„Handwerkerbonus“: Gemeindeämter helfen bei Antragsstellung
Gemeindebund-Präsident Pressl stellt klar: „Wer bei Antragsstellung Hilfe braucht, findet sie – wie sonst auch - am Gemeindeamt“
Der Nationalrat hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann ab dem 15. Juli online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springen nun die Gemeindeämter ein.!-->!-->!-->…