Neue Unterstützung für Alleinerziehende
Seit 1. Juli 2026 können Alleinerziehende eine staatliche Unterstützung beantragen, wenn für ihr Kind weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
„Der neue Fonds kann Betroffene finanziell entlasten. Dennoch sollte geprüft werden, ob Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil durchgesetzt werden können“, erklärt RECHTSANWALT MAG. PAUL NAGLER VON DER NAGLER RECHTSANWALTS GMBH.
Voraussetzung sind unter anderem ein gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind, die Einhaltung der vorgesehenen Einkommensgrenze!-->…