Privatkopien in der Cloud sind zu vergüten
Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs schließt Gesetzeslücke bei Speichermedienvergütung
Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wichtiges Urteil für die Musikschaffenden und alle KünstlerInnen in Österreich und ganz Europa gefällt: Wer privat Werke in seiner Cloud ablegt, schuldet den UrheberInnen, ProduzentInnen und KünstlerInnen die Speichermedienvergütung. Diese soll jedoch nicht direkt von den KonsumentInnen, sondern vom jeweiligen Dienst oder als!-->!-->!-->…