Nach einvernehmlicher Auflösung auf 32.700 Euro Abfertigung vergessen: AK intervenierte erfolgreich
Der Kärntner Arbeitnehmer wandte sich an die AK, die zudem auch die sechste Urlaubswoche beeinspruchte. Das Unternehmen beglich die offene Forderung.
Seit April 2002 war der Kärntner in dem Möbelhaus beschäftigt und fiel unter das Arbeiter-Abfertigungsgesetz Alt. Nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses im September 2024 wurde ihm jedoch die zustehende Abfertigungssumme von knapp 32.700 Euro (brutto) nicht ausbezahlt. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer Kärnten wurde dem!-->!-->!-->…