Abfindung ist abzugsfähig / Beschenkter wollte damit Herausgabeanspruch abwehren
Berlin (ots) - Schenkungen von Immobilien (und anderen Werten) dürften den Empfänger in aller Regel erfreuen. Sie können für den Beschenkten gelegentlich aber auch zu einem Problem werden - dann nämlich, wenn es andere Anspruchsberechtigte gibt, die einen Herausgabeanspruch geltend machen könnten. Wer in dieser Situation vorsorglich eine Abfindung vereinbart, um Anfechtungen zu vermeiden, der kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den zu versteuernden Betrag um diese Summe mindern.!-->…