FP-Aigner: Wien muss Kopftuchverbot im Kindergarten effektiv umsetzen
Die geförderten Trägerorganisationen müssen in die Pflicht genommen werden
Wien (OTS) - Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen
Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018-2022 enthält die
Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen
weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die
mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Auch das Land Wien
verpflichtet sich dabei, im Rahmen seiner Zuständigkeiten
entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegenüber!-->!-->!-->…