AK fordert: Kein Aufweichen von bestehendem EU-Gentechnikrecht
Neue Studie und AK Webinar zu möglichen Änderungen im Gentechnikrecht und deren Folgen auf die Wahlfreiheit von KonsumentInnen
Wien (OTS) - KonsumtentInnen wollen Bescheid wissen, wenn Lebensmittel eine Vergangenheit in einem Gen-Labor haben. Daher müssen diese Gentechnik-Produkte gekennzeichnet und vor der Marktzulassung auf Risiken für Mensch und Umwelt geprüft werden. Das muss auch bei der neuen Gentechnik so bleiben, fordert Iris Strutzmann von der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK Wien.
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