13. Wiener Landtag (9)

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnungsvergabegesetz – WrWVG geändert wird

LAbg. Lorenz Mayer (ÖVP) sagte, der Gesetzesentwurf bringe einige „positive“ Neuerungen. Vor allem die nun transparentere Vergabe von Gemeindewohnungen begrüßte Mayer, er werde dem Gesetzesentwurf zustimmen. Er wolle die Gelegenheit nutzen, in einem Antrag auf das Thema „Deutsch im Gemeindebau“ aufmerksam zu machen. Laut Antrag sollen nur mehr jene Haushalte eine Gemeindewohnung bekommen, die sich integrieren wollen und über entsprechende Deutschkenntnisse, auf Niveau B1, verfügen. Dies sei eine wichtige Maßnahme für ein gelungenes Zusammenleben im Gemeindebau.

LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) sagte, die „Wohnungsvergabe Neu“ sei ein weiterer Punkt des Regierungsabkommens, der nun umgesetzt werde. Der Anspruch auf eine Gemeindebau-Wohnung werde nun an die „moderne Lebensrealität“ angepasst. Es sei nicht mehr unbedingt nötig, mehr als zwei Jahre an einem Standort gemeldet zu sein, auch unterschiedliche Wohnsitze in den zwei Jahren seien nun zulässig. Auch für junge Menschen, die etwa in WGs leben, würden die Bedingungen an die Realität angepasst, so Arapovic. Die Einführung eines zentralen Wohntickets sei eine weitere wichtige Verbesserung, die mehr Transparenz in die Vergabe der Wohnungen bringe. Das Gesetz bringe auch Verbesserungen für Menschen, die eine Ausbildung machen, ein Kind erwarten oder auch für ältere Menschen. Die Wohnungsvergabe Neu bilde viele Lebensrealitäten ab und sei so „sehr nah am Zeitgeist und den Bürgerinnen und Bürgern“.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) äußerte sich ebenfalls positiv zum vorliegenden Gesetzesentwurf, für Prack „eine deutliche Vereinfachung“. Auch der Einsatz der Digitalisierung sei ein „großer Fortschritt“, den er sich auch in anderen Bereichen der Stadt wünsche. Prack begrüßte auch die Lösung für die Kleinstwohnungen, die nun etwa für Studierende zur Verfügung stehen würden. Positiv erwähnte er auch das eingeführte Bonuspunkte-System, das auch für die Zukunft ermögliche, flexibel auf demografische Entwicklungen zu reagieren. Prack wünschte sich auch eine analoge Lösung für Menschen, die nicht im Digitalen „zu Hause sind“. Der Aspekt der Dringlichkeit könne für manche schwierig sein, etwa für Familien, die etwas anders planen müssten. Hier wünschte sich Prack eine Evaluierung nach einem Jahr. Im Systemwechsel vom alten auf das neue System sah Prack eine große Herausforderung, „bei Problemen wird damit Politik gemacht“. Es sei wichtig, achtsam im Prozess vorzugehen und jene, die ein Wohnticket haben, auch ausreichend zu informieren. Kritisch sah Prack die Verankerung von „Negativanträgen“ im Gesetz. Diese würde die Flexibilität einschränken und sei für ihn „nicht nachvollziehbar“. Auch die Mindestmeldezeit von zwei Jahren durchgehender Meldung sah Prack kritisch, hier wünschte er sich eine Adaptierung von Meldedauer weg in Richtung Aufenthaltsdauer. Das wäre etwa für Frauen, die in einem Frauenhaus untergebracht sind, wichtig. Er brachte einen entsprechenden Antrag ein. Für eine endgültige Bewertung der Gesetzesänderung wolle er, Prack, die konkrete Umsetzung abwarten.

LAbg. Michael Niegl (FPÖ) sagte, die Wohnungsvergabe „auf neue Beine zu stellen, ist prinzipiell eine gute Idee“. Niegl bedauerte, dass im neuen Gesetz die Staatsbürgerschaft weiter keine Rolle spiele. Die sei laut Niegl rechtlich möglich, er hätte sich etwa „Bonuspunkte für die Staatsbürgerschaft“ gewünscht, das würde niemanden gänzlich ausschließen, so Niegl. Das Bonuspunkte-System sei für ihn „unklar“, es erschließe sich ihm nicht, wofür Bonuspunkte vergeben werden und wieviele Bonuspunkte notwendig seien. Er werde der Novelle aus diesen Gründen nicht zustimmen.

LAbg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ) entgegnete ihrem Vorredner Niegl (FPÖ) hinsichtlich eines möglichen Ausschlusses von Drittstaatsangehörigen von Gemeindewohnungen. Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel könnten nicht von der Wohnungsvergabe ausgeschlossen werden, so Seidl. Dies sei 2003 unter der schwarz-blauen Bundesregierung auch von der FPÖ beschlossen worden. In Wien gelte die Ansicht, „dass Wohnen keine Ware wie jede andere ist“, so Seidl, die öffentliche Hand müsse hier eine gewichtige Rolle einnehmen. Nun gehe es darum, den Zugang zum Gemeindebau an zeitgemäße Lebenssituationen anzupassen. Das neue Gesetz bringe ein transparentes System und nehme mit der Wohnungskommission auch weiterhin Rücksicht auf besondere Einzelfälle. Alle Unterlagen könnten künftig digital eingereicht werden, strich Seidl eine weitere Verbesserung hervor. Künftig hätten mehr Menschen Zugang zu einer Gemeindewohnung und würden diese auch schneller erhalten, wenn es die Situation verlange.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Die weiteren Anträge der Opposition fanden ebenfalls keine Mehrheiten. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ, NEOS und der Grünen mehrheitlich beschlossen.

ENTWURF DES GESETZES, MIT DEM DIE BAUORDNUNG FÜR WIEN, DAS WIENER HEIZUNGS- UND KLIMAANLAGENGESETZ 2015 UND DAS WIENER GARAGENGESETZ 2008 GEÄNDERT WERDEN

LAbg. Lorenz Mayer (ÖVP) sagte, es gehe hier um die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Mayer sah zwei Punkte „sehr kritisch“. Die späte Umsetzung auf der landesgesetzlichen Ebene sei „kein Vertrauensschutz in die Institutionen und suboptimal“. Außerdem werde die Richtlinie „übererfüllt“, das lehne er ab. Diese Übererfüllung verkompliziere Verfahren und „konterkariere“ die Deregulierung. Die Gesetzesänderung führe, dazu, dass die Bauordnung „komplexer“ und „schwieriger“ anzuwenden werde. Auch der administrative Aufwand werde mehr, wie auch die Wirtschaftskammer kritisierte, was zu weiterer Unsicherheit führe, so Mayer weiter. Mayer bemängelte auch die Länge der Renovierungsfristen, hier hätte er sich einen längeren Zeitraum gewünscht. Die Änderungen beim Garagengesetz würden ebenfalls kurzfristige Umsetzungsfristen bringen, etwa bei der Bereitstellung von Ladestationen. Hier werde in kurzer Zeit „extrem viel verlangt“, wie auch die städtische WiPark kritisierte. Wiener Wohnen etwa müsste 4.700 Ladepunkte innerhalb von sechs Monaten bereitstellen – für Mayer „absolut unrealistisch“. Mayer kritisierte die schlechtere Behandlung von privaten Bauträgern, etwa bei den Aktionen der Baupolizei im Altbau. „Wo ist dieser Einsatz beim Gemeindebau?“, fragte er sich. Die „hohen“ angedrohten Strafen im Gesetz seien für ihn nicht nachvollziehen. Auch Bezirke würden nun mit Umsetzungspflichten konfrontiert, die in den Budgets nicht abgebildet seien. Mayer forderte eine bessere Finanzierung der Bezirke. Er forderte Rechtssicherheit und eine Erfüllung der Richtlinie, die auch „umsetzbar“ sei, am vorliegenden Entwurf habe er da „Zweifel“. (Forts.) gaa

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