Nationalrat einstimmig für Verlängerung der Regelungen zur Sonderbetreuungszeit
Gültigkeit rückwirkend ab 1. September gemeinsam mit Honorarregelung für dritten Impfstich
Wien (PK) - Einstimmig sprach sich der Nationalrat heute für eine weitere Verlängerung der Sonderbetreuungszeit aus, die eine Abgeltung für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, von Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen festlegt, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen erforderlich wird. Diese Sonderbetreuungszeit kann bis Jahresende 2021 in Anspruch genommen und für bis zu drei Wochen abgegolten!-->!-->!-->…