Salzburgleitung: APG bringt weitere rechtliche Stellungnahme ein
APG und die Salzburg Netz GmbH machen Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof zu offenen Revisionen
Wien (OTS) - Austrian Power Grid und die Salzburg Netz GmbH haben heute eine weitere Stellungnahme im Revisionsverfahren an den VwGH eingebracht. Diese erläutert noch einmal, warum der Netzentwicklungsplan (NEP) der APG nicht SUP-pflichtig ist. Dies gilt trotz der Berücksichtigung des neuesten EuGH-Urteils zu einem Windpark in Belgien. „Der Grund liegt darin, dass der NEP, im Gegensatz zu den Rechtsakten in!-->!-->!-->…