WKÖ-Fachverband Fahrschulen: Ungeschulte 12 bis 15-jährige E-Scooter-Lenker sollen „nicht führerscheinlos“ auf Straßen fahren dürfen
Gefährliche Schulungslücke Jugendlicher auf E-Flitzern schließen – Kurz-Schulung ohne Prüfung fördert richtiges Verkehrsverhalten und erhöht Sicherheitsbewusstsein
Radfahren ohne Elternbegleitung auf Straßen ist ab 12 Jahren erlaubt und es darf ohne jegliche Schulung auf Straßen gefahren werden. Auch mit den anspruchsvollen schnellen E-Scootern, E-Bikes und Pedelecs dürfen die Jugendlichen hierzulande unsere Straßen befahren - neben Autos, Lastkraftwagen und Bussen. „Eine zumindest dreijährige!-->!-->!-->…