
FCG-Frauen: Lohntransparenzrichtlinie endlich umsetzen – gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden
Die FCG-Frauen fordern die rasche und verlässliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz. Sie schafft die Grundlage, ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen und zu korrigieren.
Der Gender Pay Gap liegt in der österreichischen Privatwirtschaft bei 15,5 Prozent. Nur rund ein Drittel dieses Unterschieds lässt sich durch Faktoren wie Alter, Ausbildung und Beruf erklären. Der Rest wird häufig als Hinweis auf eine ungleiche Bewertung von Frauen- und Männerarbeit verstanden.
„Gleiche bzw. gleichwertige Arbeit muss gleich entlohnt werden. Lohntransparenz macht ungerechtfertigte Unterschiede sichtbar – und schafft die Grundlage, sie abzustellen“, erklärt Mag.a Ursula Hafner, Bundesfrauenvorsitzende der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im ÖGB, die auch Vorsitzende des Bereichs Frauen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist.
MEHR RECHTE FÜR BESCHÄFTIGTE
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Beschäftigte Auskunft über die durchschnittliche Entlohnung von Personen in gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit erhalten – getrennt nach Geschlecht. Individuelle Gehälter werden dabei nicht offengelegt.
Können Unterschiede von mindestens fünf Prozent nicht objektiv erklärt werden, müssen Arbeitgeber:innen innerhalb von sechs Monaten Abhilfe schaffen. Leistungsbezogene Differenzen bleiben möglich, wenn sie sachlich und geschlechtsneutral begründet sind.
Zusätzlich müssen Betriebe ab 100 Beschäftigten Einkommensberichte erstellen und an eine Monitoringstelle übermitteln. Die bisherige Verschwiegenheitspflicht entfällt.
UMSETZUNG NICHT WEITER VERZÖGERN
Die Richtlinie wurde 2023 beschlossen, die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Österreich hat diese Frist verpasst; einzelne Informations- und Auskunftsrechte können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bereits unmittelbar geltend machen.
„Die Richtlinie liegt seit Jahren vor, die Gespräche laufen seit Langem. Jetzt braucht es eine verlässliche Umsetzung. Beschäftigte haben ein Recht darauf zu wissen, ob ihre Arbeit fair entlohnt wird“, “, betont Mag.a Ursula Hafner abschließend.
Die FCG-Frauen erwarten eine ambitionierte, praxistaugliche Umsetzung mit klaren Kontrollmechanismen und wirksamen Sanktionen. Lohntransparenz ist ein wichtiger Schritt zu gleicher Bezahlung, mehr Gleichberechtigung und fairen Arbeitsbedingungen.
Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter
Mag. Denis Strieder, BA
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