VKI erwirkt Greenwashing-Urteil gegen Austrian Airlines
Bewerbung von Flügen als CO2-neutral ist irreführend
DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) HATTE IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS DIE AUSTRIAN AIRLINES AG (AUA) WEGEN DER BEWERBUNG VON FLÜGEN ALS CO2-NEUTRAL GEKLAGT. DAS LANDESGERICHT (LG) KORNEUBURG FOLGTE JETZT DER RECHTSAUFFASSUNG DES VKI UND BEURTEILTE DIE WERBUNG ALS IRREFÜHRENDE GESCHÄFTSPRAKTIK. DAS URTEIL IST RECHTSKRÄFTIG.
Schon seit Längerem gibt es in Unternehmen die Erkenntnis, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Angaben zu!-->!-->!-->…