AK fordert: Kein Aufweichen von bestehendem EU-Gentechnikrecht

Neue Studie und AK Webinar zu möglichen Änderungen im Gentechnikrecht und deren Folgen auf die Wahlfreiheit von KonsumentInnen

Wien (OTS) – KonsumtentInnen wollen Bescheid wissen, wenn Lebensmittel eine Vergangenheit in einem Gen-Labor haben. Daher müssen diese Gentechnik-Produkte gekennzeichnet und vor der Marktzulassung auf Risiken für Mensch und Umwelt geprüft werden. Das muss auch bei der neuen Gentechnik so bleiben, fordert Iris Strutzmann von der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK Wien.

Auf EU-Ebene ist derzeit nicht nur Impfen ein großes Thema, sondern auch „Neue Gentechnik“ bzw „Genome Editing“. Darunter versteht man eine Reihe neuer Techniken, in das Erbgut von Organismen, Pflanzen, Tieren oder Menschen einzugreifen.

Der Europäische Gerichtshof hat 2018 festgestellt, dass Produkte neuer gentechnischer Verfahren als gentechnisch veränderte Organismen zu bewerten sind. Dies garantiert eine umfassende Risikobewertung und Kennzeichnung diese Produkte. Während das derzeit gültige Gentechnikrecht dies berücksichtigt und auch Risiken für Mensch und Umwelt vor ihrer einer Produktzulassung bewertet, wünscht sich die Agrar- und Saatgutindustrie für die neue Gentechnik verkürzte Zulassungsprüfungen ohne Kennzeichnung. „Biolandwirtschaft und gentechnikfreie Lebensmittelproduktion würden erheblich unter Druck geraten“, erklärt Iris Strutzmann.

Eine genaue Überprüfung und Risikoabschätzung möchte die Gentechnik-Lobby lieber vermeiden. Zum einen, weil diese genauen Prüfungen aufwendig sind und auch einiges an Geld kosten. Zum anderen aber auch, weil die KonsumentInnen in Europa Gentechnik im Essen mehrheitlich ablehnen. So wünschen sich 87 Prozent eine Kennzeichnung für diese Produkte.

Die AK fordert ebenfalls eine strenge Kennzeichnung und tritt gegen eine Deregulierung der neuen Gentechnik auf. Eine neue Studie von Anita Greiter und Andreas Heissenberger (Umweltbundesamt) zeigt, welche Konsequenzen eine Nicht-Regulierung von neuer Gentechnik für die Umwelt und die KonsumentInnen mit sich bringen würde. Ohne eine adäquate Risikoabschätzung vor einer Produktzulassung wäre es nicht möglich, negative Effekte auf die menschliche Gesundheit auszuschließen. Die Studie wird heute, Dienstag, in einem Webinar diskutiert.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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