Steuerreform 2020: Lebenshilfe warnt vor finanzieller Verschlechterung für Menschen mit erheblichen Behinderungen
Zum Tag gegen Armut fordert die Lebenshilfe die Aufnahme einer Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz und Erhöhung der steuerpflichtigen Einkommensgrenze
Wien (OTS) - „Durch die vom Nationalrat beschlossene Steuerpflicht der Ausgleichszulage gibt es im Zuge der Steuerreform neben dem Sozialhilfegrundsatzgesetz nun weitere finanzielle Verschlechterungen für Menschen mit erheblichen Behinderungen“, warnt Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter. Ab 1. Jänner 2020 sollen nämlich sozial-!-->!-->!-->…