Skandalreform zum oberösterr. Singvogelfang: VGT-Stellungnahme
Die geplante Reform ist unionrechts- und verfassungswidrig, die Vogelschutzrichtlinie wird lächerlich gemacht, Bescheide über 6 Jahre sollen Beschwerden verunmöglichen
Im Tier- und Artenschutz ist man das in Österreich ja leider schon gewohnt: zwingende Verpflichtungen nach EU-Recht werden absichtlich gebrochen, die Aarhus-Konvention, die Umweltschutzverbänden Einspruchsrechte gibt, wird unterlaufen, Verordnungen widersprechen gezielt dem Tierschutzgesetz. So rottet man wieder den Wolf aus, ballert auf!-->!-->!-->…