers für die konsolidierte
Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das
Geschäftsjahr 2026
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 9. Juni 2026 auf
der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zugänglich:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter
Nachhaltigkeitserklärung,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2025;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
• Vergütungspolitik und Vergütungsbericht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen
Stimmrechtsvertreter,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in
der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag
Aktionär oder Aktionärin ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 25. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Kontron AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im
Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag
bzw. https://ir.kontron.com zur Verfügung
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär bzw. die Aktionärin: Name/Firma und
Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der
die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der
Aktionärin, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Juni
2026 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht,
zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung
kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht vorweisen.
Kontron AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung
nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS
BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das
Recht, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im
Namen des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär bzw. die Aktionärin hat, den er bzw.
sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
Per Post oder Kontron AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:
ISO 15022: CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im
Text angeben)
ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag
bzw. https://ir.kontron.com zur Verfügung
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 29. Juni 2026, 16:00 Uhr, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw.
https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen und
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die Aktionärin oder der Aktionär seinem oder ihrem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Herr Dominik
Huber vom Interessenverband für Anleger (IVA) als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter [3] http://www.kontron.ag bzw. [4] https://ir.kontron.com
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dominik Huber unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse
[5]huber.kontron@hauptversammlung.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 109
AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
• in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 9. Juni 2026 bis zum
Ende der üblichen Geschäftsstunden (dies ist spätestens 16:00 Uhr,
Wiener Zeit) ausschließlich an die Adresse Kontron AG, 4020 Linz,
Industriezeile 35, z.H. Investor Relations,
oder
• per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens
am 9. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse
[6]ir@kontron.com,
oder
• per SWIFT ISO 15022 bis spätestens am 9. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) an die Adresse CPTGDE5WXXX,
zugeht.
„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
Zeichnung durch jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn
per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei
Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599,
wobei unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaberin oder Inhaber der Aktien
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung
nach § 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre , deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und
Aktionäre , der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2026 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4020 Linz,
Industriezeile 35,
z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
[7]ir@kontron.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär und jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an ir@kontron.com übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung nach §
119 AktG
Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung
mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende
die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Information zum Datenschutz der Aktionärinnen und Aktionäre
Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre im notwendigen
Rahmen und auf Basis der geltenden europäischen und nationalen
Datenschutzbestimmungen, zur Erfüllung der zwingend rechtlichen
Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der
Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit c und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Soweit
die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleister bedient (wie beispielsweise Notarinnen und Notare ,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder IT-Dienstleister), werden die
Daten der Aktionärinnen und Aktionäre nur im erforderlichen Ausmaß, auf
Weisung der Kontron AG und auf Basis entsprechender datenschutzrechtlicher
Vereinbarungen verarbeitet.
Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kontron.ag bzw.
https://ir.kontron.com.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in
63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
insgesamt 2.247.561 Stück eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung beträgt 61.613.007 Stimmrechte. Eine allfällige
Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit
der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt
gegeben werden.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Anreise
Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des
Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten.
Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, für eine
umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen
unter www.oebb.at bzw. www.westbahn.at.
Weiters bieten wir ein kostenloses Bus-Shuttle Service vom Hauptbahnhof
Linz zum Ort der Hauptversammlung und retour.
Der Shuttle-Bus wird 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom
Hauptbahnhof Linz wegfahren und 1,5h nach Beendigung der Hauptversammlung
aus Hagenberg zum Hauptbahnhof Linz zurückfahren.
Eine Anmeldung für den Shuttle-Bus ist erforderlich und muss bis
23.06.2026 vor der Hauptversammlung per E-Mail an ir@kontron.com erfolgen.
Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung auf jeden Fall spätestens um
10:15 Uhr eröffnen, auch im Falle einer Zugverspätung.
Linz, im Mai 2026 Der Vorstand
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29.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [8]EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 (732) 7664 – 0
E-Mail: ir@kontron.com
Internet: https://www.kontron.com
ISIN: AT0000A0E9W5
WKN: A0X9EJ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX;
BX, Wiener Börse (Vienna MTF)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2334820 29.05.2026 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls2.ssx?fn=show_t_gif&application_id=2334820&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~
References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2334820&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8b57e30a959ff8b52c1715dbf01e5dd3&application_id=2334820&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c09566ba88f2a6c354a6b32f65c2745e&application_id=2334820&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. huber.kontron@hauptversammlung.at
6. ir@kontron.com
7. ir@kontron.com
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7a7f05f753ff5f703b2c265eb8c9dab9&application_id=2334820&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
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