VKI: Einigung mit illwerke vkw AG und vier weiteren Vorarlberger Energieversorgern zur Preisanpassungsklausel
Konsumentinnen und Konsumenten erhalten Geldersatz
Wien (OTS/VKI) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine branchenübliche Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche auch von der illwerke vkw AG in vergleichbarer Form verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser nicht!-->!-->!-->…