„Handwerkerbonus“: Gemeindeämter helfen bei Antragsstellung

Gemeindebund-Präsident Pressl stellt klar: „Wer bei Antragsstellung Hilfe braucht, findet sie – wie sonst auch – am Gemeindeamt“

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann ab dem 15. Juli online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springen nun die Gemeindeämter ein.

GEMEINDEBUND-PRÄSIDENT BÜRGERMEISTER JOHANNES PRESSL bietet all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die den Antrag zum Handwerkerbonus ab 15. Juli online nicht stellen können die grundsätzliche Unterstützung durch die Bürgerservicestellen der Gemeinden an: „Ich habe die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister heute ersucht, mit ihren Gemeindeämtern behilflich zu sein. In den Gemeinden sind wir es gewohnt unseren Bürgerinnen und Bürgern immer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch bei diversen Antragsstellungen zu helfen. Auch bei der Neuauflage des Handwerkerbonus wird es am Gemeindeamt wieder Unterstützung für all jene geben, die sich bei der Antragsstellung schwertun.“
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