
Kulturausschuss diskutiert anhand der EU-Jahresvorschau über Schwerpunkte der europäischen Kulturpolitik
Anträge zu Erhalt des alpinen Erbes, Filmförderung und Restitution von Kulturgütern aus Kolonialhintergrund vertagt
Der Bericht des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zu den EU-Vorhaben des Jahres 2026 stand heute im Mittelpunkt der Sitzung des Kulturausschusses. Der Bericht war in der Sitzung vom 25. März 2026 aus Gründen der Fristwahrung vertagt worden. Nun wurde er mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis genommen.
Drei Anträge der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Die Freiheitlichen wollen eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Erhaltung des alpinen Kulturerbes, zu dem für sie auch die Infrastruktur des Alpinismus gehört. In einem weiteren Antrag spricht sich die FPÖ für eine umfassende Neuausrichtung der österreichischen Filmförderung aus. Die Grünen fordern eine gesetzliche Grundlage, um allfällige Restitutionen von Kulturgütern aus kolonialen Zusammenhängen durchführen zu können.
ÖSTERREICH WILL NIEDERSCHWELLIGEN ZUGANG ZU EU-RAHMENPROGRAMM FÜR KUNST UND KULTUR
Wie Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler einleitend zur Diskussion über die EU-Vorhaben (III-284 d.B.) im Bereich Kunst und Kultur ausführte, wurde Anfang Mai dieses Jahres eine inhaltliche Einigung über die Eckpunkte des Nachfolgeprogramms zum aktuellen EU-Förderprogramm „Creative Europe 2021-2027“ erzielt. Unter dem Titel „AgoraEU“ solle das neue Rahmenprogramm von 2028 bis 2034 gelten. Derzeit liege der Ball beim Europäischen Parlament, sagte Babler. In „AgoraEU“ sollen laut ihm die bisherigen Programme „Creative Europe“ und „Citizens, Equality, Rights and Values“ fusioniert werden. Österreich sehe diese Pläne positiv.
Unter dem Ratsvorsitz Zyperns sei eine „Gemeinsame Erklärung“ des Europäischen Parlaments, des EU-Rats und der Europäischen Kommission (EK) zur Kulturstrategie „Europäischer Kulturkompass“ erarbeitet worden. Die Deklaration der EU, die demnächst veröffentlicht werden solle, umfasse 20 Leitlinien. Weiters plane die EU-Kommission Legislativvorschläge zu den Europäischen Kulturhauptstädten und zum Europäischen Kulturerbe-Siegel. Diese Vorschläge würden aber noch nicht vorliegen.
ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais fragte, was vom EU-Kulturkompass und den Plänen zum Kulturerbe-Siegel zu erwarten sei. Dazu führte Babler aus, dass der Kulturkompass die Richtung der EU-Kulturpolitik in vier Schlüsselbereichen vorgeben solle. Dabei gehe es um die Wahrung und Stärkung der europäischen Werte und der kulturellen Rechte, um die Förderung von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden, um die nachhaltige Wahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes sowie um den Ausbau der internationalen Kulturbeziehungen und Partnerschaften der EU. Was das Kulturerbe-Siegel betreffe, so würden damit Stätten ausgezeichnet, die eine besondere Symbolkraft für das Werden der Einheit Europas hätten. Diese sollen vor allem auch jungen Menschen vermittelt werden. Von 2014 bis 2024 seien 80 Stätten in ganz Europa damit ausgezeichnet worden.
Katrin Auer (SPÖ) wollte wissen, welche Schwerpunkte des aktuellen Arbeitsplans des EU-Ratsvorsitzes in der nächsten Ratsperiode fortgesetzt werden sollen. Babler wies darauf hin, dass das Programm noch unter den beteiligten EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werde. Aus österreichischer Sicht seien Themen, die jedenfalls weiterverfolgt werden müssten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung im Kunst- und Kulturbereich sowie der Kampf für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Machtmissbrauch im Kulturbetrieb. Österreich sei auch der Zugang zur Kultur ein wichtiges Anliegen und wolle einen Schwerpunkt auf junge Menschen und benachteiligte Gruppen legen.
Ralph Schallmeiner (Grüne) fragte nach den geplanten Schritten zum Schutz der Werknutzungsrechte bei KI-Anwendungen. Babler wies darauf hin, dass die EU-Kulturstrategie auch die Erarbeitung einer KI-Strategie für die Kulturbranche enthalte. Hier brauche es eine differenzierte Betrachtung, weil das Thema KI die verschiedenen Bereiche von Kunst und Kultur in unterschiedlicher Weise betreffe. Der Urheberrechtsschutz sei dabei jedenfalls eine zentrale Frage, bestätigte Babler.
Schallmeiner (Grüne) sowie Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) interessierten sich auch für die Weiterentwicklung des Konzepts der europäischen Kulturhauptstadt. Babler sagte, Österreich habe 2024 mit Bad Ischl erlebt, dass eine europäische Kulturhauptstadt viele Impulse in eine Region bringen könne und dass sie einen gewaltigen Werbewert habe, auch für den Tourismus. Die weiteren Überlegungen gingen in die Richtung der stärkeren Einbeziehung des ländlichen Raumes rund um die Kulturhauptstädte.
Auinger-Oberzaucher (NEOS) erkundigt sich weiters nach der Kofinanzierung Österreichs für EU-geförderte Projekte. Babler betonte, dass österreichische Kulturinitiativen bei der Einwerbung von EU-Mitteln sehr erfolgreich seien. Eine Kofinanzierung finde dabei nicht automatisch statt, sondern nach entsprechender Prüfung und nach Bedarf.
FPÖ-Abgeordneter Christoph Steiner warnte vor ideologisch motivierten Schwerpunkten bei der EU-Kulturförderung, die eine „schleichende politische Konditionierung der Kunstfreiheit“ befürchten ließen. Dieser Sicht schloss sich auch FPÖ-Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer an. Die beiden Abgeordneten vermissten im EU-Vorhabensbericht die Erwähnung von Volks- und Regionalkultur und von Maßnahmen zu ihrer Anerkennung und Unterstützung. Hier müsse eine größere Ausgewogenheit angestrebt werden, sagte Giuliani-Sterrer.
Der Kulturminister verwies darauf, dass internationale und regionale Kultur selbstverständlich gleichermaßen wichtig seien. Sowohl der europäischen als auch der regionalen Ebene komme eine spezifische Rolle in der Kulturförderung zu. Aufgrund der großen Vielfalt der regionalen Kulturen Europas sei es sinnvoll, wenn diese vor allem durch regionale Institutionen gefördert würden. Die Kulturhauptstadt Bad Ischl 2024 sei ein gutes Beispiel für das Zusammenspiel von EU und Regionen, da es gezeigt habe, wie regionale Kultureinrichtungen belebt werden könnten.
Die FPÖ-Abgeordneten Steiner, Giuliani-Sterrer und Thomas Spalt zeigten sich mit der Auskunft des Ministers nicht zufrieden. Der Bund müsse seine Verantwortung stärker wahrnehmen, wenn es um die Finanzierung von Volkskultur-Dachverbänden gehe, meinte Spalt. Steiner sah eine falsche Prioritätensetzung der EU-Förderungen. Wendelin Mölzer (FPÖ) betonte, es gehe auch um die grundlegende Wertschätzung und nicht nur um finanzielle Abgeltungen der Volks- und Regionalkultur.
FPÖ WILL KULTURERBE DES ALPINISMUS SICHERN
FPÖ-Kultursprecher Wendelin Mölzer setzt sich in einem Entschließungsantrag für die Erhaltung des alpinen Kulturerbes ein (778/A(E)). Der FPÖ-Abgeordnete hat dabei insbesondere die Gestaltung des Kulturraums Alpen durch den Alpinismus im Blick.
Die Bundesregierung müsse in Kooperation mit Ländern, Gemeinden und alpinen Vereinen um bessere Rahmenbedingungen für die Sanierung und den Erhalt von alpiner Infrastruktur als Teil der alpinen Kultur und Tradition sorgen, sagte Christoph Steiner. Dieses kulturelle Erbe umfasse insbesondere Gipfelkreuze, historische Schutzhütten, Wanderwege und Klettersteige und andere Einrichtungen, die Ausdruck der alpinen Kultur und der Bergsteigertradition seien. Hier liege leider sehr vieles im Argen. Die Vereine, die für die Erhaltung dieses Kulturerbes tätig seien, bräuchten deutlich mehr Unterstützung. Dieser Sichtweise schlossen sich auch die FPÖ-Abgeordneten Marie-Christine Giuliani-Sterrer, Thomas Spalt und Ausschussobmann Wendelin Mölzer an.
Die anderen Fraktionen zeigten sich von der Dringlichkeit des Anliegens nicht überzeugt. So meinte Dominik Oberhofer (NEOS), die regionalen Tourismusverbände würden über ausreichende Budgets verfügen, um notwendige Renovierungen von Gipfelkreuzen zu ermöglichen. SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs wies darauf hin, dass die Arbeit des Bundesdenkmalamts auch den alpinen Raum umfasse. Derzeit würden bereits 27 Berg- und Schutzhütten oder auch das Gipfelkreuz des Großglockners unter Denkmalschutz stehen. Ralph Schallmeiner (Grüne) meinte, der Antrag der FPÖ ignoriere völlig, dass es vor allem der vom Menschen mitverursachte Klimawandel sei, der etwa den Permafrost tauen lasse.
Daniela Gmeinbauer (ÖVP) erinnerte daran, dass ein gleichlautender Antrag im Tourismusausschuss (777/A(E)) bereits behandelt werde. Der Ausschuss habe festgestellt, dass im Tourismusbudget entsprechende Förderungen für Alpinvereine vorgesehen seien, die auch ausgebaut werden sollten. Sie sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.
GRÜNE FORDERN GESETZ ÜBER DIE RÜCKGABE VON KULTURGÜTERN
Die Grünen sprechen sich für eine klare gesetzliche Regelung bei der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten aus (747/A(E)). Laut Abgeordnetem Werner Kogler (Grüne) müsse sichergestellt werden, dass eine gesetzliche Grundlage dafür bereitstehe, sollten die betroffenen Bundesmuseen und Sammlungen künftig vor der Frage einer praktischen Umsetzung von Rückgaben stehen. In der vorigen Gesetzgebungsperiode sei ein entsprechender Gesetzesvorschlag bereits erarbeitet worden, er sei jedoch in der Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern „hängen geblieben“.
Kulturminister Babler teilte den Abgeordneten des Ausschusses mit, dass das Beratungsgremium zu den Beständen österreichischer Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten bereits klare Empfehlungen für einen Handlungsrahmen gegeben hätte. Ob sich daraus auch die Notwendigkeit für gesetzliche Vorgaben ergebe, werde derzeit geprüft. Konkret liege bisher nur ein einziges Ansuchen auf Rückerstattung vor. Dabei gehe es um menschliche Überreste aus Australien.
Rudolf Taschner (ÖVP) sah keinen konkreten Anlass für den Antrag. Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) stellte aufgrund der Auskünfte des Kulturministers einen Vertagungsantrag. Katrin Auer (SPÖ) betonte, die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sei zweifellos wichtig, angesichts der vom Minister dargestellten Lage halte ihre Fraktion die Vertagung ebenfalls für gerechtfertigt.
FREIHEITLICHE HALTEN NEUAUSRICHTUNG DER FILMFÖRDERUNG FÜR NOTWENDIG
FPÖ-Kultursprecher Wendelin Mölzer setzt sich in einem Entschließungsantrag (852/A(E)) für die österreichische Filmwirtschaft ein. Eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Filmförderung müsse die Filmbranche langfristig stärken, ihre Eigenständigkeit fördern und eine effiziente Mittelverwendung sicherstellen.
Thomas Spalt (FPÖ) führte im Ausschuss dazu aus, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln notwendig sei. Pro Filmprojekt sollte daher die Kombination von maximal zwei öffentlichen Förderprogrammen möglich sein und es müsse EU-rechtlichen Vorgaben entsprochen werden, dass die Gesamtförderquote öffentlicher Mittel pro Projekt grundsätzlich 50 % der Herstellungskosten nicht überschreiten dürfe. Zudem gelte es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fördervergabe deutlich zu erhöhen, und eine umfassende Evaluierung der Filmförderpraxis der vergangenen Jahre durchzuführen. Ein Beispiel für die Förderung von fragwürdigen Projekten, sei die Dokumentation über den Wahlkampf von Andreas Babler, zu der die Förderzusage noch unter Kulturminister Werner Kogler erfolgt sei, meinte Spalt. Die Förderquote aus öffentlichen Mitteln habe 90 % betragen.
FPÖ-Abgeordnete Giuliani-Sterrer sprach von einem katastrophalen Bild der österreichischen Filmförderung und einem „Fördersumpf“. FPÖ-Kultursprecher Mölzer betonte, das Anliegen des Antrags sei es, das Fördersystem effektiver und fairer zu gestalten. Aufgrund einer Tendenz zur „Verhaberung“ sei das nicht immer sichergestellt.
Werner Kogler (Grüne) sagte, natürlich könne man über Förderkriterien diskutieren. Er weise aber jede „Insinuation“, dass unter seiner Ressortzuständigkeit eine politische Einflussnahme auf Filmförderungen erfolgt sei, strikt zurück. Förderzusagen würden seit jeher durch unabhängige Gremien erfolgen. Er wollte wissen, wie es um die Streaming-Abgabe stehe, da die Zeit für eine konkrete Ausgestaltung dränge.
Christoph Steiner (FPÖ) zeigte sich erstaunt über die hohen Förderquote des Filmprojekts zum Wahlkampf des nunmehrigen Vizekanzlers. Klaus Seltenheim (SPÖ) machte geltend, dass seit Jahrzehnten kein österreichischer Film von Bedeutung mit weniger als 50 % gefördert worden sei. Das entspreche den Realitäten des Filmgeschäfts, weshalb die EU hier auch eine Ausnahme zulasse. Das derzeit noch eine Reihe von Themen der Filmförderung, darunter auch eine Streaming-Abgabe, diskutiert werde, stelle er einen Vertagungsantrag.
Kulturminister Babler betonte, dass Filmförderung eine komplexe Aufgabe sei und auch die Realitäten eines sehr kleinen österreichischen Marktes berücksichtigen müsse. Der Forderung nach Transparenz werde bereits jetzt umfassend entsprochen. Über die Notwendigkeit einer Stärkung des Eigenmittelanteils herrsche aus seiner Sicht jedenfalls Konsens. (Schluss Kulturausschuss) sox
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