Diskussion im Nationalrat über Ausweitung der Amtshaftung
Mehrheit lehnt Vorstoß der NEOS auf Unterlassungsanspruch ab
Wien (PK) - Keine Mehrheit fand der Antrag der NEOS auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes, der den Schlusspunkt des heutigen Nationalratsplenums darstellte. Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. Die NEOS sehen!-->!-->!-->…