ARBÖ: Situative Winterreifenpflicht startet
Mit 1. November tritt die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbedingungen mit den richtigen Reifen ausgestattet sein.
Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
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