Tierschutz Austria: Forderung nach Schonzeit für kleine Beutegreifer
Niederösterreichisches Jagdgesetz erlaubt immer noch ganz jährige Bejagung von kleinen Beutegreifern
Noch immer dürfen im Niederösterreichischen Jagdrecht, besonders kleine Beutegreifer wie Füchse, Marderhunde, Waldiltisse, Steinmarder, Wildkaninchen und das Wiesel zu jeder Jahreszeit geschossen werden. Die Leitragenden sind dabei nicht nur die getöteten Tiere, sondern auch die hinterbliebenen Jungtiere, deren Schicksal mit dem Tod der Mutter besiegelt ist: Hunger, Durst und Kälte.
„Keine Schonfrist für!-->!-->!-->…