Grundversorgungsvereinbarung wird in Hinblick auf den Asylpakt reformiert
„Verschärfung der Grundversorgungsvereinbarung ist wichtiger Schritt zur Umsetzung des Asylpakts“
Bund und Länder als Partner der Grundversorgung haben im Zuge der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz bereits im Juni 2025 eine Anpassung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beschlossen. Ziel der neuen Vereinbarung ist die Umsetzung der Vorgaben des europäischen Asylpakts, insbesondere der neuen Aufnahme-Richtlinie und der Sicherstellung eines österreichweit einheitlichen Vollzugs. Auf Basis!-->!-->!-->…