
Nationalrat beschließt Novelle für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten
Mehrheit für Fristhemmung bei UVP-Verfahren und Ausbau der E-Ladeinfrastruktur bis 2030
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Nationalrat heute mehrheitlich für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) ausgesprochen, mit der rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) für Bundesstraßenprojekte vermieden werden sollen. Die gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung soll damit künftig während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens gehemmt werden.
Vorgesehen sind auch neue Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu bestehenden Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen: Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Freiheitlichen, in denen sie einerseits eine vollständige Konzentration der UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken beim Bund fordern und andererseits schärfere Maßnahmen gegen Drogen am Steuer.
FRISTHEMMUNG DURCH UVP-VERFAHREN UND AUSBAU VON LADEINFRASTRUKTUR FÜR E-FAHRZEUGE
Derzeit treten die Rechtswirkungen von gemäß BStG erlassenen Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren außer Kraft, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Dauert ein UVP-Verfahren länger, könnte die Verordnung ihre Rechtswirkung vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens verlieren. Künftig soll daher ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen, um die Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu gewährleisten, wie aus den Erläuterungen zur Novelle des BstG hervorgeht.
Im Zuge eines im Verkehrsausschuss eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen wurde die Novelle um Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert. Neben dem flächendeckenden Ladenetz ist außerdem vorgesehen, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Dazu sollen bestehende Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für die Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.
In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker und Gerhard Deimek, laut dem UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken vollständig beim Bund konzentriert werden sollten (889/A(E)). Nach Ansicht der Freiheitlichen führen die derzeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren zu unnötiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen. Sie sprechen sich daher für ein „One-Stop-Shop-Modell“ aus.
DEBATTE ÜBER E-MOBILITÄT UND EIGENTUMSRECHT
Verkehrsminister Peter Hanke sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten. Langwierige UVP-Verfahren könnten derzeit dazu führen, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung verlören und neu erlassen werden müssten. Mit den neuen Bestimmungen werde dieses Problem beseitigt. Darüber hinaus schaffe die Novelle die Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur und setze europäische Vorgaben um. Ladeeinrichtungen sollen künftig erforderlichenfalls auch innerhalb bestehender Schutzzonen errichtet werden können. Zudem werde die Möglichkeit geschaffen, begleitende Serviceeinrichtungen wie Sanitäranlagen oder Gastronomieangebote zu errichten.
Roland Baumann (SPÖ) bezeichnete die Novelle als wichtigen Beitrag für die Mobilität der Zukunft und zur Erreichung der Klimaziele. Die Fristhemmung schaffe mehr Rechtssicherheit, ohne Beteiligungsrechte einzuschränken oder Umweltstandards abzusenken. Mit den neuen Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur gehe Österreich zudem über die europäischen Mindestvorgaben hinaus. Wolfgang Moitzi (SPÖ) verwies darauf, dass zwei Drittel aller neu zugelassenen Autos über alternative Antriebe verfügten. Trotzdem gebe es auf Rastplätzen keine Schnellladeinfrastruktur – für Moitzi ein „untragbarer Zustand“, der nun beendet werde.
Seitens ÖVP unterstrich Harald Servus die Bedeutung leistungsfähiger Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort. Er sieht den Ausbau der Ladeinfrastruktur angesichts der steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen als wichtigen Standortfaktor und zeigte sich überzeugt, dass sich die meisten Pächter selbst am Ausbau beteiligen würden. Sein Fraktionskollege Lukas Brandweiner ergänzte, dass mittlerweile rund 290.000 vollelektrische PKWs auf Österreichs Straßen unterwegs seien und die Infrastruktur hier schritthalten müsse.
Gerhard Deimek (FPÖ) und Irene Eisenhut (FPÖ) bezeichneten die ursprüngliche Regierungsvorlage zur Fristhemmung grundsätzlich als nachvollziehbar. Kritik übten sie jedoch am gesamtändernden Abänderungsantrag, mit dem bestehende Schutzzonen aufgeweicht und in bestehende Vertragsverhältnisse eingegriffen würde. Dadurch drohten langwierige Gerichtsverfahren und Rechtsunsicherheit. Deimek sprach von einem „Schnellschuss“ und verwies auf mögliche Schadenersatzforderungen. Der Antrag seiner Fraktion hätte dem Verkehrsminister ein „Werkzeug in die Hand gegeben“, um Verzögerungen zu vermeiden. Eisenhut kritisierte zudem die aus ihrer Sicht unklaren Entschädigungsregelungen und warnte vor Eingriffen in Eigentumsrechte.
Elisabeth Götze (Grüne) lehnte die Fristhemmung ebenfalls ab. Lange UVP-Verfahren seien nicht auf die Rechtslage, sondern auf Verzögerungen im Verwaltungsvollzug zurückzuführen. Alleine die Prüfung der Vollständigkeit von Dokumenten dauere im Durschnitt 21 Monate. Anstatt die Verfahren zu beschleunigen, solle der „Planungsstillstand“ nun zulasten betroffener Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verlängert werden – auch für Götze ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte. Den Ausbau der Ladeinfrastruktur begrüßte sie zwar grundsätzlich, kritisierte aber, dass die umfangreichen Regelungen erst im Verkehrsausschuss per Abänderungsantrag eingebracht worden seien und damit eine ordentliche Begutachtung und parlamentarische Beratung unterblieben seien. Götze brachte daher einen Rückverweisungsantrag an den Verkehrsausschuss ein, der jedoch in der Minderheit blieb. Dem FPÖ-Antrag zur Vollkonzentration der UVP-Verfahren sprach Götze ihre Unterstützung aus.
FPÖ DRÄNGT AUF SCHÄRFERE MASSNAHMEN GEGEN DROGENLENKER
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert Christian Hafenecker (FPÖ) die Umsetzung eines bereits 2019 ausgearbeiteten Ministerialentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes. Dabei solle insbesondere eine vom Nationalrat am 3. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS gefasste Entschließung berücksichtigt werden, die ein adäquates Verfahren zur Feststellung der Fahruntauglichkeit unter dem Einfluss verbotener Substanzen einfordert. Ziel sei ein effektiveres Vorgehen gegen Personen, die unter dem Einfluss verbotener Suchtmittel ein Fahrzeug lenken.
Elisabeth Heiß (FPÖ) sprach angesichts steigender Zahlen von Drogenlenkern von einer „tickenden Zeitbombe“ für die Verkehrssicherheit. Sie forderte mehr Unterstützung für die Exekutive, etwa durch zusätzliche Schulungen, moderne Testgeräte und erweiterte Befugnisse. Bereits 2019 habe der Nationalrat Maßnahmen zur besseren Feststellung der Fahruntauglichkeit unter Drogeneinfluss gefordert, erinnerte Heiß. Seither sei jedoch nichts umgesetzt worden.
Melanie Erasim (SPÖ) betonte, dass Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss konsequent bekämpft werden müssten. Anders als beim Alkohol gebe es bei Suchtmitteln jedoch keine vergleichbaren Messverfahren und Grenzwerte. Deshalb brauche es rechtssichere Verfahren und ausreichende medizinische Expertise. Die bestehende Rechtslage ermögliche bereits heute ein konsequentes Vorgehen.
Auch Margreth Falkner (ÖVP) sprach sich für ein entschiedenes Vorgehen gegen Drogenlenker aus. Der Nachweis einer verbotenen Substanz lasse allerdings nicht automatisch auf Fahruntüchtigkeit schließen, da etwa auch suchtgifthaltige Medikamente nachgewiesen werden könnten. Deshalb seien klinische Begutachtungen weiterhin erforderlich. Zudem dürfe es keine Grenzwerte bei illegalen Drogen geben, das dies im Umkehrschluss bedeuten würde, „ein bisschen high ist egal“, so Falkner.
Elisabeth Götze (Grüne) hielt fest, dass Alkohol und Drogen und Medikamente zwar die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten, die steigende Zahl an Anzeigen wegen Drogenlenkens aber auch auf intensivere Kontrollen und eine bessere Ausbildung der Exekutive zurückzuführen sei. Der FPÖ-Antrag sei unverhältnismäßig und fachlich nicht überzeugend, sagte Götze.
Dominik Oberhofer (NEOS) warf der FPÖ widersprüchliche Positionen vor, da sie bei höheren Strafen für Raser von einem „Raubzug“ spreche, hier aber eine Mindeststrafe von 5.900 Ꞓ fordere. Zudem griff er – ebenso wie mehrere andere Abgeordnete – medial transportierte Fälle von Alkohol am Steuer aus den Reihen der FPÖ auf. (Fortsetzung Nationalrat) wit
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