Neue Corona-Kurzarbeitsregeln können mit 1. Juli in Kraft treten
Gesetzesbeschluss passiert Bundesrat ohne Einspruch, Tirol übernimmt Vorsitz in der Länderkammer
Wien (PK) - Die neuen Corona-Kurzarbeitsregeln können wie geplant mit 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat hat heute mit breiter Mehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Auch weitere Gesetzesvorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich von Arbeitsminister Martin Kocher haben die Länderkammer passiert. Das betrifft etwa die adaptierten!-->!-->!-->…