
WK Kärnten: Wörthersee ist Naturschauspiel und Tourismusattraktion zugleich
Differenzierte Betrachtung, nicht weniger Umweltschutz: Sternad fordert „fachliche Diskussion statt ideologischer Grabenkämpfe“.
Der Wörthersee wird derzeit als natürlicher Wasserkörper behandelt. Diese Einstufung bildet die tatsächlichen Gegebenheiten jedoch nur unzureichend ab. Der See ist seit Jahrhunderten intensiv touristisch, wirtschaftlich und infrastrukturell genutzt und wurde durch menschliche Eingriffe dauerhaft geprägt. Dazu zählen insbesondere die historische und bis heute bestehende touristische Nutzung, die künstliche Anlage und Erweiterung des Lendkanals, das Kraftwerk Saag, die Schifffahrt, Freizeit- und Badeinfrastruktur, die Errichtung der Ringkanalisation sowie eine weitreichende Uferverbauung von rund 80 Prozent. Gastronomie-Sprecher und Wörthersee-Wirt Stefan Sternad: „“Niemand stellt den Schutz des Wörthersees infrage. Die Frage ist lediglich, ob ein See, der seit Jahrzehnten intensiv genutzt und in vielen Bereichen baulich verändert wurde, mit denselben Parametern bewertet werden soll wie ein weitgehend unberührter Natur- oder Bergsee.”
WÖRTHERSEE: ZENTRALER WIRTSCHAFTS-, TOURISMUS-, FREIZEIT- UND LEBENSRAUM
Diese Eingriffe sind keine bloß punktuellen oder vorübergehenden Veränderungen. Sie prägen Struktur, Funktion und Nutzung des Gewässers dauerhaft. Der Wörthersee ist daher nicht nur Naturraum, sondern zugleich zentraler Wirtschafts-, Tourismus-, Freizeit- und Lebensraum Kärntens. Diese Mehrfachfunktion muss bei der wasserwirtschaftlichen Bewertung angemessen berücksichtigt werden. „Wir wünschen uns eine sachliche, wissenschaftlich fundierte Diskussion über die tatsächlichen Gegebenheiten am Wörthersee. Die Einstufung eines Gewässers muss die Realität widerspiegeln und darf nicht von ideologischen Vorannahmen geprägt sein“, verlangt Sternad.
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, Gewässer, die durch menschliche Tätigkeiten in ihrem Charakter erheblich verändert wurden, als erheblich veränderte Wasserkörper einzustufen. Dabei sind nicht nur ökologische Zielsetzungen, sondern auch bestehende Nutzungen und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen auf diese Nutzungen zu berücksichtigen. Der Wörthersee erfüllt aus Sicht der Wirtschaftskammer Kärnten jene sachlichen Voraussetzungen, die eine solche Neubewertung jedenfalls erforderlich machen.
SEE BRAUCHT SCHUTZ
Besonders deutlich zeigt sich dies an der Ufermorphologie. Wenn rund 80 Prozent der Uferbereiche verbaut oder durch bestehende Infrastruktur geprägt sind, kann der See nicht so behandelt werden, als würde er sich in einem weitgehend natürlichen Referenzzustand befinden. Eine Bewertung, die solche langfristig gewachsenen Strukturen nicht ausreichend einbezieht, führt zwangsläufig zu überzogenen Maßstäben und in weiterer Folge zu Maßnahmen, die weder sachgerecht noch verhältnismäßig sind. Sternads Appell: „Ein gesunder See braucht Schutz. Gleichzeitig leben tausende Menschen direkt oder indirekt vom Wörthersee. Nachhaltigkeit bedeutet daher, ökologische Ziele und wirtschaftliche Machbarkeit gemeinsam zu denken.”
Auch die künstliche Anlage und Erweiterung des Lendkanals ist in der Bewertung stärker zu berücksichtigen. Der Wörthersee wurde dadurch funktional und strukturell erweitert und in ein künstlich geschaffenes Nutzungssystem eingebunden. Es ist daher fachlich nicht nachvollziehbar, wenn solche tiefgreifenden anthropogenen Veränderungen bei der Einstufung des Wasserkörpers nur untergeordnet oder gar nicht berücksichtigt werden.
Die Ringkanalisation ist ebenfalls Teil dieser langjährigen technischen und infrastrukturellen Prägung des Sees. Sie hat maßgeblich zur Verbesserung und Sicherung der Wasserqualität beigetragen und zeigt, dass der Wörthersee seit Jahrzehnten aktiv wasserwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Gerade dieser Erfolg darf jedoch nicht dazu führen, den See in seiner Struktur und Nutzung weiterhin wie ein unbeeinflusstes Naturgewässer zu behandeln. Gute Wasserqualität und erhebliche morphologische bzw. nutzungsbezogene Veränderungen schließen einander nicht aus.
Der Wörthersee ist seit Jahrhunderten touristisch genutzt. Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeitwirtschaft, Schifffahrt, Wassersport, Badeanlagen sowie private und öffentliche Seezugänge bilden ein historisch gewachsenes Nutzungssystem. Diese rechtmäßig bestehenden Nutzungen prägen Identität, Wertschöpfung und Standortentwicklung der gesamten Region und sind bei Bewertung und Maßnahmenplanung als öffentliches Interesse entsprechend zu berücksichtigen.
Die derzeitige Einstufung als natürlicher Wasserkörper birgt die Gefahr, dass Maßnahmen an einem theoretischen Naturzustand ausgerichtet werden, der mit der realen Beschaffenheit und Funktion des Wörthersees nicht mehr übereinstimmt. Daraus können überschießende Anforderungen entstehen, etwa an bestehende Uferinfrastruktur, touristische Anlagen oder Freizeitnutzungen. Solche Maßnahmen wären nur dann gerechtfertigt, wenn sie kausal auf die tatsächlichen ökologischen Belastungen wirken und in einem angemessenen Verhältnis zu ihren wirtschaftlichen, touristischen und gesellschaftlichen Folgen stehen. Sternad: „Ökologie ohne Ökonomie ist nicht nachhaltig – und Ökonomie ohne Ökologie schon gar nicht.”
FORDERUNG DER WIRTSCHAFTSKAMMER KÄRNTEN
Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert daher, die Bewertung des Wörthersees nicht schematisch, sondern differenziert vorzunehmen. Entscheidend ist eine transparente Ursachenanalyse: Welche Belastungsfaktoren führen tatsächlich zu einer Zielverfehlung? Welche Rolle spielen klimatische Veränderungen? Welche Auswirkungen haben Fischbestand, Nährstoffeinträge, Ufermorphologie oder einzelne Nutzungsformen tatsächlich? Maßnahmen dürfen nicht pauschal gegen touristische oder wirtschaftliche Nutzungen gerichtet werden, wenn deren Einfluss nicht nachweisbar und quantifizierbar ist.
Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang eine rein mechanische Anwendung des One-out-all-out-Prinzips. Wenn einzelne biologische Qualitätsparameter zu einer schlechteren Gesamteinstufung führen, obwohl Wasserqualität und chemischer Zustand gut oder sehr gut sind, muss die Maßnahmenableitung besonders sorgfältig und verhältnismäßig erfolgen. Eine punktuelle Verschlechterung einzelner Parameter darf nicht automatisch weitreichende Einschränkungen bestehender Nutzungen auslösen.
Eine Neueinstufung als erheblich veränderter Wasserkörper würde den Gewässerschutz nicht schwächen. Vielmehr würde sie die Grundlage für einen realistischeren und wirksameren Schutzansatz schaffen. Statt Maßnahmen an einem faktisch nicht mehr bestehenden Naturzustand auszurichten, könnte der Fokus auf das ökologische Potenzial des Sees gelegt werden. Das ermöglicht zielgerichtete Maßnahmen dort, wo sie tatsächlich wirken: etwa bei der Reduktion relevanter Einträge, beim Management problematischer Fischarten, bei standortgeeigneten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und bei der Stärkung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel.
Die Wirtschaftskammer Kärnten spricht sich daher dafür aus, den Wörthersee im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan neu zu bewerten und die Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper ernsthaft zu prüfen. Die bestehende Einstufung als natürlicher Wasserkörper wird der tatsächlichen Entwicklung, Nutzung und Struktur des Sees nicht gerecht. Eine sachgerechte Neubewertung ist notwendig, um Gewässerschutz, Tourismus, Wirtschaft, Freizeitnutzung und Investitionssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Wirtschaftskammer Kärnten | Kommunikation
Telefon: 05 90 90 4 – 660
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender