
Nationalrat beschließt ESAP-Gesetz, Vereinheitlichung von Anwaltspensionen und Reparaturpflicht
Unternehmensdaten werden zentral über EU-Portal abrufbar
Der Nationalrat hat mehrere Gesetze aus dem Justizbereich verabschiedet. Beschlossen wurden das ESAP-Justizgesetz, eine Reform des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft sowie die Umsetzung der EU-Warenreparaturrichtlinie. Vorgesehen sind ein zentraler EU-Zugang zu Unternehmensdaten, eine Vereinheitlichung der anwaltlichen Pensionseinrichtungen sowie neue Reparaturpflichten für Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte.
UNIONSWEITER ABRUF VON UNTERNEHMENSUNTERLAGEN WIRD ERMÖGLICHT
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sprachen sich für die nationale Umsetzung des zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“ – ESAP) aus, damit Unternehmensunterlagen in einem einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar werden. Das soll etwa die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen. Damit soll ermöglicht werden, dass Entscheidungsträger fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können, erklärte Petra Oberrauner (SPÖ). Künftig finden Investorinnen und Investoren wichtige Unternehmensinformationen auf einer Plattform, einfach, übersichtlich und in einheitlichem Format, unterstrich sie. Informationen, die schon heute veröffentlicht werden müssen, werden leichter auffindbar, betonte Justizministerin Anna Sporrer.
Harald Stefan (FPÖ) kritisierte den zusätzlichen Bürokratieaufwand, weshalb die FPÖ die Regierungsvorlage ablehnte. Positiv anerkannte Stefan die Möglichkeit zur rein elektronischen Verwahrung von Unterlagen. Sporrer hielt entgegen, dass es keine neuen Berichtspflichten gibt. Alma Zadić (Grüne) bezeichnete es als grundsätzlich richtigen Schritt. Transparenz am Markt sei Voraussetzung dafür, dass Geld nicht blind eingesetzt werde. Zunächst seien aber nur rund 200 Unternehmen betroffen, hielt sie fest.
Es werde nicht nur EU-Recht umgesetzt, sondern ein Schritt zu mehr Transparenz gemacht, so Thomas Elian (ÖVP). Nun würden die Informationen grenzüberschreitend verfügbar gemacht. Aus Sicht von Sophie Marie Wotschke (NEOS) ist das Gesetz „phantastisch“, da es eine Erleichterung für Aktionärinnen und Aktionäre bringe. Denn in Europa brauche es mehr Menschen am Kapitalmarkt, war sie überzeugt.
EINSTIMMIGKEIT ZUR VEREINHEITLICHUNG DES PENSIONSSYSTEMS FÜR RECHTSANWÄLTE
Einigkeit herrschte im Nationalrat dazu, das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufzustellen. So soll eine gemeinsame Einrichtung die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern ablösen. Dazu müssen zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital. Es handle sich um einen gesellschaftspolitisch wichtigen, richtigen und notwendigen Schritt, so Sporrer. Markus Tschank (FPÖ) bezeichnete es als sinnvollen entbürokratisierenden Schritt mit Opt-in-Möglichkeit. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht das Gesetz vor, die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen, erklärte er.
Wir beschließen das Gesetz einstimmig, unterstrich Jakob Grüner (ÖVP). Mit der Änderung wird eine Reform des Pensionssystems geschaffen, thematisierte er die demographische Entwicklung in Österreich. Inhaltlich bleibe offen, welche Rechtsanwaltskammern sich anschließen, hob Alma Zadić (Grüne) hervor. Verbesserungen sah sie insbesondere für die Elternschaft. Kritik gab es von den Grünen zur kurzen Begutachtungsfrist von zehn Tagen, die von der Abgeordneten als Missachtung des parlamentarischen Verfahrens bezeichnet wurden.
Auch die NEOS begrüßten die Novelle als einen Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Nicht adressiert werde laut Sophie Marie Wotschke (NEOS), was mit den Versicherungsjahren geschehe, wenn aus der „Anwaltei“ ausgeschieden werde. Die Novelle trage zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei, führte Henrike Brandstötter (ebenso NEOS) aus.
REPARATURVERPFLICHTUNG FÜR HERSTELLER AB 1. OKTOBER 2026
Um nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, werden EU-Vorgaben im Konsumentenschutz umgesetzt. Mit dem „Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ werden Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise Smartphones oder Waschmaschinen – zur Reparatur verpflichtet werden, erklärte Manfred Sams (SPÖ). ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ sprachen sich dafür aus. Die Grünen stimmten dagegen. Aus ihrer Sicht stellt die Regelung in Bezug auf die Gewährleistung eine Verschlechterung dar. Es gehe darum, reparieren wieder attraktiver zu machen, so Lukas Hammer (Grüne). Die Richtlinie wäre aus Sicht der Grünen eine Möglichkeit für einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft gewesen, wurde aber nur als „Pflichtübung, die zu spät kommt“ ausgestaltet, verwies er auf den Abänderungsantrag. Hammer erinnerte an den Reparaturbonus, der ersatzlos abgeschafft wird. Pia Maria Wieninger (SPÖ) entgegnete der Kritik, dass Förderungen vom Budget abhängen. „Wir wollen Strukturen schaffen, damit alle die gleichen Rechte haben“, betonte sie.
Voraussetzung für den Reparaturanspruch ist unter anderem, dass keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware, soll sich künftig zudem die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängern, erklärte Justizministerin Anna Sporrer.
Reparieren sei für die Leute oft nicht attraktiv, verwies Bettina Zopf (ÖVP) auf zu hohe Kosten. Die Verpflichtung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Dazu brachten die Regierungsparteien einen Abänderungsantrag ein. Den betroffenen Unternehmern soll ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung stehen, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen, begründete Zopf.
Die Regelung mache Reparaturen im Alltag einfacher, zeigte sich Ines Holzegger (NEOS) überzeugt. Positiv anerkannte sie das „Europäische Formular für Reparaturinformationen“, das von Reparaturunternehmen dazu verwendet werden soll, in standardisierter Form bestimmte Basisinformationen zu einer Reparatur zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistung wird nicht verkürzt, sondern verlängert, betonte Holzegger in Richtung Grüne. Reparieren ist besser als neu anschaffen, war Peter Wurm (FPÖ) überzeugt und hielt die Regelung für eine Win-Win-Situation. Wieninger bezeichnete es als klares Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft.
ZWEI FRISTSETZUNGSANTRÄGE DER GRÜNEN ABGELEHNT
Am Ende der Sitzung wurden zwei Fristsetzungsanträge der Grünen abgelehnt. Das betrifft einerseits den Antrag 965/A (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2026) von Markus Koza, mit dem dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Behandlung bis 17. November 2026 gesetzt werden sollte. Andererseits betrifft es den Antrag 966/A (Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz) von Barbara Neßler, dem Ausschuss für Familie und Jugend eine Frist zur Behandlung bis 9. Juli 2026 zu setzen. (Schluss Nationalrat) gla
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