Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsansicht des ÖKV
VfGH-Entscheidung stellt rechtmäßigen Zustand für verantwortungsvolle Hundehaltung und -ausbildung wieder her
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung des ehemaligen Gesundheitsministers Johannes Rauch zum Verbot des Gebrauchshundesports Teil C aufgehoben. Damit bestätigt das Höchstgericht die Rechtsansicht des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV).
„Wir haben seit rund eineinhalb Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verordnung aus unserer Sicht verfassungswidrig ist, weil sie in!-->!-->!-->…