
Neue EU-Regeln zu Fahrverboten: Warum der legal erworbene EU-Führerschein bleibt, aber der Führerschein-Tourismus endet (FOTO)
Wer im Urlaub in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt wird, konnte sich bisher darauf verlassen, dass das Fahrverbot an der Grenze endet. Damit ist bald Schluss. Seit dem 25. November 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/2206 in Kraft, und sie ändert ein Grundprinzip: Schwere Fahrverbote werden künftig an das Land gemeldet, das den Führerschein ausgestellt hat, und dieses Land muss sie selbst umsetzen. Betroffen sind Alkohol und Drogen am Steuer, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028 Zeit, ihre Gesetze anzupassen. Angewendet werden die neuen Regeln ab dem 26. November 2029.
Seit die Richtlinie durch die Medien geht, bekommt die Dienstleistungskanzlei Consilium in Dublin fast täglich dieselbe Frage gestellt: Ist der EU-Führerschein damit tot?
„Die Antwort ist nein, und das lässt sich klar begründen“, sagt Alex Maria Kilincaslan, Director von Kanzlei Consilium. „Die Richtlinie regelt, was mit Fahrverboten passiert, wenn jemand im Ausland auffällig wird. Sie regelt nicht, in welchem Land jemand seinen Führerschein machen darf. Dafür gilt weiterhin das Wohnsitzprinzip.“ Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Irland oder Rumänien verlegt, dort mindestens 185 Tage im Jahr lebt und die Prüfung regulär ablegt, erhält eine Fahrerlaubnis, die Deutschland anerkennen muss. Die einzige Bedingung, die schon heute gilt: Es darf keine Sperrfrist mehr laufen.
Was die Richtlinie dagegen tatsächlich trifft, sind Anbieter, die Führerscheine ohne echten Wohnsitz vermitteln. Schon jetzt gleichen die Behörden ihre Daten über das EU-Register EUCARIS ab. Wenn ab 2030 der digitale Führerschein nach der Richtlinie (EU) 2025/2205 kommt und die Länder sich gegenseitig über Fahrverbote informieren, wird dieser Abgleich zur Routine. „Ein Führerschein, hinter dem kein echter Wohnsitz steht, ist dann nicht mehr wert als das Plastik, auf das er gedruckt ist“, so Kilincaslan.
Für alle, die bereits einen EU-Führerschein besitzen, gilt: Er ist ein vollwertiger Führerschein mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten. Wer damit in einem anderen EU-Land ein schweres Delikt begeht, muss ab Ende 2029 damit rechnen, dass der Ausstellungsstaat davon erfährt und den Führerschein entzieht oder aussetzt. Ein solcher Bescheid kann nur in dem Land angefochten werden, in dem er ergangen ist, nicht später im Heimatland. Kurze Fahrverbote unter drei Monaten bleiben vom Meldeverfahren ausgenommen.
Eine ausführliche Einordnung mit Zeitplan, betroffenen Delikten, Ausnahmen und drei Praxisbeispielen hat Kanzlei Consilium veröffentlicht unter: https://kanzlei-consilium.eu/eu-weite-fahrverbote-richtlinie-2025-2206/
Über Kanzlei Consilium
Kanzlei Consilium Ltd ist eine Dienstleistungskanzlei mit Sitz in Dublin und Ansprechpartnern in Deutschland. Sie begleitet Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz organisatorisch beim Führerscheinerwerb in Irland, Rumänien und Zypern, bei Privatinsolvenzverfahren in Irland und bei Firmengründungen im Ausland. Rechtsberatung übernimmt ein kooperierender Rechtsanwalt.
Kanzlei Consilium Ltd
Alex Maria Kilincaslan, Director
Telefon: 030 75435183
E-Mail: kanzleiconsilium@gmail.com
Web: https://kanzlei-consilium.eu
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