Strasser zu Importkontrollen: Wer keine EU-Standards nachweisen kann, verliert den Marktzugang

Wirksame Importkontrollen schützen unsere Bauernfamilien und die Konsumenten

Der Nationalrat hat heute den von ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbundpräsident Abg.z.NR DI Georg Strasser gemeinsam mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag für faire Wettbewerbsbedingungen und wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten angenommen. Damit fordert das Parlament konsequente Kontrollen und klare Konsequenzen, wenn Drittstaaten die maßgeblichen Anforderungen der EU nicht erfüllen. „Europa darf seine hohen Standards nicht an der Grenze aufgeben. Wer Lebensmittel auf den europäischen Markt bringen will, muss verlässlich nachweisen, dass die geltenden Anforderungen eingehalten werden. Fehlt dieser Nachweis, muss der Marktzugang gestoppt werden. Das schützt die Konsumenten und verhindert Wettbewerb auf Kosten unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, betont Strasser bei seiner heutigen Rede im Nationalrat.

Kontrolle beginnt vor dem Import

Agrarimporte gelangen nicht automatisch auf den europäischen Markt. Die EU prüft bereits vor dem ersten Export die Kontroll- und Zertifizierungssysteme eines Drittstaates. Für zahlreiche Produkte dürfen nur zugelassene Länder und genehmigte Betriebe in die EU liefern. An den europäischen Außengrenzen folgen je nach Produkt und Risikolage Dokumenten-, Identitäts- und physische Kontrollen bis hin zu Laboranalysen. Bei Verstößen können Lieferungen zurückgewiesen, Kontrollen verschärft und Importe aus einzelnen Betrieben oder Staaten ausgesetzt werden. „Entscheidend ist, ob ein Drittstaat über ein verlässliches Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem verfügt. Nur wenn die Einhaltung der europäischen Anforderungen glaubwürdig belegt wird, darf ein Produkt Zugang zu unserem Markt erhalten“, so Strasser.

Brasilien und Ukraine zeigen, wie Schutz funktioniert

Das aktuelle Beispiel Brasilien zeigt, dass die EU den Marktzugang bei fehlenden Garantien verweigern kann. Ab 3. September 2026 werden neue Vorgaben zum Schutz vor Antibiotikaresistenzen vollständig anwendbar. Kann Brasilien bis dahin kein ausreichendes Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem nachweisen, dürfen betroffene tierische Produkte, darunter Rind- und Geflügelfleisch, nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden. Auch der Marktzugang für ukrainische Agrarprodukte ist begrenzt. Für sensible Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig gelten Mengenbeschränkungen. Darüber hinaus hat sich die Ukraine verpflichtet, bis 2028 die europäischen Produktionsstandards einzuhalten. „Brasilien und die Ukraine zeigen, dass Marktzugang mit klaren Regeln, verlässlichen Nachweisen und wirksamen Schutzklauseln verbunden werden kann. Genau diese Konsequenz brauchen wir überall dort, wo europäische Standards nicht erfüllt werden“, erklärt Strasser.

Die gemeinsame Handelspolitik fällt in die Zuständigkeit der EU. Entscheidend sind daher gezielte EU-weite Maßnahmen, wie verstärkte Kontrollen, Audits in Drittstaaten und in letzter Konsequenz die Aussetzung des Marktzugangs, wenn europäische Standards nicht eingehalten werden.

„Wer die europäischen Anforderungen nicht erfüllt, darf seine Produkte nicht auf unserem Markt verkaufen. So schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen, stärken das Vertrauen der Konsumenten und schützen unsere heimische Lebensmittelproduktion“, so Strasser abschließend. (Schluss)

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