Nationalrat: Ukraine-Vertriebene erhalten weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Zugang wird allerdings erschwert und vorerst bis Ende Juni 2026 befristet
Vertriebene aus der Ukraine werden in Österreich über den Oktober hinaus Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten. Allerdings nur, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zumindest beim AMS vorgemerkt sind. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne haben in der heutigen Nationalratssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Damit wird der Anspruch auf die erwähnten Familienleistungen bis Ende Juni 2026 verlängert. Durch die!-->!-->!-->…