Finanzministerium startet Info-Kampagne zum Digitalen Beleg

BMF will durch Kampagne Belegmitnahme stärken

Mit Oktober wurden Erleichterungen bei der Belegerteilung eingeführt. Neben dem klassischen Beleg auf Papier wird nun die Ausgabe digitaler Belege vereinfacht. Mit dem neuen digitalen Beleg werden zum einen Unternehmen entlastet und zum anderen ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz geleistet. Außerdem soll das Bewusstsein geschärft werden, dass die Mitnahme von Belegen (egal ob digital oder analog) einen Beitrag leistet, die Steuermoral zu erhöhen. Zudem wurden die Kontrollen durch das Amt für Betrugsbekämpfung und das Finanzamt Österreich ausgeweitet.

Um auf den neuen digitalen Beleg aufmerksam zu machen, die positiven Seiten hervorzuheben und die Beleg-Mitnahme-Kultur zu stärken, startet das Finanzministerium ab sofort eine Info-Kampagne.

Finanzminister Markus Marterbauer: „Der digitale Beleg ist eine zeitgemäße Form der Rechnungsmitnahme, die gleichzeitig zu weniger Papierrechnungen führen wird. Weniger Zettelwirtschaft ist gut für die Umwelt. Trotzdem bleiben wir bei unserer klaren Linie: Es gibt null Toleranz gegenüber Steuerbetrug an der Allgemeinheit. Der Kampf gegen Steuerbetrug ist ein Kampf für die Gerechtigkeit. Die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ sollte man immer mit „Ja“ beantworten. Ich mache das bei jedem Restaurantbesuch und in jedem Geschäft. Denn mit Steuern finanzieren wir das Gemeinwesen.“

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Der digitale Beleg ist eine lange geforderte und wichtige Erleichterung für unsere Unternehmen. Er vereinfacht Abläufe im betrieblichen Alltag und bedeutet zugleich ein Ende unnötiger Zettelwirtschaft. Damit schaffen wir eine moderne, praxistaugliche Lösung für die Wirtschaft, nutzen die Chancen der Digitalisierung und reduzieren den Papierverbrauch. Denn laut Schätzungen werden täglich rund 1500 Kilometer an Belegen in Österreich ausgedruckt.“

INFORMATIONEN ZUM DIGITALEN BELEG

Mit 1. Oktober 2026 trat die Erleichterung bei der elektronischen Belegerteilung im Zusammenhang mit der Registrierkasse in Kraft. Wie bisher muss der elektronische Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit der Bezahlung durch das Unternehmen mit der Registrierkasse erstellt und signiert sowie für den Zugriff des Käufers bzw. der Käuferin zur Verfügung gestellt werden.

Der elektronische Beleg kann per E-Mail oder App übermittelt werden. Erlaubt ist auch, dass der elektronische Beleg auf einem Gerät angezeigt und zur Verfügung gestellt wird. Neben der Möglichkeit der digitalen Übermittlung der Rechnung bleibt die des klassischen Papierbelegs weiter bestehen. Alle, die lieber einen Papierbeleg haben wollen, werden auch in Zukunft den Papierbeleg bekommen.

Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollen dazu führen, dass der digitale Beleg immer öfter angeboten wird, etwa beim Bäcker ums Eck oder in der Gastronomie.

Die digitale Belegerteilung ersetzt weder die Registrierkassenpflicht noch die Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufzeichnung und technische Absicherung der Geschäftsfälle. Die Pflicht zur Belegerteilung bleibt selbstverständlich bestehen.

Mit Jänner 2016 wurde in Österreich die allgemeine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Seit 2017 ist es Pflicht, dass auf den Belegen ein technischer Manipulationsschutz sichtbar ist (etwa ein maschinenlesbarer Code wie ein QR-Code oder Barcode auf dem Beleg). Nur mit einem derartigen Code ist es eine „richtige“ Rechnung.

NÄHERES ZUR INFO-KAMPAGNE

Mit dem Claim „Rechnung mitnehmen rechnet sich“ will das BMF vor allem online und im öffentlichen Raum darauf aufmerksam machen, dass es wichtig ist, den Beleg mitzunehmen. Nur so kann garantiert werden, dass der Steuerbetrag wirklich dort ankommt, wo er ankommen soll, nämlich im Budget. In der Kampagne spielt die Rechnung die Hauptrolle. Sie wird etwa zu einer Schulbank, einem Spitalsbett, einer Straßenbahn oder einer Rutsche – um zu veranschaulichen, was der Staat mit den Steuern macht.

Die Kampagne läuft jetzt in einer ersten Welle rund ein Monat lang. Die Kosten liegen insgesamt bei 290.000 Euro. Sujets sind hier abrufbar: www.bmf.gv.at/digitalerbeleg.

INFORMATIONEN ZUR KONTROLLE „REGISTRIERKASSEN“

Das Amt für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium hat im Oktober einen Schwerpunkt seiner Kontrollen auf die korrekte Erteilung von Belegen gelegt.

Die bundesweite Aktion des Amtes für Betrugsbekämpfung, Geschäftsbereich Finanzpolizei, zeigt Registrierkassenverstöße im bereits aus der Vergangenheit erwartbaren Ausmaß bei aktuell noch geringer Nutzung des digitalen Belegs auf.

Im Zeitraum von Mitte bis Ende Oktober kam es an 675 Einsatzorten zu Kontrollen in 707 Betrieben und bei insgesamt 1.600 Personen. Die Kontrollen zeigten, dass die Nutzung des digitalen Belegs bisher noch nicht weit verbreitet ist und dass es nicht zu bemerkenswerten Verstößen bei der digitalen Belegerteilung gekommen ist.

Insgesamt wurden jedoch 130 Fälle mit 260 Einzeldelikten dokumentiert, in denen unmittelbare Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht vorlagen. Hierbei entfielen 53 Fälle auf das Nichtverwenden der Registrierkasse bei Verkaufsvorgängen, 16 Fälle auf das gänzliche Nichtvorhandensein einer Registrierkasse und 61 Fälle auf das Fehlen einer Registrierkasse mit den erforderlichen technischen Sicherheitsvorkehrungen.

Des Weiteren wurden 113 Verstöße bei der Belegerteilung festgestellt. Dies umfasst das Nichterteilen von Belegen (85 Fälle), die Erteilung von Belegen nur auf explizite Nachfrage (7 Fälle) sowie die Erteilung von Belegen, welche die gesetzlichen Erfordernisse nicht entsprachen (21 Fälle).

Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjDajZ8

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