FCG fordert eine Betriebsvereinbarungspflicht und einen dauerhaften Unfallversicherungsschutz für Homeoffice und Telearbeit
Die Christgewerkschafter (FCG) mit ihrer Doppelspitze Wolfgang Pischinger und Franz Gosch, sehen dringlichen Regelungsbedarf für „Teleworker*innen“.
Wien (OTS/FCG) - Als Notverordnung werden seit 11. März 2020 auch jene Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherung geschützt, welche sich bei Homeoffice im Haushalt ereignen. Dieser Schutz tritt aber spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft. Die FCG fordert nun den Gesetzgeber auf, dass auch künftige Arbeitnehmer*innen in Homeoffice!-->!-->!-->…