Krebshilfe kritisiert Sozialpartner wegen Anleitung zur Kündigung von Patient:innen während Spitalsaufenthalt
Aus aktuellem Anlass fordert die Krebshilfe von den politisch Verantwortlichen, einen effektiven Kündigungsschutz für schwerkranke Menschen gesetzlich zu verankern.
_„Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden. Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert bzw. in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird.“_
__Diese „Anleitung“ zur!-->!-->!-->…