Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein aufgrund britischer Virusmutation mit weiteren Mutationsmerkmalen
Testpflicht gilt von 31.03.2021, 0 Uhr bis 14.04.2021, 24 Uhr - auf Wunsch des Gesundheitsministeriums auch Ausreisetestpflicht für Nordtirol im selben Zeitraum
Innsbruck (OTS) - In enger Abstimmung zwischen der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol, dem Gesundheitsministerium und der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit in Wien wird aufgrund des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) ab Mittwoch,!-->!-->!-->…